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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8377
BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06 (https://dejure.org/2006,8377)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2006 - 4 BN 20.06 (https://dejure.org/2006,8377)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 (https://dejure.org/2006,8377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in Verbindung mit der Aufklärungspflicht; Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Einordnung des Interesses an einem rationellen Betrieb einer privaten Einrichtung wie eines privaten Pflege- ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 3, 7.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 331
  • ZfBR 2007, 150
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Das gilt selbst für Vorbringen, das in den Entscheidungsgründen nicht erörtert ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplans in seiner früheren Fassung, auch wenn es lediglich auf einer einen Nachbarn nur tatsächlich begünstigenden Festsetzung beruht (Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 - NVwZ 1993, 468).
  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05

    Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Die Bereitstellung bedarfsgerechter Alten- und Pflegeheimplätze kann eine im Interesse einer Gemeinde liegende Tätigkeit der Daseinsvorsorge sein, und zwar unabhängig davon, ob diese Aufgabe von der Gemeinde selbst, oder - wie häufig - von privaten Trägern erfüllt wird (vgl. etwa Berufungsurteil, das dem Urteil des Senats vom 13. Juli 2006 - BVerwG 4 C 5.05 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen, zugrunde liegt).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Dagegen reicht es nicht aus, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06
    Das gilt selbst für Vorbringen, das in den Entscheidungsgründen nicht erörtert ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Ein Bebauungsplan bedarf somit einer Rechtfertigung durch städtebauliche Gründe, wobei sich Anhaltspunkte aus den Planungsleitlinien des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB ergeben (BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 - BauR 2007, 331 = juris Rn. 8;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Juli 2014, § 1 Rn. 31, 37).
  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 1 N 13.2678

    Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan

    Dass es demgegenüber im Rahmen der Bauleitplanung einen im Abwägungsprozess zu berücksichtigenden Belang gibt, den bisherigen Zustand beizubehalten (vgl. dazu BVerwG, B. v. 18.10.2006 - 4 BN 20.06 - BauR 2007, 331), führt nicht zu einem Abwägungsausfall.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 8 C 10812/17

    Bauplanungsrecht -Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Als abwägungsrelevant ist jedes mehr als geringfügige private Interesse am Fortbestehen der bisherigen bauplanerischen Situation zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 -, BRS 70 Nr. 18 und juris, Rn. 10).
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