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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2919
OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98 (https://dejure.org/1999,2919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.1999 - 4 U 166/98 (https://dejure.org/1999,2919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 4 U 166/98 (https://dejure.org/1999,2919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Nachträgliche Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts durch rügelose Hinnahme der Anwendung deutschen Zivilrechts in den Urteilsgründen des Landgerichts; Rückzahlungsanspruch wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Bürgschaft durch eine Bank; Anspruch auf Zahlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Verwendung von Ökoprodukten zugesichert? (IBR 2000, 17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 95
  • MDR 1999, 1501
  • BauR 2000, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Dies ist zu bejahen, wenn - wie hier - zwischen beiden Ansprüchen ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, der es treuwidrig erscheinen ließe, daß der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen durchgesetzt werden könnte (vgl. BGHZ 92, 196 [BGH 27.09.1984 - IX ZR 53/83]; 115, 103 [BGH 03.07.1991 - VIII ZR 190/90];… Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Auflage, § 273 Rn. 9 u.1 O m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Dies ist zu bejahen, wenn - wie hier - zwischen beiden Ansprüchen ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, der es treuwidrig erscheinen ließe, daß der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen durchgesetzt werden könnte (vgl. BGHZ 92, 196 [BGH 27.09.1984 - IX ZR 53/83]; 115, 103 [BGH 03.07.1991 - VIII ZR 190/90];… Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Auflage, § 273 Rn. 9 u.1 O m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Für die Annahme einer solchen Zusicherung ist insbesondere von Bedeutung, ob der Besteller erkennbar großen Wert gerade auf die bestimmte Beschaffenheit des Werkes gelegt hat (vgl. BGHZ 96, 111, 114 [BGH 10.10.1985 - VII ZR 303/84]; BGH NJW-RR 1996, 783, 784 [BGH 05.12.1995 - X ZR 14/93] m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Hierzu ist anerkannt, daß ein erst nach Eintritt des Verzuges ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht den Verzug nur dann beendet, wenn der Schuldner dem Gläubiger zugleich seine Leistung Zug um Zug anbietet (vgl. BGH NJW 1971, 421;… auch Palandt-Heinrichs, § 284 BGB, Rn. 12 u.30).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Mängelbeseitigung durch Neuherstellung auch nach Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Für die Annahme einer solchen Zusicherung ist insbesondere von Bedeutung, ob der Besteller erkennbar großen Wert gerade auf die bestimmte Beschaffenheit des Werkes gelegt hat (vgl. BGHZ 96, 111, 114 [BGH 10.10.1985 - VII ZR 303/84]; BGH NJW-RR 1996, 783, 784 [BGH 05.12.1995 - X ZR 14/93] m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Die Parteien haben nach den Umständen des Falles zumindest nachträglich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen, indem sie die Anwendung deutschen Zivilrechts in den Urteilsgründen des Landgerichts rügelos hingenommen haben (vgl. zur Rechtswahl im Prozeß: BGH, NJW-RR 1986, 456; NJW 1991, 1293 [BGH 12.12.1990 - VIII ZR 332/89]).
  • BGH, 15.01.1986 - VIII ZR 6/85

    GmbH, die mit einer Schwestergesellschaft unter ähnlicher Firma im selben Markt …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Die Parteien haben nach den Umständen des Falles zumindest nachträglich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen, indem sie die Anwendung deutschen Zivilrechts in den Urteilsgründen des Landgerichts rügelos hingenommen haben (vgl. zur Rechtswahl im Prozeß: BGH, NJW-RR 1986, 456; NJW 1991, 1293 [BGH 12.12.1990 - VIII ZR 332/89]).
  • OLG Hamm, 07.01.1986 - 26 U 76/85

    Lieferung einer Wärmepumpe: vertretbare oder unvertretbare Sache?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
    Es handelt sich - wie auch die vom Kläger vorgelegten Zeichnungen belegen - nach den Vertragsunterlagen gerade um keine Ware aus einer Serienproduktion (zur Abgrenzung: OLG Hamm BB 1986, 555, 556).
  • OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99

    Zugesicherte Eigenschaft durch Bezugnahme auf Werkvorschrift des Herstellers

    Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar Wert auf die Einhaltung einer Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird, und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor (BGH NJW-RR 1994, 1134 f); denn Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene, vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (…BGH aaO, 1135; vgl. auch Brandenburgisches OLG BauR 2000, 108).
  • OLG Braunschweig, 14.02.2008 - 8 U 140/07

    Werklieferungsvertrag nach altem Recht: Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts

    Nicht vertretbare Sachen sind solche, die durch die Art ihrer Herstellung den Bestellerwünschen angepasst sind und deshalb individuelle Merkmale besitzen, also für den Unternehmer schwer oder gar nicht anderweitig absetzbar sind (OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 95).
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