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   BayObLG, 08.05.1974 - RReg. 6 St 67/74   

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https://dejure.org/1974,1234
BayObLG, 08.05.1974 - RReg. 6 St 67/74 (https://dejure.org/1974,1234)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1974 - RReg. 6 St 67/74 (https://dejure.org/1974,1234)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1974 - RReg. 6 St 67/74 (https://dejure.org/1974,1234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB §§ 21, 316
    Berechnung der Tatzeit-BAK

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1432
  • BayObLGSt 1974, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1974 - RReg. 6 St 67/74
    "Bei der Ermittlung der Tatzeit-BAK durch Rückrechnung vom Blutentnahmewert dürfen die beiden ersten Stunden nach Trinkende nicht von der Rückrechnung ausgenommen werden, wenn zur Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit mit dem höchstmöglichen Abbauwert zurückgerechnet wird (Fortbildung von BGHSt 25, 246 ).«.
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Der Senat geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei einem Wert von 2, 5 Promille nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit - die bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille, bei schwerwiegenden Gewalttaten ab 2, 2 Promille zu prüfen ist -, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen ist (BayObLGSt 1974, 46/48; Senatsbeschluss vom 20.2.2003 - 1St RR 10/03; OLG Frankfurt a. Main NStZ-RR 1996, 85).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Bei einem derartigen Wert ist aber nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BGH VRS 50, 358; BayObLGSt 1974, 46/48; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1996, 85).
  • BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94
    Bei einem so hohen Wert, der im Zeitpunkt der Fahrt noch höher gelegen haben dürfte, besteht aber regelmäßig Anlaß, die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31; BGH VRS 50, 358 ; BayObLGSt 1974, 46, 48), mit der weiteren Folge, daß dann, wenn diese Prüfung unterblieben ist, die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden kann (BayObLG vom 22.3.1985 und 26.8.1985, je mitgeteilt von Rüth DAR 1986, 248 ; OLG Hamm. VRS 74, 444; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 318 Rn. 17 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Die Rückrechnung auf die vom Amtsgericht festgestellten Tatzeit (2.00 Uhr) ergibt eine maximale BAK von 2, 43 o/oo zugunsten des Angeklagten, ausgehend von einem höchsten stündlichen Abbauwert von 0, 2 o/oo und einem einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 o/oo bei Annahme abgeschlossener Resorption zur Tatzeit (BGHSt 35, 308/314; 37, 231/237; BayObLG NJW 1974, 1432 ).
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
    Eine solche - sich aufdrängende - Rückrechnung aber hätte unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o und eines einmaligen Zuschlags von 0, 2 %o (vgl. dazu BGH VRS 70, 207 = NStZ 1986, 114 Nr. 2; Gerchow/Heifer/Schewe/Schwerd/Zink Blutalkohol 1985, 77) einen Höchstwert von 2, 52 %o ergeben mit der Folge, dass nicht nur die Frage einer Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB ), sondern auch diejenige ihres völligen Ausschlusses (§ 20 StGB ) zu prüfen gewesen wäre (BGH VRS 50, 358 ; BayObLGSt 1974, 46/48).
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