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   BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07   

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BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07 (https://dejure.org/2007,2374)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2007 - 4 B 8.07 (https://dejure.org/2007,2374)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 4 B 8.07 (https://dejure.org/2007,2374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung [Altenpflegeheim]; Änderung eines prägendes Maßkriteriums [Grundfläche]

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung [Altenpflegeheim]; Änderung eines prägendes Maßkriteriums [Grundfläche]

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterungsbau eines Altenpflegeheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lw.com PDF, S. 6 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Erweiterung eines Pflegeheims im unbeplanten Bereich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zu großes Pflegeheim fügt sich nicht ein! (IBR 2007, 649)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1691
  • BauR 2009, 1529
  • ZfBR 2007, 687
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    5 1.3 Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist nach der Rechtsprechung des Senats die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung; vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (Urteil vom 23. März 1994 BVerwG 4 C 18.92 BVerwGE 95, 277 ; Beschluss vom 26. Juli 2006 BVerwG 4 B 55.06 Baurecht 2007, 514).

    Das Oberverwaltungsgericht hat lediglich dargelegt, dass sich ein Änderungsvorhaben im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung nicht schon deshalb in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, weil das Gebäude in seinen Ausmaßen unverändert bleibt (vgl. Urteil vom 23. März 1994 a.a.O. S. 279).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass sich ein Änderungsvorhaben im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung regelmäßig schon dann in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wenn das Gebäude in seinen Ausmaßen unverändert bleibt (Urteil vom 23. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    3 1.1 Die Beschwerde macht geltend, dass die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB durch das Oberverwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1994 BVerwG 4 C 19.93 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 = BRS 65 Nr. 130; Beschlüsse vom 29. April 1997 BVerwG 4 B 67.97 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 183 = BRS 59 Nr. 180 und vom 28. August 2003 BVerwG 4 B 74.03 juris) abweiche.

    6 1.4 Wegen des Maßes der baulichen Nutzung können städtebauliche Spannungen nach der Rechtsprechung des Senats nur auftreten, wenn das Vorhaben unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet (Urteil vom 15. Dezember 1994 BVerwG 4 C 19.93 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 BRS 56 Nr. 130).

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    3 1.1 Die Beschwerde macht geltend, dass die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB durch das Oberverwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1994 BVerwG 4 C 19.93 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 = BRS 65 Nr. 130; Beschlüsse vom 29. April 1997 BVerwG 4 B 67.97 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 183 = BRS 59 Nr. 180 und vom 28. August 2003 BVerwG 4 B 74.03 juris) abweiche.

    Dass die Einheitlichkeit bzw. Unterschiedlichkeit der Bebauung diesseits und jenseits einer Straße für die Abgrenzung der näheren Umgebung maßgebend sein kann (so Beschlüsse vom 29. April 1994 und vom 28. August 2003 a.a.O.), hat das Oberverwaltungsgericht jedoch nicht in Abrede gestellt.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    Eine Divergenz zum Urteil vom 17. September 2003 ( BVerwG 4 C 14.01 BVerwGE 119, 25) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in jenem Verfahren nicht um die Anwendung des § 34 BauGB, sondern um die Voraussetzungen der aus § 1 Abs. 3 und 4 BauGB folgenden Erstplanungspflicht der Gemeinde ging.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    Hierfür muss ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz benannt werden, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328, stRspr).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    4 1.2 Nach dem Urteil des Senats vom 17. Juni 1993 (BVerwG 4 C 17.91 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 58 = BRS 55 Nr. 72) kommt es für die Frage, ob sich ein Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, nicht nur auf die Bebauung außerhalb des Baugrundstücks an; auch das auf dem Baugrundstück selbst bereits vorhandene Gebäude gehört zur vorhandenen Bebauung, die den Maßstab für die weitere Bebauung bildet.
  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    Jedenfalls wenn das Gebäude im Hinblick auf ein prägendes Maßkriterium hier die Grundfläche erheblich geändert wird, ist die Frage, ob sich das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, auch hinsichtlich der übrigen die städtebauliche Wirkung prägenden Maßkriterien neu aufgeworfen (vgl. Beschlüsse vom 4. Februar 2000 BVerwG 4 B 106.99 Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 = BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 BVerwG 4 B 72.05 BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06

    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    5 1.3 Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist nach der Rechtsprechung des Senats die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung; vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (Urteil vom 23. März 1994 BVerwG 4 C 18.92 BVerwGE 95, 277 ; Beschluss vom 26. Juli 2006 BVerwG 4 B 55.06 Baurecht 2007, 514).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    Im Beschluss vom 25. März 1999 ( BVerwG 4 B 15.99 BRS 62 Nr. 101) hat sich der Senat zwar mit der Frage befasst, ob ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich bodenrechtlich beachtliche Spannungen begründet oder erhöht.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
    3 1.1 Die Beschwerde macht geltend, dass die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB durch das Oberverwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1994 BVerwG 4 C 19.93 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 = BRS 65 Nr. 130; Beschlüsse vom 29. April 1997 BVerwG 4 B 67.97 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 183 = BRS 59 Nr. 180 und vom 28. August 2003 BVerwG 4 B 74.03 juris) abweiche.
  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben;

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Wegen der größeren baulichen Veränderungen, die mit dem Umbau verbunden sind, kommt dem Kläger daher nicht zugute, dass das Gebäude trotz des Dachgeschossausbaus in seinen Ausmaßen nahezu unverändert bleibt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 B 8.07 - ZfBR 2007, 687 Rn. 11).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Den Senatsbeschlüssen vom 26. Juli 2006 (- BVerwG 4 B 55.06 - BRS 70 Nr. 89 = juris Rn. 6) und vom 21. Juni 2007 (- BVerwG 4 B 8.07 - BRS 71 Nr. 83 = juris Rn. 5) lässt sich Abweichendes nicht entnehmen, weil dort andere Maßkriterien als das Verhältnis der Gebäude zur umgebenden Freifläche besonders prägend waren, so dass auf sie vorrangig abzustellen war (vgl. Urteil vom 23. März 1994 a.a.O. S. 282).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Eine bedrängende Wirkung auf Nachbargebäude ist nicht ersichtlich (zu einem solchen Fall BVerwG, Beschluss vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 - BauR 2007, 1691, juris Rn. 6).
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