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   BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 50/93   

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BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 50/93 (https://dejure.org/1993,13315)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 3Z BR 50/93 (https://dejure.org/1993,13315)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 3Z BR 50/93 (https://dejure.org/1993,13315)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 811
  • BayObLGZ 1993, 127
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 307/00

    Aufenthaltsgestattung durch Stellung eines Asylantrags

    Dies rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, die Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1993, 127).

    Weniger einschneidende Maßnahmen als der Vollzug von Sicherungshaft kommen bei Vorliegen des zwingenden Haftgrundes des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG nicht in Betracht (vgl. BayObLGZ 1993, 127/128; 1994, 155).

  • LG Landau/Pfalz, 29.02.2012 - 3 T 40/12

    Abschiebungshaft: Haftgrund des Sich-Entziehens bei Identitätstäuschung;

    Eine Täuschung über die eigene Identität kann jedoch ebenfalls einen Fall des Sich-Verborgen-Haltens darstellen (BayObLG, Beschluss vom 18.03.1993, Az. 3Z BR 50/93, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der

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  • OLG München, 05.12.2006 - 34 Wx 140/06
    Aus den vorgefundenen Ausweispapieren hat das Landgericht ebenfalls rechtsfehlerfrei auf die Absicht der Betroffenen geschlossen, sich der Abschiebung entziehen zu wollen (z.B. BayObLG NVwZ 1993, 811).
  • BayObLG, 07.07.2000 - 3Z BR 197/00

    Asylverfahren minderjähriger Ausländer

    a) Zwar hat das Landgericht ohne Rechtsfehler den Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG bejaht, da der Betroffene sich am 12.4.2000 bei der seiner Festnahme vorausgegangenen polizeilichen Überprüfung mit einem gefälschten portugiesischen Personaldokument ausgewiesen hatte (vgl. zur Indizwirkung der Täuschung über die Identität BayObLGZ 1993, 127 f.; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394).
  • BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01

    Abschiebung nach Strafvollstreckung

    Dieser Sachverhalt rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Indizwirkung von Straftaten BayObLGZ 1993, 265/266; zur Identitätstäuschung BayObLGZ 1993, 127/128).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

    Im Hinblick darauf, daß der Betroffene mit einem verfälschten Paß unerlaubt eingereist ist und bei einer Personenkontrolle versucht hat, mit Hilfe dieses Dokuments seine Identität zu verschleiern, läßt hinreichend konkret befürchten, daß er seine Abschiebung ohne deren Sicherung durch Haft vereiteln oder zumindest wesentlich erschweren würde (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG und zur Indizwirkung der Identitätsverschleierung für den Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG BayObLGZ 1993, 127 f.; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 233/234; OLG Hamm NVwZ 1995, 826 ; OLG Karlsruhe/Freiburg FGPrax 1995, 207/208).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01

    Anhörung eines Ausländers, wenn wegen ungeklärter Staatsangehörigkeit die

    Dies rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1993, 127 f.; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 233/234; OLG Ham NVwZ 1995, 826).
  • BayObLG, 15.10.1997 - 3Z BR 417/97

    Hinausschiebung der Abschiebungshaft durch zwischenzeitliche Vollstreckung einer

    In Anbetracht des festgestellten Verhaltens des Betroffenen (Versuch, mittels Täuschung über seine Identität eine Aufenthaltsgenehmigung zu erschleichen), vermögen weniger einschneidende Maßnahmen seine Abschiebung nicht hinreichend zu sichern (vgl. BayObLGZ 1993, 127).
  • BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 141/98

    Entfallen des Haftgrundes der unerlaubten Einreise bei Stellen eines Asylantrags

    Die Bestimmung des § 57 Abs. 2 Satz 3 AuslG , nach der der sonst zwingende Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG entfällt, wenn der Ausländer die aufgrund seiner illegalen Einreise bestehende Vermutung, er werde sich der Abschiebung entziehen, glaubhaft widerlegt (vgl. Kanein/Renner Ausl. 6.Aufl. § 57 AuslG Rn. 14), kommt im vorliegenden Fall schon deshalb nicht zum Tragen, weil der Betroffene mit einem falschen Paß eingereist ist und damit auch den Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG verwirklicht hat (vgl. BayObLGZ 1993, 127; OLG Celle InfAus1R 1994, 149).
  • BayObLG, 06.03.2000 - 3Z BR 62/00

    Beschleunigungsgebot bezüglich in Schutzhaft genommener minderjähriger Ausländer

  • BayObLG, 29.05.1995 - 3Z BR 148/95
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