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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6041
BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92 (https://dejure.org/1993,6041)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 C 8.92 (https://dejure.org/1993,6041)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 (https://dejure.org/1993,6041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berechnung der Versorgungsbezüge eines Beamten - Voraussetzungen für eine Einrechnung der Zeit der Bekleidung des Amts eines Polizeimeisters im Bundesgrenzschutz - Bemessung der Versorgung nach den zuletzt zustehenden Dienstbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 168
  • NVwZ-RR 1994, 346
  • DVBl 1994, 116
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Beamtenversorgungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
    Eine abweichende Auslegung allein des Satzes 3 widerspräche der gemeinsamen Zielrichtung aller Einzelregelungen des § 5 Abs. 3 BeamtVG, der seinerseits dem Grunde nach einen modifizierenden Bestandteil des hergebrachten Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt bildet (vgl. BVerfGE 11, 203 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvL 7/60]; 61, 43 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
    Eine abweichende Auslegung allein des Satzes 3 widerspräche der gemeinsamen Zielrichtung aller Einzelregelungen des § 5 Abs. 3 BeamtVG, der seinerseits dem Grunde nach einen modifizierenden Bestandteil des hergebrachten Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt bildet (vgl. BVerfGE 11, 203 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvL 7/60]; 61, 43 ).
  • BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80

    Berufssoldat - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
    Der gesamten Regelung liegt neben dem Ziel, leistungsfremde "Gefälligkeitsbeförderungen" kurz vor dem Erreichen des Ruhestandes zu verhindern oder jedenfalls nicht versorgungswirksam werden zu lassen, der überkommene Rechtsgedanke zugrunde, daß die Bemessung der Versorgung nach den zuletzt zustehenden Dienstbezügen nur dann Grundlage der Versorgung ist, wenn diese Dienstbezüge dem Beamten während einer gesetzlich festgelegten Mindestzeit zugestanden haben und dadurch zum Ausgangspunkt seiner amtsgemäßen Versorgung geworden sind (vgl. BVerwGE 74, 303 [BVerwG 27.06.1986 - 6 C 131/80]).
  • BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
    Für die gleichfalls zu berücksichtigende Zeit der Wahrnehmung der höherwertigen Funktionen des letzten Amtes vor der Amtsübertragung (Satz 4; früher § 109 Abs. 2 Satz 1, 3. Alternative, BBG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften) geht das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung davon aus, daß es nicht genügt, wenn der Beamte zu irgendeiner früheren Zeit die Funktionen (Obliegenheiten) des letzten Amtes bereits ausgeübt hat, daß vielmehr der unmittelbare zeitliche Zusammenhang mit der Übertragung des letzten Amtes im Regelfall ein wichtiges Kriterium für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist und die ausnahmsweise Berücksichtigung von Zeiten ohne solchen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang jedenfalls einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung der Funktionen (Obliegenheiten) und der späteren Amtsübertragung erfordert (vgl. BVerwGE 11, 233 ; Urteile vom 8. November 1961 - BVerwG 6 C 30.60 - und vom 26. Mai 1964 - BVerwG 2 C 143.61 - ).
  • BVerwG, 26.05.1964 - II C 143.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
    Für die gleichfalls zu berücksichtigende Zeit der Wahrnehmung der höherwertigen Funktionen des letzten Amtes vor der Amtsübertragung (Satz 4; früher § 109 Abs. 2 Satz 1, 3. Alternative, BBG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften) geht das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung davon aus, daß es nicht genügt, wenn der Beamte zu irgendeiner früheren Zeit die Funktionen (Obliegenheiten) des letzten Amtes bereits ausgeübt hat, daß vielmehr der unmittelbare zeitliche Zusammenhang mit der Übertragung des letzten Amtes im Regelfall ein wichtiges Kriterium für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist und die ausnahmsweise Berücksichtigung von Zeiten ohne solchen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang jedenfalls einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung der Funktionen (Obliegenheiten) und der späteren Amtsübertragung erfordert (vgl. BVerwGE 11, 233 ; Urteile vom 8. November 1961 - BVerwG 6 C 30.60 - und vom 26. Mai 1964 - BVerwG 2 C 143.61 - ).
  • BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ruhegehalt eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
    Eine Berücksichtigung des früheren Amtes als Polizeimeister im Bundesgrenzschutz nach § 5 Abs. 5 BeamtVG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Vorschrift voraussetzt, daß die früheren höheren Dienstbezüge an sich ruhegehaltfähig waren, also bei Verbleib des Beamten in dem früheren Amt zu einem Anspruch auf entsprechendes Ruhegehalt hätten führen können (vgl.Beschluß vom 25. Juli 1979 - BVerwG 6 B 63.78 - ).
  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 30.60
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
    Für die gleichfalls zu berücksichtigende Zeit der Wahrnehmung der höherwertigen Funktionen des letzten Amtes vor der Amtsübertragung (Satz 4; früher § 109 Abs. 2 Satz 1, 3. Alternative, BBG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften) geht das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung davon aus, daß es nicht genügt, wenn der Beamte zu irgendeiner früheren Zeit die Funktionen (Obliegenheiten) des letzten Amtes bereits ausgeübt hat, daß vielmehr der unmittelbare zeitliche Zusammenhang mit der Übertragung des letzten Amtes im Regelfall ein wichtiges Kriterium für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist und die ausnahmsweise Berücksichtigung von Zeiten ohne solchen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang jedenfalls einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung der Funktionen (Obliegenheiten) und der späteren Amtsübertragung erfordert (vgl. BVerwGE 11, 233 ; Urteile vom 8. November 1961 - BVerwG 6 C 30.60 - und vom 26. Mai 1964 - BVerwG 2 C 143.61 - ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Dreijahresfrist für Versorgungsbezüge

    Voraussetzung der Versorgung nach Maßgabe des letzten Amtes ist daher ein Mindestmaß an nachhaltiger, diesem Amt entsprechender Dienstleistung (vgl. BVerwGE 74, 303 ; 94, 168 ).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

    Rn. 27 Mit der Wartefrist wird indes auch die Voraussetzung statuiert, dass eine versorgungsrechtliche Anerkennung der Beförderung oder anderweitigen Statusamtsverleihung nur erfolgen soll, wenn ein zeitliches Mindestmaß an Dienstleistung in dem zuletzt bekleideten Amt erbracht worden, der Status also gleichsam "erdient" und so zum nachhaltigen Ausgangspunkt der amtsgemäßen Versorgung geworden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 und vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ; BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1986 - 6 C 131.80 - BVerwGE 74, 303 , vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 …und vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 15).
  • VGH Hessen, 30.11.2005 - 1 UZ 182/05

    Beamter; Versorgung; Rückernennung; Interesse des Dienstherrn

    Andererseits darf die Rückernennung nicht allein im privaten, eigenen Interesse des Beamten erfolgt sein; ein erkennbares Interesse des Dienstherrn muss vielmehr hinzutreten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1980 - 6 C 22.78 - a.a.O. und vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 = DVBl. 1994, 116; OVG Niedersachsen, Urteil vom 9. September 1987 - 2 A 113/84 - ZBR 1989, 256; OVG Saarland, Urteil vom 30. September 2003 - 1 R 17/03 - Juris; vgl. auch Nr. 5.5.1 VwV zu § 5 BeamtVG).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Die Versorgung nach Maßgabe des letzten Amtes setzt demgemäß ein gesetzliches Mindestmaß an nachhaltiger, diesem Amt entsprechender Dienstleistung voraus (BVerwG 22. September 1993 - BVerwG 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168, 170).
  • VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10

    Beamtenrecht: Anspruch auf Festsetzung höherer Versorgungsbezüge bei gleich …

    Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen die zuletzt erhaltenen Dienstbezüge nur dann als Versorgungsmaßstab zum Tragen, wenn die Dienstbezüge dem Beamten aufgrund einer nachhaltigen, dem Amt entsprechenden Dienstleistung innerhalb einer gesetzlich festgelegten Mindestdauer zugestanden haben und auf diese Weise zur Grundlage einer amtsgemäßen Versorgung geworden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 = NVwZ-RR 1994, 346 sowie vom 19. Juli 2001 - 2 C 33.00 - ZBR 2003, 46).

    Diese Regelung soll nicht nur der Vermeidung von sog. Gefälligkeitsbeförderungen unter Umgehung des Leistungsprinzips dienen, sondern zugleich sicherstellen, dass ein Mindestmaß an nachhaltiger, dem zuletzt bekleideten Amt entsprechender Dienstleistung erbracht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1995, ZBR 1996, 44 sowie Urteil vom 19. Juli 2001 - 2 C 33.00 - ZBR 2003, 46; Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 49, 168 = DVBl. 1994, 116).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 B 129.11

    Ruhegehaltfähigkeit von Bezügen; Versorgung aus dem letzten Amt; …

    Der Kläger macht geltend, das Berufungsgericht habe fehlerhaft auf seinen Sachverhalt die Rechtssätze übertragen, die das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 und vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2 BvL 2/79, 2 BvL 7/82 - BVerfGE 61, 43) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 19. Juli 2001 - BVerwG 2 C 33.00 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 17 und vom 22. September 1993 - BVerwG 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168) für den Fall aufgestellt hätten, dass ein Beamter ein höherwertiges Amt durch Beförderung erlangt habe.
  • VGH Bayern, 11.03.2025 - 3 ZB 23.1764

    Einhaltung der Zweijahresfrist für die Ruhegehaltfähigkeit der Bezüge nach einer …

    Rn. 13 Die Einrechnung von Zeiten der Bekleidung eines gleichwertigen Amtes in die Zweijahresfrist für die Versorgung aus einem Beförderungsamt setzt einen sachlichen und in der Regel auch zeitlichen Zusammenhang mit der Innehabung dieses Beförderungsamtes voraus (BVerwG, U.v. 22.9.1993 - 2 C 8.92 - juris Rn. 12 zu § 5 Abs. 3 BeamtVG a.F.).

    Dem liegt (neben dem Ziel, leistungsfremde versorgungswirksame "Gefälligkeitsbeförderungen" zu vermeiden) der Rechtsgedanke zugrunde, dass die Bemessung der Versorgung nach den zuletzt zustehenden Dienstbezügen nur dann Grundlage der Versorgung ist, wenn diese Dienstbezüge dem Beamten während einer gesetzlich festgelegten Mindestzeit zugestanden haben und dadurch zum Ausgangspunkt seiner amtsgemäßen Versorgung geworden sind (BVerwG, U.v. 22.9.1993 a.a.O. Rn. 13;… U.v. 27.6.1986 - 6 C 131.80 - juris Rn. 23).

  • VG Würzburg, 09.05.2017 - W 1 K 16.1225

    Versorgung aus dem letzten Amt erst nach zweijähriger Wartezeit

    Rn. 17 Allerdings erfordert die Berücksichtigung der Zeit in einem (besoldungsmäßig) gleichwertigen Amt einen sachlichen und in der Regel auch zeitlichen Zusammenhang zwischen dem gleichwertigen Amt und dem nachfolgenden Beförderungsamt (BVerwG, U.v. 22.9.1993 - 2 C 8/92 - juris).

    So wird in der Rechtsprechung der sachliche Zusammenhang zwischen Polizeidienst im Bundesgrenzschutz und der Tätigkeit als Obersekretär im Justizvollzugsdienst als sachlich nicht zusammenhängend angesehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2013 - 2 C 8/92 - juris).

  • BVerwG, 11.10.1995 - 2 B 17.95

    Beamtenversorgung - Neues Beförderungsamt - Planstelle

    Die Auslegung der Vorschrift durch das Berufungsgericht entspricht zugleich ihrem Ausnahmecharakter gegenüber dem überkommenen Rechtsgedanken (§ 5 Abs. 3 S. 1 BeamtVG), daß Voraussetzung der Versorgung nach Maßgabe des letzten Amtes ein gesetzlich festgelegtes Mindestmaß an nachhaltiger, diesem Amt entsprechender Dienstleistung ist (vgl. Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 2 C 8.92 - [BVerwGE 94, 168, 170] im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - [BVerfGE 61, 43, 64 f.]).
  • VG Bayreuth, 07.08.2023 - B 5 K 21.1239

    Nichterfüllung der zweijährigen Wartezeit ab Beförderung bis zum …

    Voraussetzung dafür ist ein Mindestmaß an nachhaltiger, diesem Amt entsprechender Dienstleistung (BVerwG, U.v. 22.9.1993 - 2 C 8/92 -, BVerwGE 94, 168).
  • VG Münster, 28.01.2021 - 4 K 3615/18
  • OVG Niedersachsen, 11.09.1996 - 2 L 5186/94

    Ruhegehaltsfähigkeit der Dienstbezüge; Bordmechaniker; …

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