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   OLG Düsseldorf, 15.05.1983 - 5 W 9/83   

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https://dejure.org/1983,2453
OLG Düsseldorf, 15.05.1983 - 5 W 9/83 (https://dejure.org/1983,2453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.1983 - 5 W 9/83 (https://dejure.org/1983,2453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 1983 - 5 W 9/83 (https://dejure.org/1983,2453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert: Aufrechnung - Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1984, 308
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Jedoch hat der selbe Senat durch Beschluss vom 25.01.2001, VII ZR 116/00, die Annahme der Revision gegen die zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg vom 23.03.2000, 2 U 295/99, (BauR 2001, 831) abgelehnt, in der das Gericht in einem Urkundenprozess streitentscheidend die gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. hierzu Leupertz in IBR 2003, 515 (Anmerkung zu OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003, 2 U 232/02) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Auffassung im Rahmen der Anwendung der Differenzhypothese keine Veranlassung für die Unterscheidung zwischen den Fällen bestehe, in denen der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt und die Erfüllungsleistung vollständig ablehnt und den Fällen, in denen der Auftraggeber das Werk nicht als unbrauchbar ablehnt, sondern es behält (vgl. Senat, Urteil vom 25.06.1973, NJW 1973, 1928f; Beschluss vom 15.05.1998, BauR 1984, 308; Urteil vom 30.07.1992, OLGR 1993, 3, 4; zuletzt Urteil vom 28.06.2002, BauR 2002, 1860f).

    Der Senat gibt damit ausdrücklich seine in der Entscheidung vom 15.05.1983, 5 W 9/83, BauR 1984, 308 vertretene Auffassung auf.

  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

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  • OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99

    Anhörung des Sachverständigen im Honorarprozeß des Architekten; Aufrechnung mit

    Der Senat ist der Ansicht, dass sich der Honoraranspruch des Architekten und ein aus der Mangelhaftigkeit der Architektenleistung hergeleiteter Schadensersatzanspruch nach Kündigung des Architektenvertrages als Posten der zwischen den Vertragparteien vorzunehmenden Abrechnung gegenüberstehen, so dass sich der Honoraranspruch um den begründeten Schadensersatzanspruch vermindert, ohne dass es einer Aufrechnung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf - 5. Zivilsenat -, BauR 1984, 308 f.; OLGR 1992, 94; 1993, 3, 4; OLG Hamm - 17. Zivilsenat -, NJW-RR 1992, 448; BauR 1996, 141, 143; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 17, 19; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Auflage, Rdn. 2577 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 22 U 108/03

    Keine § 648a BGB-Sicherheit: Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme?

    Denn Schadensersatzansprüche des Bestellers sowie Ansprüche des Bestellers auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten sind auch dann bloße Rechnungspositionen bei der Ermittlung der Restvergütung, wenn der Besteller am Vertrag festhält und das mangelhafte Werk behalten will (vgl. dazu Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 2576 ff.; s. auch OLG Düsseldorf (5. Zivilsenat( BauR 1984, 308; OLG Naumburg BauR 2001, 1615 (1617( i.V.m. dem Nichtannahmebeschluss des BGH vom 05.04.2001 - VII ZR 161/00 - a.A. OLG Düsseldorf (21. Zivilsenat( BauR 2001, 290).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00

    Verrechnung statt Aufrechnung bei Geltendmachung von Gegenansprüchen auf

    Es handelt sich demnach um eine Verrechnung und nicht um eine Aufrechnung im Sinne der §§ 387 ff. BGB (BGH und OLG Naumburg BauR 01, 1615 ff.; BGH NJW 92, 317 f; OLG Düsseldorf BauR 84, 308; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdnr. 2576 f.; Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 1170, 2960 f., 3075).
  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01

    Rechtsnatur der Berufung auf Gegenansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Werks beim

    Während einige Gerichte einschränkungslos unter solchen Umständen ein Abrechnungsverhältnis annehmen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 141, 142 f.; OLG Düsseldorf BauR 1984, 308; OLG Naumburg BauR 2001, 1615 f.), wird von anderen als weitere Voraussetzung eines Abrechnungs- oder Verrechnungsverhältnisses, in das Vergütungsansprüche und Ersatzforderungen als unselbständige Rechnungsposten eingehen, gefordert, dass das Werk insgesamt zurückgewiesen werde (OLG Düsseldorf BauR 1984, 543 f.; OLG Schleswig-Holstein BauR 2001, 1615).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 U 24/04

    Zum Vergütungsanspruch aus einem gekündigten Nachunternehmer-Pauschalpreisvertrag

    In beiden Fällen ist unmittelbar das Äquivalenzverhältnis betroffen, da sich der Auftragnehmer jeweils eines Vergütungsanspruchs berühmt, der ihm jedenfalls in Höhe der Mängelbeseitigungskosten nicht zusteht, weil Vergütung in voller Höhe nur für die Erstellung eines mangelfreien Werks geschuldet wird (so auch OLG Düsseldorf, BauR 1984, 308; OLGR Düsseldorf 1992, 94, jeweils für den Anspruch auf Erstattung der - aufgewendeten - Mängelbeseitigungskosten).
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