Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 58 Abs. 2 S. 2, § 12 Abs. 1 S. 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
SächsBO § 12 Abs. 1 Satz 1, § 58 Abs. 2 Satz 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsBO § 58 Abs. 2 S. 2
Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Gefahrerforschung bei einem Gefahrenverdacht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch ohne konkrete Gefahr: Behörde kann Standsicherheitsnachweis verlangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Standsicherheitsnachweis auch bei bloßem Gefahrenverdacht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Standsicherheitsnachweis auch bei bloßem Gefahrenverdacht
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Fortführung der Senatsrechtsprechung zu § 58 Abs. 3 Satz 2 SächsBO
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Fortführung der Senatsrechtsprechung zu § 58 Abs. 3 Satz 2 SächsBO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Gefahrerforschung bei einem Gefahrenverdacht
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 06.09.2013 - 3 K 581/12
- OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 1025
- BauR 2014, 2076
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- OVG Sachsen, 14.09.2012 - 1 B 194/12
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von einer unzutreffenden Ermächtigungsgrundlage ausgegangen, sondern hat diese im Ergebnis zu Recht in § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO gesehen (so bereits Senatsbeschl. v. 14. September 2012 - 1 B 194/12 -, BA Rn. 10) und in seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Senats Bezug genommen, wonach es sich bei dieser Vorschrift um eine sehr weitgehende Eingriffsermächtigung handelt, die auch Maßnahmen erlaubt, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglichen (…Senatsbeschl. v. 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, juris [Leitsatz 1] und Rn. 8;… Senatsbeschl. v. 27. Oktober 2010 - 1 B 223/10 -, juris Rn. 7).Für die Annahme einer solchen Maßnahme könnten die Ausführungen des Verwaltungsgerichts sprechen, dass das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der Frage, ob sie Maßnahmen zur weiteren Ermittlung der Standsicherheit trifft, beim Bestehen begründeter Zweifel an der Standsicherheit eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils auf Null reduziert ist, und dies vorliegend der Fall sei (UA S. 6), wogegen im Rahmen der Erwägungen zur Heranziehung der Kläger ausgeführt wird, dass "die Gefahren wie hier offen zu Tage treten und nicht etwa erst im Wege einer Gefahrenerforschung abgeklärt werden müssen." Die vom Verwaltungsgericht nicht eindeutig beantwortete Frage, ob es sich nach seiner Auffassung um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr im engeren Sinne oder einen Gefahrenerforschungseingriff gehandelt hat (offen gelassen auch im Senatsbeschl. v. 24. September 2012 - 1 B 194/12 -, BA Rn. 12) vermag ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils jedoch nicht zu begründen, weil es hierauf vor dem Hintergrund der Zulässigkeit auch von Gefahrenerforschungseingriffen auf der Grundlage von § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO nicht ankommt.
Entgegen der Behauptung im Zulassungsantrag enthält der dort zitierte Beschluss des Senats aus dem vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschl. v. 14. September 2012 - 1 B 194/12 -, n. v.) keine Aussage dergestalt, dass "ermessensfehlerfrei dem Eigentümer immer nur dann der Primat der Ermittlung der Standsicherheit zukommt, wenn Gefahren offen zu Tage treten", sondern führt der Senatsbeschluss aus, dass es primär Sache des Eigentümers ist, die Standfestigkeit eines Gebäudes auf seinem Grundstück aus eigener Initiative zu klären (…BA Rn. 13).
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Rn. 8 Soweit die Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urt. v. 25. Oktober 2012 - 1 S 1401/11 -, juris) vortragen, dass Maßnahmen der Gefahrenvorsorge von einer auf die Gefahrenabwehr zielenden, weitgefassten polizeilichen Befugnisnorm nicht gedeckt seien, wird zum einen erneut übersehen, dass es sich vorliegend um eine Maßnahme der Bauaufsicht auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO handelt, der die Behörde nach der verbindlichen Auslegung des Landesrechts durch den Senat auch zu Gefahrenerforschungseingriffen ermächtigt, zum anderen kann den vorgenannten Entscheidungen aber auch die von den Klägern behauptete Aussage nicht entnommen werden. - VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11
Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Rn. 8 Soweit die Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 25. Oktober 2012 - 1 S 1401/11 -, juris) vortragen, dass Maßnahmen der Gefahrenvorsorge von einer auf die Gefahrenabwehr zielenden, weitgefassten polizeilichen Befugnisnorm nicht gedeckt seien, wird zum einen erneut übersehen, dass es sich vorliegend um eine Maßnahme der Bauaufsicht auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO handelt, der die Behörde nach der verbindlichen Auslegung des Landesrechts durch den Senat auch zu Gefahrenerforschungseingriffen ermächtigt, zum anderen kann den vorgenannten Entscheidungen aber auch die von den Klägern behauptete Aussage nicht entnommen werden.
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 1 S 733/13
Voraussetzungen für die Gebührenerhebung bei missbräuchlicher Veranlassung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…vgl. Urt. v. 16. August 2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 21; Urt. v. 25. Juli 2013 - 1 S 733/13 -, juris Rn. 31). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Dieser Zulassungsgrund erfordert eine Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den tragenden Rechtssätzen oder erheblichen Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, die mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden müssen, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - , juris Rn. 17). - VGH Hessen, 24.06.1991 - 4 TH 899/91
Gutachten über die Standsicherheit eines Gebäudes - Maßnahme zur Förderung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Bei einer solchen Maßnahme muss es sich nicht um Gefahrenabwehr im engeren Sinne handeln, die das Vorliegen einer Gefahr im allgemeinen polizeirechtlichen Sinne voraussetzt und daher nur dann anzunehmen wäre, wenn die Bauaufsichtsbehörde das Vorliegen einer Gefahr für sicher hält (…vgl. Denninger, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kap. D Rn. 48), sondern § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO findet auch Anwendung auf Maßnahmen der Gefahrenerforschung bei einem Gefahrenverdacht, d. h. wenn aufgrund objektiver Umstände das Vorhandensein einer Gefahr für möglich, aber nicht für sicher gehalten wird (ebenso für das dortige Landesrecht: HessVGH, Beschl. v. 24. Juni 1991 - 4 TH 899/91 -, juris Rn. 22 f.). - OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11
Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von einer unzutreffenden Ermächtigungsgrundlage ausgegangen, sondern hat diese im Ergebnis zu Recht in § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO gesehen (…so bereits Senatsbeschl. v. 14. September 2012 - 1 B 194/12 -, BA Rn. 10) und in seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Senats Bezug genommen, wonach es sich bei dieser Vorschrift um eine sehr weitgehende Eingriffsermächtigung handelt, die auch Maßnahmen erlaubt, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglichen (Senatsbeschl. v. 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, juris [Leitsatz 1] und Rn. 8;… Senatsbeschl. v. 27. Oktober 2010 - 1 B 223/10 -, juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 16. August 2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 21;… Urt. v. 25. Juli 2013 - 1 S 733/13 -, juris Rn. 31). - OVG Sachsen, 27.10.2010 - 1 B 223/10
Beibringung von Bauvorlagen, Anordnung der sofortigen Vollziehung
Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von einer unzutreffenden Ermächtigungsgrundlage ausgegangen, sondern hat diese im Ergebnis zu Recht in § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO gesehen (…so bereits Senatsbeschl. v. 14. September 2012 - 1 B 194/12 -, BA Rn. 10) und in seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Senats Bezug genommen, wonach es sich bei dieser Vorschrift um eine sehr weitgehende Eingriffsermächtigung handelt, die auch Maßnahmen erlaubt, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglichen (…Senatsbeschl. v. 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, juris [Leitsatz 1] und Rn. 8; Senatsbeschl. v. 27. Oktober 2010 - 1 B 223/10 -, juris Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21
Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle; …
Soweit die Beklagte den zulasten der Klägerin bestehenden Gefahrenverdacht also nicht selbst mit Mitteln der Amtsaufklärung (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG ; zur Hinzuziehung von Sachverständigen § 47 Abs. 2 LBO ) ausräumt (wozu sie sich bisher nicht bereitgefunden hat und wozu sie auch nicht verpflichtet ist, vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 LA 184/14 -, NVwZ-RR 2016, 445, juris Rn. 21), hat sie gegenüber der Beigeladenen Maßnahmen zur Ermittlung des Gefahrensachverhalts anzuordnen (Gefahrerforschung bzw. vorbereitende Gefahrenabwehr als Gefahrenabwehr im weiteren Sinne, vgl. HessVGH…, Beschluss vom 24.06.1991 - 4 TH 899/91 -, NVwZ-RR 1992, 288, juris Rn. 22; OVG LSA…, Beschluss vom 02.09.2014 - 2 M 31/14 -, LKV 2014, 556, juris Rn. 7; NdsOVG…, Beschluss vom 09.12.2015, a.a.O., juris Rn. 13 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 31.03.2014 - 1 A 699/13 -, BauR 2014, 2076, juris Rn. 6) und bei Bestätigung des Verdachts von - die Klägerin beeinträchtigenden - Standsicherheitsmängeln auch Maßnahmen zu deren Beseitigung gegen die Beigeladene als bauordnungsrechtlich verantwortliche Eigentümerin und Bauherrin ( § 7 PolG , §§ 41, 42 LBO ) zu ergreifen (Gefahrenabwehr im engere Sinne). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 31/14
Bauordnungsrechtliche Sicherungsverfügung; Standsicherheitsgutachten; …
Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Standsicherheit eines Gebäudes kann verlangt werden, allerdings nur, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte bereits erhebliche Zweifel an dessen Standsicherheit bestehen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 24.06.1991 - 4 TH 899/91 -, juris RdNr. 22; SächsOVG, Beschl. v. 31.03.2014 - 1 A 699/13 -, juris RdNr. 6;… Thom, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 57 BauO LSA RdNr. 63). - VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324
Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage
Die Bauaufsichtsbehörde kann daher unter den genannten Voraussetzungen - d.h. insbesondere bei aufgrund objektiver Umstände bestehenden Zweifeln an der Standsicherheit eines Gebäudes - vom Verantwortlichen die Einholung eines Sachverständigengutachtens bzw. die Vorlage eines Nachweises der Standsicherheit durch eine hierfür qualifizierte Fachperson fordern (auch BayVGH, B.v. 30.7.1992 - 15 CS 92.1935 - BeckRS 1992, 10956;… B.v. 29.11.2011 - 14 CS 11.2426 - juris Rn. 19 ff.;… HessVGH, B.v. 24.6.1991 - 4 TH 899/91 - NVwZ-RR 1992, 288 = juris Rn. 22 ff.; SächsOVG, B.v. 31.3.2014 - 1 A 699/13 - BauR 2014, 2076 = juris Rn. 6 ff.;… OVG LSA, B.v. 2.9.2014 - 2 M 31/14 - LKV 2014, 556 = juris Rn. 7;… zu Brandschutzfragen vgl. auch OVG NRW, B.v. 16.10.2001 - 7 B 1939/00 - BRS 64 Nr. 200 = juris Rn. 16).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 8 A 10980/21
Betretensanordnung; Vorliegen einer dringenden Gefahr für die öffentliche …
Ein solcher Gefahrenverdacht, der ein bauaufsichtliches Einschreiten durch weitere Gefahrenforschung rechtfertigt, liegt vor, wenn aufgrund der objektiven Umstände das Vorhandensein einer Gefahr als möglich angesehen, aber nicht für sicher befunden wird (vgl. Sächs.OVG, Beschluss vom 31. März 2014 - 1 A 699/13 -, BRS 82 Nr. 200 und juris, Rn. 6; Nds.OVG…, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 LA 184/14 -, NVwZ-RR 2016, 445 und juris, Rn. 13; HessVGH…, Beschluss vom 24. Juni 1991, 4 TH 999/91 -, BRS 52 Nr. 223 und juris, Rn. 23). - OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 B 321/14
Stellplatzverpflichtung, Baulast, Zu- und Abgangsverkehr, notwendige Stellplätze, …
Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine sehr weitgehende Eingriffsermächtigung, die auch Maßnahmen erlaubt, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglichen (Senatsbeschl. v. 31. März 2014 - 1 A 699/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Sachsen, 12.08.2022 - 1 B 180/22
Bauaufsichtliche Anordnung; Bauantrag; Wärmepumpe; abweichende Bauausführung
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich um eine sehr weit gehende Ermächtigungsgrundlage, die grundsätzlich auch Maßnahmen erlaubt, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglicht (Senatsbeschl. v. 31. März 2014 - 1 A 699/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… VGH BW, Beschl. v. 13. Februar 1980 - III 1998/79 -, juris Rn. 17). - OVG Sachsen, 13.11.2014 - 1 B 119/14
Nutzungsuntersagung, Garage, Grenzgarage, Werkstattnutzung
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei dieser Vorschrift um eine sehr weit gehende Ermächtigungsgrundlage, die auch Maßnahmen erlaubt, die eine wirksame Bauaufsicht erst ermöglichen (Senatsbeschl. v. 31. März 2014 - 1 A 699/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2017 - 2 S 16.17 Dieser rechtliche Ausgangspunkt ist aus der Sicht des Senats auch nicht zu beanstanden, denn Maßnahmen der Gefahrerforschung sind angezeigt bei einem Gefahrenverdacht, d.h. wenn aufgrund objektiver Umstände das Vorhandensein einer Gefahr für möglich, aber nicht für sicher gehalten wird (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 31. März 2014 - 1 A 699/13 - juris Rn. 6 m.w.N.).
- VG München, 23.11.2015 - M 1 S 15.3755
Erfolgloser Eilantrag gegen bauaufsichtliche Untersuchungsanordnung
Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr (…Dirnberger a. a. O. Rn. 48; SächsOVG, B. v. 31.3.2014 - 1 A 699/13 - juris Rn. 5 ff. zur insoweit vergleichbaren Regelung in § 58 Abs. 2 Satz 2 der Sächsischen Bauordnung). - VG Würzburg, 23.03.2021 - W 4 K 21.50
Bauaufsichtliche Anordnung, Standsicherheitsnachweis, Gefahrenverdacht, …
Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Standsicherheit eines Gebäudes kann verlangt werden, allerdings nur, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte bereits erhebliche Zweifel an dessen Standsicherheit bestehen (…vgl. Hess. VGH, B.v. 24.6.1991 - 4 THEMATISIERT 899/91 - juris Rn. 22; Sächs. OVG, B.v. 31.3.2014 - 1 A 699/13 - juris Rn. 6;… Thom in Jäde/Dirnberger, BayBO, § 54 BayBO, Rn. 63).
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