Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.05.1998 - 13 W 50/98 |
Volltextveröffentlichung
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Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Mängelbeseitigung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 494a
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 20.05.1998 - 13 W 50/98
- OLG Karlsruhe, 22.05.1998 - 13 W 50/98
Papierfundstellen
- BauR 1998, 1278
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 21.09.2007 - 19 W 24/07
Streithelfer; Frist zur Klageerhebung
Soweit das Landgericht in dem angegriffenen Beschluss die gegenteilige Ansicht vertritt, ist darauf hinzuweisen, dass sich der diesbezüglich in Bezug genommene Beschluss des OLG Karlsruhe (BauR 1998, 1278) gar nicht mit der Frage der Antragsbefugnis des Streithelfers nach § 494a Abs. 1 ZPO befasst.Vielmehr ergibt sich aus der Gesetzesanwendung, dass ein Antrag des Streithelfers des Antragsgegners nach § 494a ZPO auf Anordnung der Klageerhebung - nur - dann unbeachtlich ist, wenn der Antragsgegner mit der Fristsetzung zur Klageerhebung nicht einverstanden ist (OLG Karlsruhe BauR 1999, 1210;… Werner/Pastor 11. Aufl. Rn 128; Zöller/Herget ZPO § 494a Rn 2; Musielak/Huber ZPO § 494a Rn 2a; a.A. wohl Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts 2. Aufl. 13. Teil, Rn 92 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe BauR 1998, 1278).
- OLG Düsseldorf, 11.09.2002 - 5 W 26/02
Verfahrensrecht - Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Anerkannt ist auch, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage eine Kostenentscheidung gem. § 494 a Abs. 2 ZPO (zugunsten des Gegners im selbständigen Beweisverfahren) unterbleibt, wenn die beabsichtigte Klage deshalb gegenstandslos geworden ist, weil der Gegner den Hauptsacheanspruch erfüllt hat, denn § 494 a Abs. 2 ZPO könne begrifflich nur dann eingreifen, wenn die Hauptsacheforderung noch streitig sei; in einem etwaigen Hauptsacheprozess könne der Beweisführer nicht einmal sein früheres Leistungsbegehren für erledigt erklären (OLG Düsseldorf BauR 1994, 277;… so auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 494 a 5 m. N.; OLG Karlsruhe BauR 1998, 1278; OLG München BauR 1999, 784: in solchen Fällen sei eine Kostenentscheidung nicht veranlasst; für den Fall des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleiches, der einer Hauptsacheklage entgegen stand: OLG Dresden BauR 2000, 605). - OLG Köln, 12.04.2000 - 17 W 480/99
Kostenentscheidung bei nicht Weiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens
Stimmt der Antragsgegner dagegen der Erledigungserklärung des Antragstellers im Sinne von § 91a ZPO zu, etwa weil er zuvor den geltend gemachten und/oder vom Sachverständigen festgestellten Baumangel jetzt anerkannt und/oder - selbst oder durch Dritte, zum Beispiel durch seinen Subunternehmer - beseitigt hat bzw. hat beseitigen lassen oder der Auftraggeber sich wegen des Baumangels im Wege der Minderung (§§ 634 BGB, 13 Nr. 6 VOB/B) oder durch Verrechnung/Aufrechnung mit einem Vorschußanspruch oder einem Schadensersatzanspruch (§§ 635 BGB, 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B) befriedigt hat und der Auftragnehmer dies akzeptiert oder die Parteien sich verglichen haben, kommt es nicht zum Verfahren nach § 494a ZPO, weil dem Antragsgegner für diesen Fall nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.1993 - 10 W 135/93, BauR 1994, 277 = MDR 1994, 201 = OLGR 1994, 92; Beschl. v. 10.01.1995 - 22 W 62/94, BauR 1995, 877 = OLGR 1995, 217; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 13.02.1998 - 10 W 31/97, AnwBl 1999, 235; Beschl. v. 05.05.1995 - 13 W 30/95, OLGR 1995, 155; Beschl. v. 18.03.1998 - 1 W 1/98, BauR 1999, 195, 196; Beschl. v. 02.10.1998 - 22 W 54/98, OLGR 1999, 56 = BauR 1999, 435; OLG Hamburg, Beschl. v. 31.07.1997 - 9 W 16/97, OLGR 1997, 403, 404 = MDR 1998, 242; OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.1998 - 21 W 7/98, OLGR 1998, 264; OLG Karlsruhe (Freiburg), Beschl. v. 20.05.1998 - 13 W 50/98, BauR 1998, 1278, 1279) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO fehlt.
- OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 W 20/05
Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs neben einem …
Entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe (BauR 1998, 1278, 1279) ist es insoweit nicht unerheblich, ob ein Antragsgegner Mängel vor der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens beseitigt hat, so dass eine Hauptsacheklage insoweit von vornherein aussichtslos gewesen wäre oder ob die Mängel während oder nach der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens beseitigt worden sind, nur in diesem Fall ist ein Rechtsmissbrauch wegen eines widersprüchlichen Verhaltens zu bejahen. - OLG Karlsruhe, 27.04.2006 - 7 W 18/06
Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Nichterhebung einer …
Der Auffassung (OLG Karlsruhe BauR 1998, 1278;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a Rn. 5, der sich zu Unrecht auf BGH BauR 2003, 575 beruft; die Entscheidung betrifft nur die Frage, ob der Anordnungsbeschluss ergehen darf), dass dieser Einwand in einschränkender Anwendung der Bestimmung noch im Verfahren nach § 494 a Abs. 2 ZPO zu prüfen ist und zur Versagung des Anspruchs führen kann, ist der BGH (…BGHReport 2004, 1522, 1523 = NJW-RR 2004, 1580) mit Hinweis auf die Unanfechtbarkeit und Bestandskraft des Beschlusses zu Recht entgegen getreten. - OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 5 W 26/02 Rn. 15 Anerkannt ist auch, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage eine Kostenentscheidung gem. § 494 a Abs. 2 ZPO (zugunsten des Gegners im selbständigen Beweisverfahren) unterbleibt, wenn die beabsichtigte Kla ge deshalb gegenstandslos geworden ist, weil der Gegner den Hauptsacheanspruch erfüllt hat, denn § 494 a Abs. 2 ZPO könne begrifflich nur dann eingreifen, wenn die Hauptsacheforderung noch streitig sei; in einem etwaigen Hauptsacheprozess könne der Beweisführer nicht einmal sein früheres Leistungsbegehren für erledigt erklären ( OLG Düsseldorf BauR 1994, 277;… so auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 494 a 5 m. N.; OLG Karlsruhe BauR 1998, 1278; OLG München BauR 1999, 784: in solchen Fällen sei eine Kostenentscheidung nicht veranlasst; für den Fa ll des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleiches, der einer Hauptsacheklage entgegen stand: OLG Dresden BauR 2000, 605).
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