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   BayObLG, 17.07.1979 - 1 ObOWi 149/79   

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https://dejure.org/1979,2397
BayObLG, 17.07.1979 - 1 ObOWi 149/79 (https://dejure.org/1979,2397)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1979 - 1 ObOWi 149/79 (https://dejure.org/1979,2397)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1979 - 1 ObOWi 149/79 (https://dejure.org/1979,2397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inbetriebnahme; Kfz; Halter; Beschaffenheit; Ausrüstung; Vorschriften; Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 31 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1979, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 21.12.1989 - 2 ObOWi 354/89

    Kurzkennzeichen

    Denn es liegt eine einzige Ordnungswidrigkeit vor, obwohl drei Ausrüstungsvorschriften nicht beachtet wurden (vgl. BayObLGSt 1979, 102).
  • KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 373/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Halterverantwortlichkeit für Fahrzeugmängel;

    Verletzte Vorschrift ist demnach beim Fahrzeughalter nicht die einzelne Beschaffenheits- oder Ausrüstungsvorschrift, sondern immer nur § 31 Abs. 2 StVZO, während die einzelnen Beschaffenheits- und Ausrüstungsvorschriften nur für die Beantwortung der Frage von Bedeutung sind, wann ein Fahrzeug im Sinne des § 31 Abs. 2 StVZO "nicht vorschriftsmäßig" ist, und insoweit die Halterverantwortlichkeit im Sinne von § 31 Abs. 2 StVZO konkretisieren (vgl. BayObLG VRS 57, 379; OLG Hamm VRS 70, 305; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; Senat VRS 100, 143 (144)).
  • BayObLG, 28.02.1991 - 2 ObOWi 419/90
    Das Amtsgericht hätte den Betroffenen nicht wegen dreier rechtlich zusammentreffender Ordnungswidrigkeiten, sondern nur wegen einer einzigen Ordnungswidrigkeit der Inbetriebnahme eines vorschriftswidrigen Fahrzeugs nach § 31 Abs. 2 , § 69 a Abs. 5 Nr. 3 StVZO verurteilen dürfen (BayObLG aaO; BayObLGSt 1979, 102).
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