Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12, 4 B 9.12, 4 PKH 1.12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 VwGO
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit eines Ortstermins zur Feststellung von Umbaumaßnahmen als Grund der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 86 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
Entbehrlichkeit eines Ortstermins zur Feststellung von Umbaumaßnahmen als Grund der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lichtbilder anstelle von Ortsbesichtigung verwertbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 08.06.2011 - 3 K 346/11
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
- BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12, 4 B 9.12, 4 PKH 1.12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 922
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12
Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO legt er damit nicht dar (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr). - BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12
Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann (stRspr, vgl. Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 sowie Beschluss vom 4. Juni 2008 - BVerwG 4 B 35.08 - juris). - BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08
Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung; …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Gesichtspunkt des Untersuchungsgrundsatzes keiner Durchführung einer Ortsbesichtigung (Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - BRS 73 Nr. 91 S. 464). - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12
Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr). - BVerwG, 04.06.2008 - 4 B 35.08
Auslösen eines nachbarrechtlichen Abwehranspruches aufgrund der Nichteinhaltung …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12
Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann (stRspr, vgl. Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 sowie Beschluss vom 4. Juni 2008 - BVerwG 4 B 35.08 - juris).
- BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12
Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Gesichtspunkt des Untersuchungsgrundsatzes keiner Durchführung einer Ortsbesichtigung (Beschlüsse vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - BRS 73 Nr. 91 S. 464 f. und vom 22. Februar 2012 - BVerwG 4 B 9.12, 4 PKH 1.12 - BauR 2012, 922). - BVerwG, 17.09.2013 - 4 BN 40.13
Zur vollständigen Unwirksamkeit eines Bebauungsplans bei einzelnen Festsetzungen …
Rn. 3 Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung liegt nur vor, wenn das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (Beschluss vom 22. Februar 2012 - BVerwG 4 B 9.12 -juris Rn. 5). - BVerwG, 16.12.2015 - 4 B 48.15
Rechtsnachfolge bei Veräußerung der streitbefangenen Sache und Rechtswirkungen
Die Kläger legen weder die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dar, indem sie - wie erforderlich (stRspr seit BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ) - eine konkrete Rechtsfrage formulieren und deren allgemeine Bedeutung aufzeigen, noch weisen sie durch die Gegenüberstellung voneinander abweichender Rechtssätze (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9) eine Abweichung der Berufungsentscheidung vom Beschluss des Senats vom 22. Februar 2012 - 4 B 9.12, 4 PKH 1.12 - nach.
- VG Berlin, 18.07.2012 - 1 L 156.12
Anordnung der Beseitigung von Altkleidercontainern
Abgesehen davon, dass eine Ortsbesichtigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ohnehin nicht zwingend geboten ist (…vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 916), sind die fotografischen Dokumentationen der Antragstellerin und des Antragsgegners im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, da sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 22.02.2012 - 4 B 9.12, BeckRS 2012, 48471). - VG Berlin, 25.07.2012 - 1 L 173.12
Sondernutzungserlaubnis für das Herausstellen von Tischen und Stühlen auf einer …
Abgesehen davon, dass eine Ortsbesichtigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ohnehin nicht zwingend geboten ist (…vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 916), sind die fotografischen Dokumentationen des Antragstellers und des Antragsgegners im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, da sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 22.02.2012 - 4 B 9.12, BeckRS 2012, 48471). - VG Würzburg, 04.09.2012 - W 4 K 12.456
Verpflichtungsklage; Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage; …
Weisen sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig aus, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt, gilt dies nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen und dies zutreffen kann (BVerwG v. 22.02.2012 Az. 4 B 9/12 m.w.N. - juris). - VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
Fernstraßenrechtlich unzulässige Werbeanlage an Tunnelmund der BAB 100 in Berlin
Abgesehen davon, dass eine Ortsbesichtigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ohnehin nicht zwingend geboten ist (…vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 916), sind die fotografischen Dokumentationen der Antragstellerin und des Antragsgegners im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, da sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 22.02.2012 - 4 B 9.12, BeckRS 2012, 48471). - VG Berlin, 22.03.2013 - 1 K 417.11
Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung
Die fotografischen Dokumentationen des Beklagten sind im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, da sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen - soweit für die Beurteilung des Falles relevant - so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen ließ (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 4 B 9.12 - BeckRS 2012, 48471). - VG Berlin, 22.03.2013 - 1 K 416.11
Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung für Podest zur Außenbewirtung
Die fotografischen Dokumentationen des Beklagten sind im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, da sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen - soweit für die Beurteilung des Falles relevant - so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen ließ (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 4 B 9.12 - BeckRS 2012, 48471).
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