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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1992 - 3 C 6.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1353
BVerwG, 12.11.1992 - 3 C 6.90 (https://dejure.org/1992,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 (https://dejure.org/1992,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1992 - 3 C 6.90 (https://dejure.org/1992,1353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrbahnmarkierung - Aufstellung eines Verkehrszeichens - Parksonderberechtigung für Anwohner

  • RA Kotz (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Parken; Anwohner

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 168
  • NJW 1993, 1728
  • NVwZ 1993, 777 (Ls.)
  • NZV 1993, 246
  • DVBl 1993, 611
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Aus der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 12. November 1992 - BVerwG 3 C 6.90 - BVerwGE 91, 168 ) folge, daß eine Sonderparkberechtigung für Anwohner nur dann zulässig sei, wenn zwischen den Parkplätzen, für die eine Sonderparkberechtigung eingeräumt werde, und den bevorzugten Benutzern eine räumlich enge Beziehung bestehe, woran es im vorliegenden Fall fehle.

    Andererseits hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12, November 1992 (- BVerwG 3 C 6.90 - BVerwGE 91, 168 ) ausgesprochen, daß zwischen der Wohnung und dem in Betracht kommenden Abstellort des Pkw eine gewisse räumliche Nähe bestehen muß.

    Der Wortlaut der Regelungen läßt es auch zu, den in Anspruch zu nehmenden Parkraum als Bezugsobjekt anzusehen, wie es im Urteil des Senats vom 12. November 1992 (- BVerwG 3 C 6.90 - a.a.O.) bereits anklingt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 25 A 4206/95

    Parkmöglichkeiten; Anwohner; Berechtigte Anwohner; Anwohnerparkzonen; Zulässiges …

    Rn. 13 BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791; BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172; Beschluß des Senats vom 19.1.1996 - 25 B 2891/95 -, Bl. 4 des Beschlußabdrucks; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 477; Beschluß vom 19.11.1996 - 2 TG 3178/96 - Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, § 45 StVO RdNr. 36.

    Rn. 18 Urteil vom 12.11.1992 - BVerwG 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f.,.

    Rn. 26 VG Köln, Urteil vom 3.4.1987 - 4 K 2128/86 -, NVwZ 1988, 669 f.; Jagusch/Hentschel, StVO, 33. Aufl., 1995, § 45 StVO RdNr. 36; Schmitz, Rechtmäßigkeit der bereichsbezogenen Einführung von Anwohnerparkrechten, NVwZ 1988, 602 f.; offengelassen von: BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f.; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 478; a.A.: BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791 f.

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 173; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 478.

    Wenn es in dem vom Hess. VGH in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des BVerwG vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f., heißt, eine großflächige Umzonung ganzer Stadtteile zu bevorrechtigten Anwohnerparkbereichen sei von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der StVO nicht gedeckt, so bezieht sich dies - wie die im Kontext voranstehenden und nachfolgenden Passagen verdeutlichen - ausschließlich auf die notwendige räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellplatz.

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 24.93

    Rechtsanwalt - Anwohnerparkberechtigte Straße - Kanzlei

     Az: 3 C 6.90.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2024 - 13 S 1304/24

    Entfernung eines privat angebrachten Schildes "Freiwillig Tempo 30"

    Rn. 19 Im Übrigen sind auch Anordnungen aus amtlichen Verkehrszeichen, die in ihrer Gestaltung und Aufstellungsart den Bestimmungen der StVO widersprechen, nicht generell nichtig, sondern bleiben wirksam und damit zu beachten, solange sie nicht an einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch nicht offenkundig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Hessen, 21.02.1994 - 2 UE 1564/91

    Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Sonderparkzone für Anwohner eines Stadtteils

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen dieser räumliche Bezug noch gewährleistet ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. November 1992 (NJW 93, 1728), dem sich der erkennende Senat unter Korrektur seiner früheren Rechtsprechung (Beschluß vom 20. Oktober 1992, NJW 93, 1091) anschließt, folgendes ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits zitierten Urteil vom 12. November 1992 (a. a. O., S. 1729) hervorgehoben, daß diese Vorschrift die Straßenverkehrsbehörde nicht ermächtigt, großflächig ganze Stadtteile zu bevorrechtigten Anwohnerparkbereichen umzuzonen.

    Hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung der Sonderparkzonen kommt es darauf an, ob der betroffene Parkraum nach der Verkehrsanschauung noch den begünstigten Personen als Anwohnern zugerechnet werden kann (vgl. hierzu auch die Definition des Nahbereiches in dem Urteil des BVerwG vom 12. November 1992, a. a. O., S. 1729).

  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der …

    Von der Rechtsprechung ist dies etwa für den Fall erwogen worden, dass Verkehrszeichen durch einen nicht durch entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung (§ 45 Abs. 6 StVO) ermächtigten Privaten aufgestellt worden sind oder dass aus der Sicht des Verkehrsteilnehmers eine von vornherein unsinnige und widersprüchliche Verkehrszeichenregelung vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1992, BVerwGE 91 S. 168, 171).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der …

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168 (172).

    Rn. 68 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168 (173); HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1997), 475 (478); vgl. auch Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., Rdn. 36 zu § 45 StVO.

  • VG Berlin, 01.03.2002 - 11 A 37.02

    Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit …

    Während zunächst (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1985 ? 7 B 204.84 ? NJW 1985, 3092) als Anwohner nur diejenigen Personen angesehen wurden, die in einer Straße wohnten, erfolgte durch die weitere Rechtsprechung des 3. Senates (BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 ? 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172) eine Erweiterung insofern, als die Anwohnerparkzonen nunmehr zwei oder höchsten drei Straßen umfassen durften und die in diesem Bereich lebenden Personen als Anwohner im Sinne von § 45 Abs. 1 b 1 Nr. 2 StVO angesehen wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2024 - 13 S 1302/24

    Entfernung eines privat angebrachten Schildes "Freiwillig Tempo 30"

    Rn. 19 Im Übrigen sind auch Anordnungen aus amtlichen Verkehrszeichen, die in ihrer Gestaltung und Aufstellungsart den Bestimmungen der StVO widersprechen, nicht generell nichtig, sondern bleiben wirksam und damit zu beachten, solange sie nicht an einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch nicht offenkundig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2024 - 13 S 1308/24

    "Freiwillig Tempo 30"-Schilder: Eilverfahren auch in der zweiten Instanz …

    Rn. 21 Im Übrigen sind auch Anordnungen aus amtlichen Verkehrszeichen, die in ihrer Gestaltung und Aufstellungsart den Bestimmungen der StVO widersprechen, nicht generell nichtig, sondern bleiben wirksam und damit zu beachten, solange sie nicht an einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch nicht offenkundig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2024 - 13 S 1306/24

    "Freiwillig Tempo 30"-Schilder: Eilverfahren auch in der zweiten Instanz …

  • VG Berlin, 01.10.1996 - 11 A 601.95

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenpflicht (sog. …

  • VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Bedienung einer weiteren Haltestelle durch …

  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 3 K 08.1546

    Geschwindigkeitsbeschränkung; Autobahn; Baustellen; Verstetigung des Verkehrs; …

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