Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.10.1996 - 14 B 94.1294 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 89 Satz 1 BayBO; Art. 61 Abs. 1 BayVwVfG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayVBl 1997, 596
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 03.03.2025 - 22 ZB 23.410
Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Entfernung von Material
So habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 28.10.1996 - 14 B 94.1294 - BayVBl 1997, 596 = BeckRS 1996, 10834) festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag einen grundsätzlich vollstreckungsfähigen Titel darstellen müsse, so dass es einer zusätzlichen Duldungsanordnung nicht bedürfe.Soweit der Beklagte hierzu das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober1996 (Az. 14 B 94.1294 - BayVBl. 1997, 596 = BeckRS 1996, 10834) bemüht, ist dies schon deshalb unbehelflich, weil dem Urteil ein öffentlich-rechtlicher Vertag zugrunde lag, in welchem sich der Grundstückseigentümer zur Beseitigung von ausschließlich auf seinem eigenen Grundstück befindlichen baulichen Anlagen verpflichtete.
Im Gegenzug hat das Landratsamt eine zeitlich gestaffelte Beseitigung der Materialien akzeptiert (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch das vom Beklagten zitierte Urteil des BayVGH vom 28.10.1996 - 14 B 94.1294 - BayVBl. 1997, 596 = BeckRS 1996, 10834).
- VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer …
Bei unklarem Verlauf eines Wegegrundstücks soll dadurch auch ein Hinausgreifen der Widmung auf nicht gewidmetes, also unbelastetes Privateigentum verhindert werden (…vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12, m.w.N.; U.v. 15.7.1997 - 8 B 96.1539 - BayVBl 1997, 596), wie die Klägerin zutreffend ausführt. - VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung die Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags anerkannt, durch den sich ein Vertragspartner der Behörde gegenüber zur Beseitigung von baulichen Anlagen innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet; ein derartiger Vertrag wird als hinreichende rechtliche Grundlage dafür angesehen, diese Anlagen zu beseitigen und keine weiteren Anlagen zu errichten (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.1996 - 14 B 94.1294 - BayVBl 1997, 596).
- VG Gießen, 22.04.2002 - 1 E 103/02
Öffentlich-rechtlicher Vertrag statt Beseitigungsanordnung - Ermessen der Behörde
Rn. 19 Zwar kann wohl - § 8 Abs. 1 HENatG spricht allerdings ausdrücklich von einer Verfügung als Handlungsform - ausnahmsweise nach § 54 HVwVfG der Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Beseitigung illegaler baulicher Anlagen unter Verzicht auf eine Kostenfestsetzung zulässig sein (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 28.10.1996 - 14 B 94.1294 -, BRS 58 Nr. 219 = BayVBl. 1997, 596) und konnten über eine solcherart vergleichsweise Regelung deshalb wohl Gespräche zwischen den Beteiligten geführt werden. - VG München, 05.12.2022 - M 28 K 20.3777
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rechtsschutzbedürfnis, Beseitigungsanordnung, …
Es ist einem Hoheitsträger, der sich vertraglich auf die Ebene der Gleichordnung begibt, nach dem Prinzip der Waffengleichheit verwehrt, den vertraglichen Anspruch durch Verwaltungsakt zu realisieren (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.1996 - 14 B 94.1294 - BeckRS 1996, 10834 m.w.N.). - VG Bayreuth, 23.05.2023 - B 1 K 21.899
Erstanlegung Bestandsverzeichnis, Widmungsfiktion, Wegstück mit Flurnummer, …
Bei unklarem Verlauf eines Wegegrundstücks soll dadurch auch ein Hinausgreifen der Widmung auf nicht gewidmetes, also unbelastetes Privateigentum verhindert werden (…vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 11;… B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12, m.w.N.; U.v. 15.7.1997 - 8 B 96.1539 - BayVBl 1997, 596).
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