Rechtsprechung
BayObLG, 17.07.1979 - 1 ObOWi 149/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inbetriebnahme; Kfz; Halter; Beschaffenheit; Ausrüstung; Vorschriften; Ordnungswidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVZO § 31 Abs. 2
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1979, 102
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 21.12.1989 - 2 ObOWi 354/89
Kurzkennzeichen
Denn es liegt eine einzige Ordnungswidrigkeit vor, obwohl drei Ausrüstungsvorschriften nicht beachtet wurden (vgl. BayObLGSt 1979, 102). - KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 373/06
Verkehrsordnungswidrigkeit: Halterverantwortlichkeit für Fahrzeugmängel; …
Verletzte Vorschrift ist demnach beim Fahrzeughalter nicht die einzelne Beschaffenheits- oder Ausrüstungsvorschrift, sondern immer nur § 31 Abs. 2 StVZO, während die einzelnen Beschaffenheits- und Ausrüstungsvorschriften nur für die Beantwortung der Frage von Bedeutung sind, wann ein Fahrzeug im Sinne des § 31 Abs. 2 StVZO "nicht vorschriftsmäßig" ist, und insoweit die Halterverantwortlichkeit im Sinne von § 31 Abs. 2 StVZO konkretisieren (vgl. BayObLG VRS 57, 379; OLG Hamm VRS 70, 305; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; Senat VRS 100, 143 (144)). - BayObLG, 28.02.1991 - 2 ObOWi 419/90 Das Amtsgericht hätte den Betroffenen nicht wegen dreier rechtlich zusammentreffender Ordnungswidrigkeiten, sondern nur wegen einer einzigen Ordnungswidrigkeit der Inbetriebnahme eines vorschriftswidrigen Fahrzeugs nach § 31 Abs. 2 , § 69 a Abs. 5 Nr. 3 StVZO verurteilen dürfen (…BayObLG aaO; BayObLGSt 1979, 102).