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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,83
BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70 (https://dejure.org/1971,83)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1971 - VIII C 88.70 (https://dejure.org/1971,83)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - VIII C 88.70 (https://dejure.org/1971,83)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BWV 1972, 280
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Nicht zu beanstanden ist sein rechtlicher Ausgangspunkt, gleichwohl könne sich im Zusammenhang mit der Berufsausbildung eine besondere Härte im Sinn der Grundnorm des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG dann ergeben, wenn die Einberufung über die Dauer der Wehrdienstleistung hinaus zu einem erheblichen zusätzlichen Zeitverlust bei der Wiederaufnahme der durch den Wehrdienst unterbrochenen Berufsausbildung führen würde (BVerwGE 34, 188).

    Und sie bestätigt die Annahme, von der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - [NZWehrr. 1970, 108; in BVerwGE 34, 278 insoweit nicht abgedruckt]; ferner BVerwGE 34, 188) insoweit auszugehen ist, daß nämlich die für die Ausbildung verantwortlichen öffentlichrechtlichen Stellen der sie verpflichtenden Forderung genügen werden, für Übergangsregelungen zu sorgen, damit Wehrpflichtige nach ihrer Entlassung trotz zwischenzeitlicher Änderung der Ausbildungsvorschriften und -einrichtungen an eine vor dem Wehrdienst erworbene Zulassungsberechtigung anknüpfen können.

    Mit der Berücksichtigung von im einzelnen noch zu erwartenden landesrechtlichen Regelungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung BVerwGE 34, 188, soweit dort ausgesprochen ist, die Frage, ob die Unterbrechung der Berufsausbildung durch die Einberufung zum Wehrdienst zu einem zusätzlichen Zeitverlust führe, beurteile sich nach Maßgabe der derzeit oder im Entlassungszeitpunkt geltenden Ausbildungsvorschriften.

    Auf der anderen Seite wäre streng genommen die Verlängerung der Dauer des Ausbildungsganges nicht im Sinne der Entscheidung BVerwGE 34, 188 als verlorene Zeit anzusehen; denn ihr entspricht eine höhere Qualifikation und damit ein besserer Start im Berufsleben.

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = NZ Wehrr.

    Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Und sie bestätigt die Annahme, von der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - [NZWehrr. 1970, 108; in BVerwGE 34, 278 insoweit nicht abgedruckt]; ferner BVerwGE 34, 188) insoweit auszugehen ist, daß nämlich die für die Ausbildung verantwortlichen öffentlichrechtlichen Stellen der sie verpflichtenden Forderung genügen werden, für Übergangsregelungen zu sorgen, damit Wehrpflichtige nach ihrer Entlassung trotz zwischenzeitlicher Änderung der Ausbildungsvorschriften und -einrichtungen an eine vor dem Wehrdienst erworbene Zulassungsberechtigung anknüpfen können.
  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 101.70

    Einberufung zum Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69

    Eine die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigende "weitgehende Förderung" …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 166.71

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Abschluss der Ausbildung als …

    Insoweit wäre von den Rechtsgrundsätzen auszugehen, die der Senat im Zusammenhang mit der Umwandlung des Ingenieurfachschulstudiums in ein Fachhochschulstudium entwickelt und inzwischen wiederholt bestätigt hat (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 58];… vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [insoweit in Buchholz a.a.O. Nr. 69 nicht abgedruckt]; vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - [insoweit in NJW 1973, 1206 nicht abgedruckt]; vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 -).

    Als Zurückstellungsgrund ist nur ein Nachteil geeignet, dessen späteres Eintreten so hinreichend sicher ist, daß von ihm als rechtserheblichem Umstand ausgegangen werden kann; ein nur möglicher Nachteil genügt nicht als Entscheidungsgrundlage (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58), BVerwG VIII C 72.70 (…Buchholz a.a.O.) und BVerwG VIII C 146.69 - die Frage, ob die wehrdienstbedingte Verlängerung der Ausbildung einen Zurückstellungsgrund abgibt, offengelassen.
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 173.69

    Überschneidung von Grundwehrdienst und Ausbildungsphasen - Ein nicht hinreichend …

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen vom 16. Dezember 1971 (z.B. BVerwG VIII C 88.70) entschieden, eine besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift sei nicht darin zu erblicken, daß im Falle der Einberufung ein Wehrpflichtiger die beabsichtigte Ausbildung zum Ingenieur nicht mehr an einer Ingenieurschule (alten Stils) durchführen kann, sondern dazu nach der Entlassung unter im einzelnen noch nicht abschließend bekannten Übergangsregelungen das Studium an einer Fachhochschule aufnehmen muß, in die die Ingenieurschulen umgestaltet werden.

    Der Sachverhalt gestattet auch nicht eine Sachentscheidung auf Grund jener Annahme, von der der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. insbesondere die Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 [NZWehrr. 1970, 108; in BVerwGE 34, 278 insoweit nicht abgedruckt]; ferner die angeführte BVerwGE 34, 188 sowie die ebenfalls angeführte Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 -), nämlich daß die für die Ausbildung verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Stellen der für sie verpflichtenden Forderung genügen werden, für Übergangsregelungen zu sorgen, damit Wehrpflichtige nach ihrer Entlassung trotz zwischenzeitlicher Änderung der Ausbildungsvorschriften und -einrichtungen an eine vor dem Wehrdienst erworbene Zulassungsberechtigung wieder anknüpfen können.

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 46.71

    Erledigung der Hauptsache im Zurückstellungsstreit - Tauglicher Grund für die …

    Jedoch ist eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG noch nicht darin zu erblicken, daß im Falle der Einberufung ein Wehrpflichtiger die beabsichtigte Ausbildung zum Ingenieur nicht mehr in einer Ingenieurschule (alten Stils) durchführen kann, sondern dazu nach der Entlassung unter im einzelnen noch nicht abschließend bekannten Übergangsregelungen das Studium an einer Fachhochschule aufnehmen muß, in die die Ingenieurschulen umgestaltet werden (Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]).

    Aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten, wenn die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [a.a.O.] …sowie vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 69]).

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.71

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen Umgestaltung eines …

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus der genannten Umwandlung für sich allein kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn nach der Heranziehung zum Grundwehrdienst die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen dafür gesorgt wird, daß Studierende ohne Fachhochschulreife an das Niveau der Studierenden mit Fachhochschulreife herangeführt werden, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben wird, das Weitere Studium sinnvoll durchzuführen und zum Abschluß zu bringen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280]; vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 - vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 - vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - [insoweit in NJW 1973, 1206 nicht abgedruckt]).

    Im übrigen sind in der Befähigung des Wehrpflichtigen liegende Gründe grundsätzlich nicht geeignet, als Härtegesichtspunkte berücksichtigt zu werden, zumal hierzu ebenfalls nur eine für die Feststellung einer besonderen Härte rechtlich unbeachtliche Prognose des Verwaltungsgerichts vorliegt, die nicht mehr als eine Vermutung beinhaltet (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 58]; vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 99.70 - vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - [insoweit in NJW 1973, 1206 nicht abgedruckt]).

  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 50.71

    Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - …

    Es bestand jedoch, wie sich aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats ergibt (vgl. insbesondere das Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]), bereits damals wegen der entsprechenden Empfehlung der Konferenz der Kultusminister der Länder vom 12. März 1970 eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, daß Wehrpflichtige, die, wie der Kläger, durch die Einberufung zum Wehrdienst daran gehindert werden würden, ihr bereits an der Ingenieur- oder Höheren Fachschule begonnenes Studium in der alten Art fortzusetzen, nach der Ableistung des Wehrdienstes nicht nur formell den Zugang zur alsdann gebildeten Fachhochschule erhalten würden, sondern daß ihnen damit eine Möglichkeit geboten werden würde, das Studium in sinnvoller Weise durchzuführen, auch wenn sie die regulär für die Fachhochschule geforderten Eingangs vor aus Setzungen nicht besitzen würden.

    Aus der Umwandlung dieser Schulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten, wenn die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [a.a.O.] …sowie vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 69]).

  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71

    Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß der individuelle Leistungs- und Begabungsstand für die Frage, ob eine die Zurückstellung begründende besondere Härte vorliegt, unerheblich ist (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 -).
  • BVerwG, 26.11.1980 - 8 C 92.79

    Einberufung zum Wehrdienst vor Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung …

    Dazu kommt, daß, wie das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 8 C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58] und - PVerwG 8 C 72.70 - mit weiteren Nachweisen), bei Zurückstellungen aus Ausbildungsgründen der individuelle Leistungs- und Begabungsstand unerheblich ist und generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden muß.
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70

    Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …

    In seinem grundsätzlichen Urteil BVerwG VIII C 88.70 vom heutigen Tage hat der erkennende Senat in einem rechtlich und sachverhaltlich in allen entscheidungserheblichen Punkten gleichliegenden Verfahren dazu folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 47.79

    Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Individueller Leistungstand - …

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …

  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71

    Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …

  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 168.69

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Prüfung eines …

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69

    Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - …

  • BVerwG, 16.02.1973 - VII B 40.72

    Antrag auf Genehmigung des Betriebs einer staatlich anerkannten privaten …

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 148.69

    Änderung des Einberufungsbescheides und Anfechtungsgegenstand

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 108.71

    Zulässige Heranziehung zur Bundeswehr bei vorzeitiger Entlassung aus dem …

  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70

    Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71

    Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum …

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des …

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - …

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 91.72

    Rechtsstreit bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers - Nicht hinreichend …

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72

    Aufhebung des Einberufungsbescheides eines Studenten - Verpflichtung eines …

  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 24.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen wegen …

  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72

    Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum …

  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 33.76

    Einberufungsbescheid zur Ableistung des Wehrdienstes - Anforderungen an einen …

  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 15.73

    Überholung des Zurückstellungsbegehrens durch Zeitablauf - Zurückstellung vom …

  • BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 170.72
  • BVerwG, 28.10.1974 - VIII CB 15.73

    Beurteilung von den Studenten der Fachhochschulen ohne Fachhochschulreife zu …

  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII CB 170.72
  • BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein …

  • BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71

    Zurückstellung eines Fachschulstudenten vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - …

  • BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 68.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 169.72
  • BVerwG, 08.09.1980 - 8 B 7.80

    Klärungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der Auslegung eines Antrags auf …

  • BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 102.72

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Besuchs einer …

  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 134.71

    Anforderungen an die Zurückstellung aus Ausbildungsgründen - Voraussetzungen für …

  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 56.71

    Fehlende besondere Härte durch die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums …

  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 160.71

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals der Befürchtung eines über die Dauer des …

  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72

    Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung …

  • BVerwG, 27.09.1972 - VIII C 171.70

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung in der Hauptsache - Zurückstellung …

  • BVerwG, 12.09.1972 - VIII C 90.71

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …

  • BVerwG, 27.04.1972 - VIII C 62.70

    Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellung von der Ableistung zum …

  • BVerwG, 24.04.1972 - VIII C 1.72

    Bestimmung der Abwägungskriterien im Rahmen eines Antrags auf Anordnung der …

  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 86.69

    Anforderungen an das Vorliegen eines wehrdienstrechtlichen Anspruchs auf …

  • BVerwG, 20.03.1972 - VIII C 44.71

    Erfüllung von Zurückstellungsvoraussetzungen bei Abschluss des …

  • BVerwG, 21.02.1972 - VIII C 73.70
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.06.1972 - VIII C 136.71
  • BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71

    Annahme einer besonderen Härte im Rahmen einer Zurückstellung vom Wehrdienst - …

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