Rechtsprechung
| BayObLG, 26.04.2004 - 4St RR 49/2004, 4St RR 49/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindungswirkung eines erstinstanzlichen Urteils; Feststellungen zur Suchtmotivation einer Tat; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bindung des Berufungsgerichts an ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 246
- BayObLGSt 2004, 58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus BayObLG, 26.04.2004 - 4St RR 49/04
Bei einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung sind vor allem jene Umstände der Sachverhaltsdarstellung bindend, in denen die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten gefunden wurden (BGHSt 30, 340/343).Vielmehr nehmen auch jene Teile der Sachverhaltsschilderung bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch an der Bindungswirkung teil, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (BGHSt 30, 340/344 m.w.N.).
- BGH, 06.11.2003 - 1 StR 406/03
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Abweichung vom Sachverständigengutachten; …
Auszug aus BayObLG, 26.04.2004 - 4St RR 49/04
Allein zur Beantwortung einer Vorfrage nach den medizinisch-psychiatrischen Anknüpfungstatsachen bedarf er sachverständiger Hilfe, sofern er hierzu nicht auf Grund eigener Sachkunde befinden kann (BGH NStZ-RR 2004, 39). - BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99
Bindungswirkung der Feststellungen bei Betäubungsmittelabhängigkeit
Auszug aus BayObLG, 26.04.2004 - 4St RR 49/04
Die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB ist vom Berufungsgericht als Teil der Straffrage selbständig zu beurteilen (BayObLGSt 1999, 83/85).
- OLG München, 22.08.2008 - 4St RR 102/08
Abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts trotz wirksamer …
Das landgerichtliche Urteil war jedoch aufzuheben, da die Strafkammer in Verkennung der durch die wirksame Berufungsbeschränkung eingetretenen Bindungswirkung des durch das Amtsgericht festgestellten Sachverhalts über einen Aspekt der Schuldfrage - die Betäubungsmittelabhängigkeit der Angeklagten - abweichend entschieden hat (vgl. BayObLGSt 1999, 83/84; 2004, 58 ).
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