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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.06.2000 - 4 B 98.775   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27185
VGH Bayern, 15.06.2000 - 4 B 98.775 (https://dejure.org/2000,27185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.2000 - 4 B 98.775 (https://dejure.org/2000,27185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 4 B 98.775 (https://dejure.org/2000,27185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297
  • NVwZ 2000, 1428 (Ls.)
  • BayVBl 2001, 752
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG München, 14.08.2026 - M 11 S 26.4413

    Eilantrag, Nutzungsuntersagung für 24/7-E-Kiosk mit Spielebereich, …

    Denn nach allgemeiner Ansicht bedarf es bei einer Unterlassungsverpflichtung im Regelfall - und so auch hier - keiner Fristsetzung (siehe nur BayVGH, B.v. 15.6.2000 - 4 B 98.775 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

    Rn. 19 Insbesondere trifft die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu, dass das Fristsetzungserfordernis des Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwVZG auf die hier gegenständlichen Unterlassungspflichten, die unzulässigen Bauarbeiten bzw. die illegal aufgenommene Nutzung nicht weiter fortzuführen, keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2000 - 4 B 98.775 - BayVBl 2001, 3297 = juris Rn. 21;… vgl. auch Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 13 Rn. 3 a.E. m. w. N.).
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