Rechtsprechung
| OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 638
Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel bei Arglist des Auftragnehmers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualitätssicherung in Form baubegleitender Überwachungsprüfungen bei Verdichtung eines Kanalgrabens; Voraussetzungen der Verlängerung von Gewährleistungsfristen bei Arglist im Rahmen eines Werkvertrags; Zurechnung der Arglist von Hilfspersonen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arglistiges Verschweigen von Mängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann beträgt die Gewährleistungsfrist 30 Jahre? (IBR 1998, 202)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 23.09.1996 - 9 O 5600/94
- OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 529
- BauR 1998, 129
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72
Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson
Auszug aus OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96
Die Rechtsprechung nimmt eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen dann an, wenn der Auftragnehmer bei der Abnahme (Ablieferung) seines Werks einen ihm bekannten Mangel arglistig verschweigt, wobei er sich U.u. auch die Arglist von Hilfspersonen zurechnen lassen muß (BGH in NJW 74, 553), wenn er zu Mängelerscheinungen ins Blaue unrichtige Angaben macht (BGH NJW 1981, 864 f), bei Abweichungen von Auflagen oder Vermerken der Genehmigungsbehörden (BGH NJW 1986, 980 ) oder wenn der Auftragnehmer bei arbeitsteiliger Herstellung des Werkes die organisatorischen Voraussetzungen nicht schafft um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist (BGH NJW 1992, 1754 ).Darauf, ob womöglich Arbeiter, die nur bei der Herstellung des Werks tätig waren, eine zu hohe Schütthöhe einbrachten bzw. sich mit einer ungenügenden Verdichtung zufrieden gaben, kommt es nicht an, weil sich die Beklagte die Kenntnis dieser Mitarbeiter nicht zurechnen lassen muß (BGH in NJW 74, 553).
- BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96
Die Rechtsprechung nimmt eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen dann an, wenn der Auftragnehmer bei der Abnahme (Ablieferung) seines Werks einen ihm bekannten Mangel arglistig verschweigt, wobei er sich U.u. auch die Arglist von Hilfspersonen zurechnen lassen muß (BGH in NJW 74, 553), wenn er zu Mängelerscheinungen ins Blaue unrichtige Angaben macht (BGH NJW 1981, 864 f), bei Abweichungen von Auflagen oder Vermerken der Genehmigungsbehörden (BGH NJW 1986, 980 ) oder wenn der Auftragnehmer bei arbeitsteiliger Herstellung des Werkes die organisatorischen Voraussetzungen nicht schafft um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist (BGH NJW 1992, 1754 ). - BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79
Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG
Auszug aus OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96
Die Rechtsprechung nimmt eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen dann an, wenn der Auftragnehmer bei der Abnahme (Ablieferung) seines Werks einen ihm bekannten Mangel arglistig verschweigt, wobei er sich U.u. auch die Arglist von Hilfspersonen zurechnen lassen muß (BGH in NJW 74, 553), wenn er zu Mängelerscheinungen ins Blaue unrichtige Angaben macht (BGH NJW 1981, 864 f), bei Abweichungen von Auflagen oder Vermerken der Genehmigungsbehörden (BGH NJW 1986, 980 ) oder wenn der Auftragnehmer bei arbeitsteiliger Herstellung des Werkes die organisatorischen Voraussetzungen nicht schafft um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist (BGH NJW 1992, 1754 ). - BGH, 05.12.1985 - VII ZR 5/85
Mangel: Arglistiges Verschweigen
Auszug aus OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96
Die Rechtsprechung nimmt eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen dann an, wenn der Auftragnehmer bei der Abnahme (Ablieferung) seines Werks einen ihm bekannten Mangel arglistig verschweigt, wobei er sich U.u. auch die Arglist von Hilfspersonen zurechnen lassen muß (BGH in NJW 74, 553), wenn er zu Mängelerscheinungen ins Blaue unrichtige Angaben macht (BGH NJW 1981, 864 f), bei Abweichungen von Auflagen oder Vermerken der Genehmigungsbehörden (BGH NJW 1986, 980 ) oder wenn der Auftragnehmer bei arbeitsteiliger Herstellung des Werkes die organisatorischen Voraussetzungen nicht schafft um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist (BGH NJW 1992, 1754 ).
- OLG München, 20.12.2011 - 13 U 877/11
Wann steht Organisationverschulden arglistigem Verschweigen gleich?
Die von der Rechtsprechung zu Erklärungen ins Blaue entwickelten Grundsätze, wonach Arglist auch dann vorliegt, wenn dem Erklärenden , was ihm auch bewusst ist, jegliche zur sachgemäßen Erklärung erforderliche Kenntnis fehlt und er gleichwohl diesen Umstand dem anderen Teil verschweigt (OLG Hamm, BauR 2008, 1468, 1470 m.w.N., auch BGH NJW 2001, 2326, OLG München BauR 1998, 129 und Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2792) greifen hier deshalb nicht ein. - OLG Rostock, 27.09.2005 - 4 U 82/03
Arglistiges Verschweigen eines Mangels des bauüberwachenden Architekten
Wird ein Baumangel vom Unternehmer arglistig verschwiegen, gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist (OLG München, NJW-RR 1998, 529 f., 529; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486 f., 1486). - OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
Arglist des Bauunternehmers, der nicht bei Auftragserteilung auf seine fehlende …
a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
Wirksamkeit eines Vergleichs über Gewährleistungsansprüche)
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - LG Detmold, 15.10.2004 - 1 O 477/03
Fälligkeit der Werklohnforderung
Die fiktive Abnahme widerspricht keinem gesetzlichen Leitbild, und der Werkunternehmer wird durch ihren Ausschluss nicht unangemessen benachteiligt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 529, BGH NJW 1997, 394).
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