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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.1972 - RReg. 2 St 171/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,12064
BayObLG, 20.01.1972 - RReg. 2 St 171/71 (https://dejure.org/1972,12064)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1972 - RReg. 2 St 171/71 (https://dejure.org/1972,12064)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1972 - RReg. 2 St 171/71 (https://dejure.org/1972,12064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1972, 3
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 27.06.2024 - 204 StRR 205/24

    Strafschärfende Berücksichtigung von Vorahndungen, die den unerlaubten Besitz von …

    1 St 19/72">BayObLGSt 3, 75, 77 f.; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 2 Rn. 6 aE), muss seinem dem Grundgedanken des § 2 Abs. 3 StGB entsprechenden Sinn und Zweck, dem Angeklagten Milderungen des Gesetzes so weit wie möglich zukommen zu lassen, auch dann gelten, wenn es sich nicht um eine Änderung des Strafgesetzes im engeren Sinne handelt, sondern wenn die Änderung eines anderen Gesetzes ein Strafverfahren zugunsten des Angeklagten beeinflusst (so - jeweils zu § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB a.F. - BayObLG, Beschlüsse vom 20. Januar 1972 - RReg 2. St 171/71 -, BayObLGSt 1972, 3, 4; vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 78).

    Dieses Verwertungsverbot muss somit vom Revisionsgericht beachtet und auf solche Fälle angewendet werden, die beim Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 28. April 1972 - RReg 6 St 523/72 OWi -, BayObLGSt 1972, 112, juris Rn. 9), also das tatrichterliche Urteil vor dem Inkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes ergangen ist (BayObLG, Beschlüsse vom 20. Januar 1972 - RReg 2. St 171/71 -, BayObLGSt 1972, 3, 4; vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77 f.).

  • BayObLG, 27.06.2024 - 4St RR 205/24

    KCanG, Strazumessung, Berücksichtigung von Vorverurteilungen., straflose Taten

    1 St 19/72">BayObLGSt 3, 75, 77 f.; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 2 Rn. 6 aE), muss seinem dem Grundgedanken des § 2 Abs. 3 StGB entsprechenden Sinn und Zweck, dem Angeklagten Milderungen des Gesetzes so weit wie möglich zukommen zu lassen, auch dann gelten, wenn es sich nicht um eine Änderung des Strafgesetzes im engeren Sinne handelt, sondern wenn die Änderung eines anderen Gesetzes ein Strafverfahren zugunsten des Angeklagten beeinflusst (so - jeweils zu § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB a.F. - BayObLG, Beschlüsse vom 20. Januar 1972 - RReg 2. St 171/71 -, BayObLGSt 1972, 3, 4; vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 78).

    Dieses Verwertungsverbot muss somit vom Revisionsgericht beachtet und auf solche Fälle angewendet werden, die beim Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 28. April 1972 - RReg 6 St 523/72 OWi -, BayObLGSt 1972, 112, juris Rn. 9), also das tatrichterliche Urteil vor dem Inkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes ergangen ist (BayObLG, Beschlüsse vom 20. Januar 1972 - RReg 2. St 171/71 -, BayObLGSt 1972, 3, 4; vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77 f.).

  • OLG München, 25.09.2006 - 4St RR 175/06

    Tilgung von Verurteilungen zu Geldstrafen aus dem BZR; Verwertung einer …

    Da Tilgungsreife bereits am 30.11.2005 eingetreten ist, durfte das Landgericht diese Vorstrafe bei der Strafzumessung am 20.6.2006 nicht berücksichtigten (vgl. BayObLGSt 1972, 3; BayObLG Beschluss vom 22.11.2000 5St RR 357/00 Juris JURE060042184).
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