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   BayObLG, 30.01.1979 - RReg. 2 Z 157/77   

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BayObLG, 30.01.1979 - RReg. 2 Z 157/77 (https://dejure.org/1979,17708)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.1979 - RReg. 2 Z 157/77 (https://dejure.org/1979,17708)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - RReg. 2 Z 157/77 (https://dejure.org/1979,17708)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 16
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 25 U 162/12

    Geräuschimmissionen durch Luftwärmepumpen

    Die zu beseitigende Beeinträchtigung folgt vielmehr ohne weiteres aus der nachbarschützenden Funktion der verletzten Norm; in der unzulässigen Verkürzung der Abstandsfläche liegt eine fortdauernde Beeinträchtigung des Grundeigentums des Klägers (vgl. BGH, NJW 1993, 1580, 1581; BayObLGZ 1979, 16, juris Rdn. 59; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 665, 666).
  • BayObLG, 18.12.2000 - 5Z RR 570/99

    Einhaltung von Abstandsflächen gemäß Art. 6 und 7 BayBO

    Die Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen, wie Art. 6 und 7 BayBO, haben nach allgemeiner Meinung (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1979, 16/21) den Charakter eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
  • OLG München, 22.06.1993 - 25 U 6426/91

    Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes

    Die Vorschrift über die Abweichung von den Abstandsflächen ist ebenso nachbarschützend (vgl. BayObLGZ 1990, 204, 207; Simon, RN 31 und RN 50 a zu Art. 7 BayBO ) wie die Vorschriften über die Abstandsflächen selbst (vgl. BGH NJW 1985, 2825, 2826; BayObLGZ 1979, 16, 21; Meisner-Ring, Nachbarrecht in Bayern, 7. Aufl., Seite 761).

    Er muß sich nämlich die Kenntnis seines Architekten/Planfertigers (vgl. Art. 60, 61 BayBO ) zurechnen lassen (BayObLGZ 1979, 16, 23).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 26/04

    Zur Beseitigung eines Überbaus und die Verletzung nachbarschützender

    Diese Interessen werden zwar u. a. durch die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften geschützt (hier: § 6 BbgBauO; ständige Rechtsprechung, BGHZ 66, 354; BayObLG, BayObLGZ 1979, 16; OLG Koblenz, OLGZ 1994, 60).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    (1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, Art. 7 BayBO) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f. und 2000, 355/358; Senatsbeschluss vom 14.12.2000).
  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81

    Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der

    Im Hinblick auf diese nicht an Fristen gebundene, gebührenfreie (§ 5 Abs. 4 GKG) und mit eigenständiger Regelung der Rechtsbehelfe (§ 5 Abs. 2 GKG) ausgestaltete Möglichkeit der Kostenerinnerung, die einen einfacheren und billigeren Weg der Rechtsverfolgung als der Klageweg darstellt, muß die Durchsetzung des Interesses des Kostenschuldners auf Kostenbefreiung mit einer gegen den Sachverständigen gerichteten Klage nach einem allgemeinen Grundsatz des Prozeßrechts als vom Gesetzgeber ausgeschlossen angesehen werden (vgl. BGHZ 75, 230, 235 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; BayObLGZ 1979, 16, 20; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. Rdn. 20 vor § 91 m.N.; s. auch Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 91 Rdn. B II d 1).
  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit

    (2) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, 7 BayBo) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f.; BayObLGZ 2000, 355/358; Beschluss des Senats vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    (1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, 7 BayBO), denen nachbarschützende Wirkung zukommt (BayObLGZ 1979, 16/21 f.) gelten gemäß Art. 6 Abs. 8 BayBo nicht für untergeordnete bauliche Anlagen.
  • KG, 07.01.1985 - 24 W 3827/84

    Unterscheidung zwischem dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und den

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist allerdings allgemein anerkannt, daß grundsätzlich zwischen dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und einem etwa daneben bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der den prozessualen überlagern oder über ihn hinausgehen kann, zu unterscheiden ist (BGH a.a.O.; BGHZ 66, 112, 114; OLG Köln, NJW 1978, 111 f.; BayObLGZ 1979, 16, 19 f.; Zöller-Schneider, ZPO, 14. Aufl., Anm. 10 u. 11 vor § 91; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., Übers. § 91 Anm. 4; Schneider, MDR 1981, 353 ff.).
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