Rechtsprechung
| LG Berlin, 04.11.2002 - 21 O 154/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ist eine Bau-ARGE Kaufmann nach § 1 HGB?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist eine Bau-ARGE Kaufmann nach § 1 HGB? (IBR 2002, 669)
Papierfundstellen
- BauR 2003, 136
Wird zitiert von ... (9)
- LG Bonn, 09.09.2003 - 13 O 194/03
Verfahrensrecht - Bau-ARGE: BGB-Gesellschaft oder OHG?
Vorliegend sollte eine Messehalle mit einem Auftragswert in Höhe von nahezu 1 Mio. EUR erstellt werden; hinzukommt, daß die Existenz der ARGE nicht bereits mit Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens, sondern erst mit Erfüllung der sich aus dem Bauvertrag ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere der Gewährleistungspflichten endet (vgl. auch § 9-des Arbeitsgemeinschaftsvertrages vom 23.03.2001), so daß das Vorhaben auch auf eine gewisse Dauer angelegt ist und an der beabsichtigten Gewinnerzielung kein Zweifel bestehen kann (vgl. hierzu LG Berlin, B.v. 04.11.2002, BauR 2003, 136 f.; KG, B.v. 22.08.2001, BauR 2001, 1790 f.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. 2002, Rn. 413; Joussen, BauR 1999, 1063, 1069 ff.;… a.A. wohl Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., Anhang 1, Rn.16).Diese gesetzgeberische Intention ist auch dann noch zu beachten, wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit der Entscheidung des BGH vom 29.01.2001 für teilrechtsfähig erachtet wird, hinter dieser GbR aber Gesellschafter stehen, die ihrerseits allesamt die Kaufmannseigenschaft besitzen und im Handelsregister eingetragen sind (so auch Theurer, BauR 2001, 1791, 1792; Buscher, BauR 2003, 136 f.;… zustimmend auch Werner/Pastor, a.a.O.).
- LG Bonn, 09.09.2003 - 16 O 56/03 Vorliegend sollte eine Messehalle mit einem Auftragswert in Höhe von nahezu 1 Mio. EUR erstellt werden; hinzukommt, daß die Existenz der ARGE nicht bereits mit Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens, sondern erst mit Erfüllung der sich aus dem Bauvertrag ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere der Gewährleistungspflichten endet (vgl. auch § 9 des Arbeitsgemeinschaftsvertrages vom 23.03.2001), so daß das Vorhaben auch auf eine gewisse Dauer angelegt ist und an der beabsichtigten Gewinnerzielung kein Zweifel bestehen kann (vgl. hierzu LG Berlin, B.v. 04.11.2002, BauR 2003, 136 f.; KG, B.v. 22.08.2001, BauR 2001, 1790 f.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. 2002, Rn. 413; Joussen, BauR 1999, 1063, 1069 ff.;… a.A. wohl Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., Anhang 1, Rn.16).
Diese gesetzgeberische Intention ist auch dann noch zu beachten, wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit der Entscheidung des BGH vom 29.01.2001 für teilrechtsfähig erachtet wird, hinter dieser GbR aber Gesellschafter stehen, die ihrerseits allesamt die Kaufmannseigenschaft besitzen und im Handelsregister eingetragen sind (so auch Theurer, BauR 2001, 1791, 1792; Buscher, BauR 2003, 136 f.;… zustimmend auch Werner/Pastor, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 62/06
Vergütung: Angemessenheit und Höhe des Entgelts bei einer kaufmännischen …
Angesichts des Umfanges des geplanten Bauvorhabens und des unstreitigen Umstandes, dass zu deren Durchführung ein eigener kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich war, kann an einer gewerblichen Tätigkeit der A... kein Zweifel bestehen (vgl. auch KG BauR 2001, 1790; OLG Frankfurt OLGR 2005, 257; OLG Dresden BauR 2002, 1414; LG Berlin BauR 2003, 136; LG Bonn BauR 2004, 1170).
- KG, 08.06.2010 - 1 W 250/10
Grundbucheintragung: Grundbuchfähigkeit einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft …
Dem steht die neuerdings teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht entgegen, eine solche Arbeitsgemeinschaft könne auch ein Handelsgewerbe betreiben (KG, BauR 2001, 1790; LG Berlin, BauR 2003, 136; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2006 - 17 U 73/05 -, Juris) mit der Folge, dass es sich dann nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft handele (OLG Frankfurt/Main, OLGReport 2005, 257; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 257;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joust/Strohn;… HGB, 2. Aufl., § 105, Rdn. 15). - KG, 08.06.2010 - 1 W 255/10
Sicherungshypothek im Grundbuch
Dem steht die neuerdings teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht entgegen, eine solche Arbeitsgemeinschaft könne auch ein Handelsgewerbe betreiben (KG, BauR 2001, 1790; LG Berlin, BauR 2003, 136; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2006 - 17 U 73/05 -, Juris) mit der Folge, dass es sich dann nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft handele (OLG Frankfurt/Main, OLGReport 2005, 257; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 257;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joust/Strohn;… HGB, 2. Aufl., § 105, Rdn. 15). - KG, 08.06.2010 - 1 W 251/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
Dem steht die neuerdings teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht entgegen, eine solche Arbeitsgemeinschaft könne auch ein Handelsgewerbe betreiben (KG, BauR 2001, 1790; LG Berlin, BauR 2003, 136; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2006 - 17 U 73/05 -, Juris) mit der Folge, dass es sich dann nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft handele (OLG Frankfurt/Main, OLGReport 2005, 257; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 257;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joust/Strohn;… HGB, 2. Aufl., § 105, Rdn. 15). - KG, 08.06.2010 - 1 W 252/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
Dem steht die neuerdings teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht entgegen, eine solche Arbeitsgemeinschaft könne auch ein Handelsgewerbe betreiben (KG, BauR 2001, 1790; LG Berlin, BauR 2003, 136; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2006 - 17 U 73/05 -, Juris) mit der Folge, dass es sich dann nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft handele (OLG Frankfurt/Main, OLGReport 2005, 257; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 257;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joust/Strohn;… HGB, 2. Aufl., § 105, Rdn. 15). - KG, 08.06.2010 - 1 W 253/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
Dem steht die neuerdings teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht entgegen, eine solche Arbeitsgemeinschaft könne auch ein Handelsgewerbe betreiben (KG, BauR 2001, 1790; LG Berlin, BauR 2003, 136; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2006 - 17 U 73/05 -, Juris) mit der Folge, dass es sich dann nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft handele (OLG Frankfurt/Main, OLGReport 2005, 257; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 257;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joust/Strohn;… HGB, 2. Aufl., § 105, Rdn. 15). - KG, 08.06.2010 - 1 W 254/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
Dem steht die neuerdings teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht entgegen, eine solche Arbeitsgemeinschaft könne auch ein Handelsgewerbe betreiben (KG, BauR 2001, 1790; LG Berlin, BauR 2003, 136; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2006 - 17 U 73/05 -, Juris) mit der Folge, dass es sich dann nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft handele (OLG Frankfurt/Main, OLGReport 2005, 257; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 257;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joust/Strohn;… HGB, 2. Aufl., § 105, Rdn. 15).
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