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Rechtsprechung
   KG, 13.09.2001 - 8 W 329/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8242
KG, 13.09.2001 - 8 W 329/01 (https://dejure.org/2001,8242)
KG, Entscheidung vom 13.09.2001 - 8 W 329/01 (https://dejure.org/2001,8242)
KG, Entscheidung vom 13. September 2001 - 8 W 329/01 (https://dejure.org/2001,8242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 91, 91 a, 269, 494 a
    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Beweissicherungsantrags; selbständiges Beweissicherungsverfahren; Hauptsachenerledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei vorzeitiger Beendigung des Beweissicherungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 494a Abs. 2 § 269 Abs. 3
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1735
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen …

    In diesem Falle wäre im selbständigen Beweisverfahren aber (ebenfalls) eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers zu treffen (so zutreffend die überwiegende Auffassung, vgl. etwa OLG Hamburg, MDR 1998, 242, 243 mwN; OLG Frankfurt am Main, MDR 1998, 128; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975, 976; KG, GE 2001, 1602; OLG Stuttgart, BauR 1995, 278, 279; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 1 W 27/10, juris; offen gelassen in BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - III ZR 148/81, NJW 1983, 284 unter III).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen …

    Eine mit diesem Ziel erklärte Erledigung des Verfahrens ist als Antragsrücknahme aufzufassen, wenn das Verfahren nach dem Willen des Antragstellers endgültig beendet sein soll (KG, BauR 2002, 1735, 1736).
  • KG, 02.06.2003 - 8 W 113/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Kostenauferlegung auf den …

    Im selbstständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung auf Antrag nicht nur unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO zu treffen, sondern auch dann, wenn das Verfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrags als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch beendet wird, dass es nicht weiter betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2001, 8 W 329/01; OLG Koblenz, MDR 2000, 478; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079; KG, NJW-RR 1992, 1023).

    Ob dies darauf beruht, dass bei einer einseitigen Erledigungserklärung, wie sie der Antragsteller hier mit der Erklärung vom 19. März 2003 abgegeben hat, ein der Antragsrücknahme vergleichbarer Fall vorliegt, so dass § 269 Absatz 3 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist(so Senat, Beschluss vom 13. September 2001, 8 W 329/01) oder ob sich die Kostenfolge nicht aus der entsprechenden Anwendung des § 494a Absatz 2 ZPO selbst ergibt, kann dahinstehen.

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