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| OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Bau |
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Leistung wird durch Ingebrauchnahme und Zahlung der Schlussrechnung abgenommen!
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Leistung wird durch Ingebrauchnahme und Zahlung der Schlussrechnung abgenommen! (IBR 2016, 11)
Verfahrensgang
- LG München I, 10.10.2014 - 24 O 6818/14
- OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Ba
Papierfundstellen
- NZBau 2016, 161
- NZM 2016, 177
- BauR 2016, 846
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1969 - VII ZR 177/67
Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens
Auszug aus OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14
Rn. 26 Eine derartige Zahlung des Rechnungsbetrags unter diesen Umständen und nach Rechnungsprüfung durch das beauftragte Architektenbüro kann aber vom Vertragspartner nur als stillschweigende Billigung des Werks als vertragsgemäße Leistung verstanden werden, wobei die Zahlung als konkludente Willensäußerung aufzufassen ist (BGH NJW 1970, 421;… Kapellmann, VOB, 5. Aufl., Rdn. 19 zu § 12 VOB/B m. w. N.). - OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
Werkvertrag: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung; Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14
Rn. 40 Dem ist jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht zu folgen (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 -, zitiert nach juris, Rdn. 50).
- OLG Naumburg, 10.05.2017 - 5 U 3/17
Verjährung von Mängelrechten aus Bauvertrag: Vertragseinbeziehung der VOB/B durch …
Restarbeiten oder Mängel stehen der Annahme einer Fertigstellung nicht entgegen, wenn das Werk im Wesentlichen hergestellt ist und keine gravierenden Mängel vorliegen (OLG München, Urteil vom 10. November 2015, 9 U 4218/14, Rn. 40, juris). - OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 13 U 230/18
Bauvertrag: Schweigen auf eine Auftragsbestätigung; Geltendmachung von …
Zu beachten ist grundsätzlich auch, dass ein Mängelbeseitigungsverlangen hinreichend bestimmt sein muss, nicht zuletzt um zu verhindern, dass der Auftraggeber nach Ablauf der Verjährungsfrist bislang nicht gerügte Mängel nachschiebt (vgl. OLG München NZBau 2016, 161;… Preussner/Kandel/Jansen/Koenen, BeckOK, VOB/B, 34. Edition, Stand 31.01.2019, § 13 Abs. 5 Rdn. 33 ff.). - OLG Braunschweig, 02.06.2022 - 8 U 205/21
Keine konkludente Abnahme bei unvollständiger Leistung!
Unbekannte Mängel stehen einer konkludenten Abnahme daher grundsätzlich nicht entgegen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 - OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14, Tz. 42 - BauR 2016, 846;… Oppler in Ingenstau/Korbion, VOB, 20. Auflage, § 12 Abs. 1 VOB/B Rd-Nr. 15).
- OLG Rostock, 21.09.2021 - 4 U 121/18
Konkludente Abnahme von Bauleistungen: Auftreten von Mängeln im Prüfungszeitraum; …
Einer Abnahmereife entgegenstehende Mängel schließen eine konkludente Abnahme des Bestellers dann aus, wenn sie während des erforderlichen Prüfungszeitraumes bereits in Erscheinung getreten sind (Abgrenzung zu OLG München, Urteil vom 10. November 2015 - 9 U 4218/14 Bau, BauR 2016, 846).Zwar muss eine schlüssige Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme jedenfalls dann nicht durch das Vorhandensein einer Abnahmereife entgegenstehender Mängel ausgeschlossen sein, wenn diese während des erforderlichen Prüfungszeitraumes noch nicht in Erscheinung getreten sind (vgl. OLG München, Urteil vom 10.11.2015, Az.: 9 U 4218/14 Bau, Rn. 39 ff. m. w. N.; nicht anders insbesondere auch wie von dem Beklagten in Bezug genommen BGH, Beschluss vom 31.07.2018, Az.: VII ZR 32/16, als Bestätigung von OLG München…, Urteil vom 12.01.2016, Az.: 9 U 1621/15, Rn. 24,l jeweils zitiert nach juris).
- LG Berlin, 18.12.2020 - 22 O 366/16
Verjährung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen bei …
Ebenso reicht es nach Sinn und Zweck der Vorschrift aus, wenn das konkrete Schadensbild - wie es in der Praxis häufig geschieht - in dem Mängelrügeschreiben nur mit einem Stichwort benannt und zur Konkretisierung auf beigefügte Fotos oder Privatgutachten verwiesen wird (vgl. OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Bau, NZBau 2016, 161, Tz. 46). - OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18
Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB
Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine Schlussrechnung übersendet und der Besteller diese nach einer angemessenen Prüfungsfrist vorbehaltlos vollständig bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.2010 - VII ZR 64/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.2.2019 - 16 U 140/18; OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14). - OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18
Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!
Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine Schlussrechnung übersendet und der Besteller diese nach einer angemessenen Prüfungsfrist vorbehaltlos vollständig bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.2010 - VII ZR 64/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.2.2019 - 16 U 140/18; OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14). - OLG München, 26.04.2024 - 20 U 3765/23
Kein Vertrag, keine Mängelansprüche!
Im Übrigen sind die Ausführungen des Landgerichts zur Beweislast zutreffend, denn aufgrund der vollständigen Zahlung auf die Rechnungen des Beklagten wäre - wenn bezüglich der Ringdrainage überhaupt ein Werkvertrag mit dem Beklagten vorläge, was nicht nachgewiesen ist - von einer konkludenten Abnahme auszugehen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 09.12.2015 - 8 U 23/15, BeckRS 2016, 1606; OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Bau, NZM 2016, 177 Tz. 26).
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