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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1959 - III C 287.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,434
BVerwG, 30.09.1959 - III C 287.58 (https://dejure.org/1959,434)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1959 - III C 287.58 (https://dejure.org/1959,434)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1959 - III C 287.58 (https://dejure.org/1959,434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Altsprarergesetz § 2 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 166
  • NJW 1960, 646 (Ls.)
  • MDR 1960, 161
  • WM 1959, 1471
  • WM 1960, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.03.1959 - III C 226.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - III C 287.58
    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem von der Beteiligten angeführtenUrteil vom 19. März 1959 - BVerwG III C 226.57 -.
  • BVerwG, 29.03.1961 - IV C 209.60

    Einordnung des Gläubigers einer hypothekarisch gesicherten Forderung als vom …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen BVerwG IV C 398.57 - WM 1958, 1549 - (zwangsweise Überweisung eines Sparguthabens aus den Saarland 1948 nach Rheinland-Pfalz) und BVerwG III C 287.55 - BVerwGE 9, 166 [BVerwG 30.09.1959 - III C 287/58] - (nach dem 1. Januar 1940 zugunsten des Sparers vorgenommene Verbuchung einer vorher auf dem Konto der Sparkasse eingegangenen Gutschrift) entschieden, der Sparer habe auch während des Überweisungsvorgangs, an dem, streng genommen, eigentlich nur die Geldinstitute beteiligt waren, eine Gläubigerstellung eingenommen; Schulenburg (WM 1960, 58) hat zwar u.a. diese beiden Entscheidungen BVerwG IV C 398.57 und BVerwG III C 287.58 bekämpft, indem er privatrechtliche Betrachung in den Vordergrund rückte.
  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60

    Antrag auf Gewährung einer Altsparerentschädigung - Sicherung der Sparanlage

    Insofern unterscheidet sich der Fall der Klägerin von dem vom erkennenden Senatim Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG III C 287.58 - (BVerwGE 9, 166) entschiedenen, da dort eine Verzögerung der Begründung der Altsparanlage ausschließlich auf bankinterne Vorgänge zurückging, auf deren Ablauf der Geschädigte keinen Einfluß nehmen konnte.
  • BVerwG, 10.05.1961 - IV C 155.60

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen BVerwG IV C 398.57 - WM 1958, 1549 [BVerwG 29.08.1958 - BVerwG IV C 398.57] - (zwangsweise Überweisung eines Sparguthabens aus dem Saarland 1948 nach Rheinland-Pfalz) und BVerwG III C 287.58 - BVerwGE 9, 166 [BVerwG 30.09.1959 - BVerwG III C 287.58] - (nach dem 1. Januar 1940 zugunsten des Sparers vorgenommene Verbuchung einer vorher auf dem Konto der Sparkasse eingegangenen Gutschrift) entschieden, der Sparer habe auch während des Überweisungsvorgangs, an dem streng genommen, eigentlich nur die Geldinstitute beteiligt waren, eine Gläubigerstellung eingenommen; Schulenburg (WM 1960, 58 [BVerwG 29.08.1958 - BVerwG IV C 398.57]) hat zwar u.a. diese beiden letztgenannten Entscheidungen bekämpft, indem er privatrechtliche Betrachtung in den Vordergrund rückte.
  • BVerwG, 11.07.1962 - V C 17.62

    Bestehen eines Anspruchs auf Altsparerentschädigung - Wirksamkeit der …

    Das Urteil vom 19. März 1959 weicht, entgegen der Meinung des Revisionsklägers, auch nicht von dem Urteil des Revisionsgerichts vom 30. September 1959 (BVerwGE 9, 166) ab.
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