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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.08.2000 - 8 W 34/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12686
OLG Braunschweig, 03.08.2000 - 8 W 34/00 (https://dejure.org/2000,12686)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.08.2000 - 8 W 34/00 (https://dejure.org/2000,12686)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. August 2000 - 8 W 34/00 (https://dejure.org/2000,12686)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 411 Abs. 3, § 485
    Antrag auf Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren nach Einleitung des Hauptsacheverfahrens)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 990
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 05.11.2025 - 4 W 152/25

    Hauptsacheverfahren anhängig: Beweisverfahren unzulässig!

    § 485 Abs. 2 ZPO wird dabei verbreitet so ausgelegt, dass im Hinblick auf den Normzweck, nämlich die Vermeidung von Hauptsacheprozessen, das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers und damit die Zulässigkeit des Beweisverfahren auch dann nachträglich entfällt, wenn der Hauptsacheprozess erst nach Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens anhängig wird (OLG Schleswig, NJOZ 2005, 1176, 1177 f.; OLG Braunschweig, BauR 2001, 990;… OLG Köln, BeckRS 1995, 06328, Rn. 3;… Schreiber, in: MüKoZPO, 7. Aufl., 2025, § 485 ZPO, Rn. 17;… Kratz, in: BeckOKZPO, 58. Ed., 2025, § 485 ZPO, Rn. 29).

    Dieses Klagverfahren ist als Rechtsstreit i.S.v. § 485 Abs. 1 Hs.1 ZPO aufzufassen, da sich die Antragstellerin dort als Beklagte u.a. mit Einwendungen verteidigt, deren Tatsachengrundlage Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens ist (OLG Braunschweig, BauR 2001, 990, 991; OLG Frankfurt, BeckRS 1992, 09196;… Schreiber, in: MüKoZPO, 7. Aufl., 2025, § 485 ZPO, Rn. 14;… Kratz, in: BeckOKZPO, 58. Ed., 2025, § 485 ZPO, Rn. 29).

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines …

    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • LG Limburg, 14.06.2021 - 2 OH 15/18
    All dies stünde einem Antrag nach § 494a Abs. 1 entgegen (…vgl. BeckOK ZPO/Kratz, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 494a Rn. 2-2.1 m. w. N.; BGH NJW-RR 2005, 1688; OLG Celle BeckRS 2012, 23191; OLG Braunschweig BauR 2001, 990; OLG Köln NJW-RR 2000, 361; OLG Hamm OLGR 1997, 299).
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