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   BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 248/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9173
BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 248/93 (https://dejure.org/1995,9173)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1995 - 1Z RR 248/93 (https://dejure.org/1995,9173)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 248/93 (https://dejure.org/1995,9173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen; Störereigenschaft eines Vereins; Sonderregelung für Koppelfischereirechte; Ersitzung des Fischereirechts; Klagebefugnis einer Fischereigenossenschaft; Bestehen eines Fischereirechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1995 Nr. 33
  • BayObLGZ 1995, 174
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Das bloße Versprechen, die störende Handlung nicht zu wiederholen, kann die Wiederholungsgefahr nur ausräumen, wenn es in Verbindung mit einer Vertragsstrafe erklärt wird (BGH NJW 1989, 902, 904; BayObLGZ 1995, 174; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1004 BGB, Rn. 32).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 2 B 12.1587

    Vorkaufsrecht; Selbständiges Fischereirecht; Wohl der Allgemeinheit;

    Das selbständige Fischereirecht nach Art. 8 Abs. 1 BayFiG stellt nach der Rechtsprechung zwar ein grundstücksgleiches Nutzungsrecht dar (vgl. BayObLG, U.v. 22.5.1995 - 1Z RR 248/93 - BayObLGZ 1995, 174; BGH, U.v. 25.3.1993 - III ZR 19/91 - BGHZ 122, 93).
  • BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 289/96

    Grenzen des Fischereirechts bei Veränderung des Wasserlaufs

    Inhaber dieser privatrechtlichen grundstücksgleichen Nutzungsrechte (BayObLGZ 1995, 174/178) waren unstreitig die Kläger.
  • VG München, 04.10.2023 - M 31 K 22.3124

    Uferbenützungsrecht für selbstständig Fischereiberechtigte, Verweisung an

    Beim selbstständigen Fischereirecht handelt sich um ein dem Erbbaurecht vergleichbares grundstücksgleiches Nutzungsrecht, wobei die zivilrechtlichen Vorschriften über den Schutz des Eigentums vor Entziehung und Störung (§§ 985, 1004 Abs. 1 BGB) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFiG entsprechend gelten (vgl. BGH, U.v. 18.12.2013 - III ZR 219/13 - juris Rn. 7; BayObLG, U.v. 22.5.1995 - 1Z RR 248/93 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 8 CS 20.932 - juris Rn. 17; OLG Brandenburg, U.v. 10.5.2012, 5 U 18.19 - juris Rn. 18 zu § 4 BbgFischG; Braun/Keiz, Fischereirecht in Bayern, Stand 88. EL Juni 2023, Art. 8 BayFiG Rn. 5 und 6 m.w.N.).
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