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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03, 4St RR 82/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10188
BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03, 4St RR 82/2003 (https://dejure.org/2003,10188)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.2003 - 4St RR 82/03, 4St RR 82/2003 (https://dejure.org/2003,10188)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 2003 - 4St RR 82/03, 4St RR 82/2003 (https://dejure.org/2003,10188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei für unglaubwürdig erachteter Zeugenaussage - Eigentumslage an Betäubungsmitteln und Besitztatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Glaubwürdigkeitsprüfung eines Belastungszeugen; Inzidente Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Angeklagten; Umfang der gerichtlichen Mitteilungspflicht in den Urteilsgründen; Unbeachtlichkeit der Eigentumslage beim unerlaubten Besitz von ...

Verfahrensgang

  • AG München - 1122 Ls 364 Js 33972/02
  • BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03, 4St RR 82/2003

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2003, 94
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03
    Es ist insbesondere auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH NJW 2003, 1821 m.w.N.;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rn. 42).
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
    Auszug aus BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03
    Bereits das stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. hierzu BGH NJW 1961, 2069/2070).
  • OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09

    Strafverfahren: Verwendung der äußeren Erscheinung des sich auf sein …

    Es ist insbesondere auf die Überprüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweiswürdigung nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 14.2.2007, 4 St RR 12/07).
  • OLG München, 31.07.2012 - 5St RR (I) 32/12

    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: …

    Rn. 7 b) Eine Auseinandersetzung mit der Einlassung des Angeklagten, der die Tat nicht nur pauschal bestritten hat (UA S. 4), lässt die Beweiswürdigung der Strafkammer gänzlich vermissen (zu diesem Erfordernis BayObLGSt 2003, 94, 96, 97; OLG München, Beschluss vom 30. September 2009 - 4 St RR 132/09 = BeckRS 2010 Nr. 30555).
  • OLG München, 17.02.2010 - 5St RR (I) 5/10

    Richtigkeit der Beweiswürdigung eines Gerichts bei wesentlichem Abstellen auf die …

    Es ist insbesondere auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unkfar otfer reckenhaft ist, tffe Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen der richterlichen Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94, 95).
  • OLG München, 28.02.2007 - 4St RR 22/07

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei lediglich "im Kernbereich" konstanten …

    Es ist insbesondere auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 8.11.2006 - 4St RR 202/06).
  • OLG Nürnberg, 19.06.2006 - 2 St OLG Ss 77/06

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei be- und entlastenden Zeugenaussagen

    Jedenfalls muss der Tatrichter dann aber nachvollziehbar darlegen, weshalb er den "Entlastungsaussagen" nicht folgen will (vgl. BayObLGSt 2003, 94; BGH StV 2005, 488 ).
  • OLG München, 14.02.2007 - 4St RR 12/07

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Prüfungsumfang bei …

    Es ist insbesondere auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 8.11.2006 - 4 St RR 202/06).
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