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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27777
VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042 (https://dejure.org/2009,27777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2009 - 22 AS 08.40042 (https://dejure.org/2009,27777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2009 - 22 AS 08.40042 (https://dejure.org/2009,27777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planfeststellung für eine Straßenbahn; sofortige Vollziehbarkeit; keine ordnungsgemäße Begründung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; PBefG § 29 Abs. 6 Satz 2; ; PBefG § 29 Abs. 6 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellung für den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahntrasse; Ordnungsgemäße Begründung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2009, 472
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042
    Dem Antragsteller wird eine Darlegungslast auferlegt, die mit einer Ausschlussfrist verknüpft ist (vgl. BVerwG vom 18.11.1996 NVwZ 1997, 993 zum wortgleichen § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG a.F.).

    Hiervon ausgehend ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller infolge seines Kenntnisstandes gehindert war, seinen Aussetzungsantrag fristwahrend zu begründen (vgl. BVerwG vom 18.11.1996 NVwZ 1997, 993).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042
    Die Substantiierungspflicht kann nicht weiter gehen, als sie vom Betroffenen nach dem jeweiligen Kenntnisstand erfüllt werden kann (vgl. BVerfG vom 31.3.2004 NVwZ 2004, 1112/1113).
  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; vielmehr bedeutet "darlegen" soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG vom 2.10.1961 BVerwGE 13, 90/91 und vom 23.11.2007 NuR 2008, 176/180).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; vielmehr bedeutet "darlegen" soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG vom 2.10.1961 BVerwGE 13, 90/91 und vom 23.11.2007 NuR 2008, 176/180).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042
    Nach Wortsinn und Zweck dieser Vorschrift gehört dazu jedoch jedenfalls eine Darlegung der Gründe, aus denen nach Auffassung des Antragstellers unter Abweichung von dem in § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG normierten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage die aufschiebende Wirkung seiner Klage anzuordnen ist (vgl. BVerwG vom 16.7.2003 NVwZ 2003, 1392).
  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40037

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Dem Antragsteller wird eine Darlegungslast hinsichtlich der Gründe auferlegt, aus denen nach seiner Auffassung unter Abweichung von dem in § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG normierten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage die aufschiebende Wirkung seiner Klage anzuordnen ist; die Darlegungslast ist mit einer Ausschlussfrist verknüpft (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2009 - 22 AS 08.40042 - juris Rn. 8;… BVerwG, B.v. 18.11.1996 - 11 VR 2/96 - juris Rn. 11 zum wortgleichen § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG a.F.).

    Nur insoweit als dem Betroffenen nach seinem Kenntnisstand ein bestimmter Vortrag nicht möglich ist, findet die Substantiierungspflicht im Hinblick auf das Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ihre Grenze (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2009 - 22 AS 08.40042 - juris Rn. 10).

    Diesen Maßgaben kann ein Antragsteller nicht durch eine Ergänzung der ursprünglichen Begründung nach Ablauf der Begründungsfrist entgehen, selbst wenn durch die Begründungsfrist ein späterer vertiefender Vortrag nicht ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2009 - 22 AS 08.40042 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020

    Bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss über den Neubau einer …

    Ihrem Sinn und Zweck zufolge gehört dazu jedoch jedenfalls eine Darlegung der Gründe, aus denen nach Auffassung des Antragstellers unter Abweichung von dem in § 21 Abs. 7 Satz 1 AEG normierten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Hauptsacherechtsbehelfen die aufschiebende Wirkung seiner Klage anzuordnen ist (BVerwG, B.v. 16.7.2003 - 9 VR 13.03, 9 A 26.03 - NVwZ 2003, 1392 zu der hinsichtlich des Begründungserfordernisses von Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO mit § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG gleichlautenden damaligen Bestimmung des § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG [heute § 20 Abs. 3 Satz 1 AEG]; BayVGH, B.v. 25.3.2009 - 22 AS 08.40042 - BayVBl 2009, 472 zu der mit § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG ebenfalls übereinstimmenden Vorschrift des § 29 Abs. 6 Satz 3 PBefG).

    Die Ausführungen in Abschnitt B des das vorliegende Verfahren einleitenden Schriftsatzes vom 26. Juni 2014 erschöpfen sich zwar in pauschalen, nicht näher erläuterten Rechtsbehauptungen, die zur Erfüllung des sich aus § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG ergebenden Begründungserfordernisses nicht ausreichen (vgl. auch dazu BayVGH, B.v. 25.3.2009 a.a.O. S. 472 f.).

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