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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6327
OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11.OVG (https://dejure.org/2011,6327)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2011 - 1 E 10808/11.OVG (https://dejure.org/2011,6327)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2011 - 1 E 10808/11.OVG (https://dejure.org/2011,6327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 39 Abs 1 GKG 2004, § 52 Abs 1 GKG 2004
    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 Abs. 1; GKG § 40; GKG § 52 Abs. 1 S. 1
    Bestimmung des Streitwerts bei der Anfechtung einer Beseitigungsverfügung anhand des Zeitwertes der zu beseitigenden Substanz zzgl. der Abrisskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung einer Beseitigungsverfügung: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Streitwerts bei der Anfechtung einer Beseitigungsverfügung anhand des Zeitwertes der zu beseitigenden Substanz zzgl. der Abrisskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 1000
  • BauR 2011, 1952
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 1 S 2849/10

    Zum allgemeinen Hundehaltungsverbot auf der Grundlage der polizeilichen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Der Senat folgt insoweit dem Vorschlag der Nr. 1.6.2 S.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach dann, wenn in dem in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht wird, dies für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.04.2011, 1 S 2849/10, juris; vom 18.08.2004, 6 S 1478/04 und vom HessVGH vom 01.02.2007, 6 TE 2258/06, VBlBW 2007, 482).

    Etwas anderes mag bei Vorliegen besonderer Umstände gelten, insbesondere dann, wenn ein Betroffener im gerichtlichen Verfahren spezifische, nicht von der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung abhängige Einwendungen gerade gegen die Zwangsgeldandrohung erhebt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.04.2011, 1 S 2849/10 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2000 - 1 E 11898/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Im Extremfall - etwa bei einer aus wiederverwendbaren Bauteilen bestehenden Halle - müsste der Streitwert bei einem handwerklich geschickten Kläger auf (nahezu) Null (so schon Beschluss des Senats vom 28.11.2000, 1 E 11898/00.OVG), bei einem Kläger, der zu Eigenleistungen nicht imstande ist, erheblich höher festgesetzt werden.

    Daher ist bei der Streitwertfestsetzung, wie bereits oben ausgeführt, von einer objektiven Beurteilung des Klägerinteresses auszugehen, sodass hier die Abrisskosten zugrunde zu legen sind, die entstehen, wenn ein beauftragter Unternehmer die Arbeiten ausführen würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28.11.2000, 1 E 11898/00.OVG und vom 30.09.1994, 1 E 12081/94.OVG).

  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Die dort vorgeschlagenen Werte wurden nämlich von einer Arbeitsgruppe von Praktikern anhand der Streitwertrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und im Übrigen anhand der Ergebnisse einer Umfrage zur Streitwertpraxis bei den Oberverwaltungsgerichten bzw. den Verwaltungsgerichtshöfen zusammengestellt und können daher im Sinne einer "guten Praxis" der Verwaltungsgerichte verstanden werden (so zutreffend BayVGH vom 11.07.2003, BayVBl. 2003, 28; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 13.12.2007, 1 E 11050/07).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Dass sich für die Klägerin durch die Streitwertfestsetzung vorliegend die Beschreitung des Rechtswegs als praktisch unmöglich erweisen könnte, insbesondere, dass das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung des Gerichts nicht mehr sinnvoll erscheint, kann hier nicht festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.09.2006 - 1 BvR 247/05 -).
  • VGH Hessen, 01.02.2007 - 6 TE 2258/06

    Streitwertfestsetzung bei mit Grundverfügung verbundener Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Der Senat folgt insoweit dem Vorschlag der Nr. 1.6.2 S.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach dann, wenn in dem in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht wird, dies für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.04.2011, 1 S 2849/10, juris; vom 18.08.2004, 6 S 1478/04 und vom HessVGH vom 01.02.2007, 6 TE 2258/06, VBlBW 2007, 482).
  • BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 9.94

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Dementsprechend folgt der Senat dem mit der Nr. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgeschlagenen Berechnungsmodell und geht in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert bei der Anfechtung einer Beseitigungsverfügung anhand des Zeitwertes der zu beseitigenden Substanz zuzüglich der Abrisskosten zu bestimmen ist (vgl. Beschlüsse vom 28.01.2010, 1 E 11329/09.OVG; vom 15.07.2005, 1 E 11017/05.OVG; vom 17.06.1999,1 E 10498/99.OVG; vgl. ferner Beschluss des ebenfalls für Bausachen zuständigen 8. Senats des OVG Rheinland-Pfalz vom 08.02.2011, 8 E 10138/11.OVG; Beschluss des BVerwG vom 07.02.1994, 4 B 9/94 betreffend die Beseitigung einer Fischteichanlage, juris; Beschluss des BayVGH vom 06.09.2010, 15 C 10.912, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2004 - 6 S 1478/04

    Festsetzung eines Streitwertes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Der Senat folgt insoweit dem Vorschlag der Nr. 1.6.2 S.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach dann, wenn in dem in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht wird, dies für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.04.2011, 1 S 2849/10, juris; vom 18.08.2004, 6 S 1478/04 und vom HessVGH vom 01.02.2007, 6 TE 2258/06, VBlBW 2007, 482).
  • VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 C 10.912

    Streitwertbeschwerde; Beseitigungsanordnung für Zaunanlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
    Dementsprechend folgt der Senat dem mit der Nr. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgeschlagenen Berechnungsmodell und geht in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert bei der Anfechtung einer Beseitigungsverfügung anhand des Zeitwertes der zu beseitigenden Substanz zuzüglich der Abrisskosten zu bestimmen ist (vgl. Beschlüsse vom 28.01.2010, 1 E 11329/09.OVG; vom 15.07.2005, 1 E 11017/05.OVG; vom 17.06.1999,1 E 10498/99.OVG; vgl. ferner Beschluss des ebenfalls für Bausachen zuständigen 8. Senats des OVG Rheinland-Pfalz vom 08.02.2011, 8 E 10138/11.OVG; Beschluss des BVerwG vom 07.02.1994, 4 B 9/94 betreffend die Beseitigung einer Fischteichanlage, juris; Beschluss des BayVGH vom 06.09.2010, 15 C 10.912, juris).
  • VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12

    Beendigung des Bestandsschutzes bei Jagdhütten; Adressat einer …

    Rn. 42 Da gemäß Nr. 1.6.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7./8. Juli 2004 in den Fällen, in denen - wie hier - in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld oder die Ersatzvornahme angedroht wird, die Zwangsmittelandrohung für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt, fallen vorliegend aber keine Kosten des Verfahrens in Bezug auf die Zwangsmittelandrohung an (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 2011 - 1 E 10808/11.OVG -).

    Dabei schätzt die Kammer in Anwendung der Nr. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Zeitwert der zu beseitigenden Bausubstanz auf 5.000 EUR sowie die Abrisskosten auf 5.000 EUR (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 2011 - 1 E 10808/11.OVG -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 6 E 935/21

    Bemessung des Streitwerts in einem Verfahren zur Übernahme in das …

    Rn. 11 Vgl. noch zu § 5 ZPO: BVerwG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 C 23.81 -, DÖV 1982, 410 = juris Rn. 1, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 7 C 93.86 -, NVwZ-RR 1989, 581 = juris Rn. 12 m. w. N.; zu § 39 GKG: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. März 2020 - 1 OA 7/20 -, NVwZ-RR 2020, 463 = juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 2011 - 1 E 10808/11 -, BauR 2011, 1952 = juris Rn. 12.

    Rn. 13 Vgl. im Aufenthaltsrecht: BVerwG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 C 23.81 -, a. a. O. Rn. 2; im Baurecht: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. März 2020 - 1 OA 7/20 -, a. a. O. Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 2011 - 1 E 10808/11 -, a. a. O. Rn. 12.

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    (Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer

    Mehrere Streitgegenstände im vorgenannten Sinne liegen auch dann nicht vor, wenn zwar formal verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, die verfolgten Interessen aber wirtschaftlich identisch sind (OVG Koblenz, BauR 2011, 1952; VGH Mannheim, JurBüro 2016, 195).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 1 OA 7/20

    Additionsverbot; Baunachbarstreit; Streitwertannahmen der Bausenate; …

    Die mit den beiden Klagen verfolgten Ansprüche sind hiernach von selbständigem Wert (ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.8.2011 - 1 E 10808/11 -, juris Leitsatz 4 und Rn. 12 zur Zusammenrechnung der Streitwerte einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung und einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsverfügung).
  • VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 C 17.324

    Steitwertkatalog als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Streitwerts

    Rn. 5 Im Regelfall dienst die mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung nur der Durchsetzung der Grundverfügung und erzeugt für den Betroffenen keine weitergehende Belastung über diejenige hinaus, die bereits durch die Grundverfügung verursacht wird (OVG RhPf, B.v. 9.8.2011 - 1 E 10808/11 - juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 1808/11

    Streitwert bei Anfechtung einer Beseitigungsverfügung

    1 E 10808/11.
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