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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.07.2002 - 14 W 1875/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18007
OLG Dresden, 08.07.2002 - 14 W 1875/01 (https://dejure.org/2002,18007)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.07.2002 - 14 W 1875/01 (https://dejure.org/2002,18007)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 14 W 1875/01 (https://dejure.org/2002,18007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren; Entsprechende Anwendung der §§ 494a Abs. 2, 269 Abs. 3, 91 Zivilprozessordnung (ZPO) im selbstständigen Beweisverfahren; Kosten bei Erledigung des Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1608
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.2002 - 14 W 1875/01
    Während für die Fälle der Antragsrücknahme und der Zurückweisung des Antrages als unzulässig die entsprechende Anwendung der §§ 494 a Abs. 2, 269 Abs. 3, 91 ZPOüberwiegend anerkannt wird (…siehe Nachweise bei Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 135), soll für eine Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO in der Regel kein Raum sein (…Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 91 a Rdn. 58, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.; KG Baurecht 2001, 1851; OLG Dresden NJW-RR 99, 1516).
  • OLG München, 02.03.2001 - 28 W 979/01

    Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.2002 - 14 W 1875/01
    Für den Fall der Erledigung des Beweisverfahrens vor Beweiserhebung haben mehrere Gerichte die entsprechende Anwendbarkeit des § 91 a ZPO bejaht (Thüringer OLG, OLG-NL 2002, 23, 24; OLG München, MDR 2001, 768, 1011 [OLG München 02.03.2001 - 28 W 979/01]; OLG Koblenz, BauR 98, 1045 ff.; OLG Frankfurt, OLGZ 1993, 441 ff.).
  • OLG Koblenz, 28.03.1998 - 1 W 97/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.2002 - 14 W 1875/01
    Für den Fall der Erledigung des Beweisverfahrens vor Beweiserhebung haben mehrere Gerichte die entsprechende Anwendbarkeit des § 91 a ZPO bejaht (Thüringer OLG, OLG-NL 2002, 23, 24; OLG München, MDR 2001, 768, 1011 [OLG München 02.03.2001 - 28 W 979/01]; OLG Koblenz, BauR 98, 1045 ff.; OLG Frankfurt, OLGZ 1993, 441 ff.).
  • KG, 18.09.2001 - 4 W 183/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.2002 - 14 W 1875/01
    Der vom Landgericht aufgezeigte Unterschied zum Klageverfahren, der darin besteht, dass der materiell-rechtliche Anspruch im Beweisverfahren nicht vollständig im Sinne einer für die Klageerhebung nötigen Schlüssigkeit dargestellt werden und auch derzeit noch nicht bestehen muss und dass die Antragsgegnerseite regelmäßig nicht gehalten ist, sämtliche Verteidigungsmittel vorzubringen, rechtfertigt es nicht, die Parteien, die trotz der sich daraus ergebenden Risiken eine Kostenentscheidung des Gerichts übereinstimmend beantragen, auf ein Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. auch Vyggen, BauR 2001, 1952, 1953) [KG Berlin 18.09.2001 - 4 W 183/01].
  • OLG Frankfurt, 02.04.1993 - 17 W 15/92

    Kostengrundentscheidung; Selbständiges Beweisverfahren; Zurückweisung ; Rücknahme …

    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.2002 - 14 W 1875/01
    Für den Fall der Erledigung des Beweisverfahrens vor Beweiserhebung haben mehrere Gerichte die entsprechende Anwendbarkeit des § 91 a ZPO bejaht (Thüringer OLG, OLG-NL 2002, 23, 24; OLG München, MDR 2001, 768, 1011 [OLG München 02.03.2001 - 28 W 979/01]; OLG Koblenz, BauR 98, 1045 ff.; OLG Frankfurt, OLGZ 1993, 441 ff.).
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