Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1999 - 4 B 14.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 15 Abs. 1 BauNVO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1999, 1279
- ZfBR 1999, 358 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06
Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission; …
Dies folgt auch daraus, dass Lichtimmissionen oft gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.03.1999 - 4 B 14.99 - ). - VGH Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 S 2658/10
Nachbarschutz gegen von einer Videowerbeanlage ausgehende Lichtimmissionen
Dies gilt auch deswegen, weil Lichtimmissionen oft gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 17.03.1999 - 4 B 14.99 -, BauR 1999, 1279). - VG Neustadt, 12.12.2019 - 5 K 701/19
Von einer Straßenlaterne in Grundstücksnähe gehen für einen Grundstückseigentümer …
Dies gilt auch deswegen, weil Lichtimmissionen oft gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1999 - 4 B 14/99 -, BauR 1999, 1279; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2012 - 3 S 2658/10 -, NVwZ-RR 2012, 636).
- OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung; …
Maßgeblich hierfür sind der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Innen- und Außenbereiche, die Frage, ob der Nachbar ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 17.3.1999 - 4 B 14.99), aber auch der Baugebietstyp und der in diesem zulässige Störgrad.- 4 B 14.99 -, juris-Rn. 8).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2017 - 1 LA 12/17
Rechtsschutz gegen Lichtemissionen einer Straßenlaterne
Die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen Lichtimmissionen als erhebliche Belästigung i. S. d. § 3 Abs. 1 BImSchG anzusehen sind, ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der "Stärke" und des Charakters der Lichtimmissionen, der Gebietsart und der durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit sowohl des Lichtemittenten als auch der betroffenen Grundstücke - einschließlich der Möglichkeit, selbst für Abhilfe (etwa durch Vorhänge etc.) zu sorgen - zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.1999, 4 B 14.99, BauR 1999, 1279). - VG Neustadt, 17.10.2012 - 4 K 481/12
Blendwirkung eines das Sonnenlicht reflektierenden Ziegeldachs; Lichtimmission
Denn sie können mit Hilfe der Markise vor ihrem Wintergarten und den Jalousien in den anderen betroffenen Räumen in der Zeit, in der sie die Lichtreflektionen als störend empfinden, ihre Räume vorübergehend abdunkeln, um vor der Blendwirkung der glänzenden Ziegel auf dem Norddach der Beigeladenen geschützt zu werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG - zur zumutbaren Selbsthilfe bei Lichteinwirkungen von einer Straßenlaterne; BVerwG, BauR 1999, 1279 zur Zumutbarkeit von Lichtimmissionen, die durch die Verglasung eines Wintergartens verursacht werden).Da Lichtimmissionen häufig gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. BVerwG, BauR 1999, 1279), kann ein Nachbar regelmäßig auch auf den Eigenschutz gegen Lichtimmissionen verwiesen werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1999 - 7a B 1699/99
Abriegelungswirkung für Nachbargrundstücke durch eine genehmigte Anlage; …
Rn. 31 Vgl. zur Zumutbarkeit derartiger Maßnahmen: BVerwG, Beschluß vom 17. März 1999 - 4 B 14.99 -, BauR 1999, 1279. - VGH Bayern, 04.07.2023 - 1 CS 23.940
Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Eigenschutz gegen Lichtimmissionen - anders als der Schutz vor Lärm oder Gerüchen - ohne Einbußen für die Wohnqualität durch herkömmliche Maßnahmen wie Vorhänge oder Jalousien innerhalb der Gebäude und Hecken oder Rankgerüsten in den Außenwohnbereichen bewerkstelligt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.1999 - 4 B 14.99 - BauR 1999, 1279). - BVerwG, 30.10.2002 - 4 BN 45.02
Pflicht zur Auslegung eines im Bebauungsplanverfahren eingeholten …
Es liegt auf der Hand und bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass das Maß der Schutzbedürftigkeit außer von der Vorbelastung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 ff.) auch davon abhängen kann, ob der Nachbar ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann (BVerwG, Beschluss vom 17. März 1999 - BVerwG 4 B 14.99 - BRS 62 Nr. 87). - VG Köln, 18.10.2024 - 9 K 3061/23 Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1999 - 4 B 14.99 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteile vom 23. Mai 2022 - 11 D 343/21.AK -, juris Rn. 103 und vom 15. März 2007 - 10 A 998/06 -, juris Rn. 82; VG Aachen, Urteil vom 16. Januar 2014 - 6 K 1584/12 -, juris Rn. 170.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
- OVG Niedersachsen, 07.05.2025 - 1 LA 156/24
Zumutbarkeit von Lichtemissionen durch die Verwendung von glasierten Dachpfannen …
- VG Minden, 14.06.2016 - 1 K 1197/15
Verpflichtung eines Hauseigentümers zur Beseitigung der von dem Dach seines …
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