Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsgemäße Vertretung des Freistaats Bayern als Arbeitgeber bei der Stellung eines Auflösungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordnungsgemäße Vertretung des Freistaats Bayern als Arbeitgeber bei der Stellung eines Auflösungsantrags
Papierfundstellen
- BayVBl 2016, 271
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 13.10
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Eine Prozessvollmacht kann, muss aber nicht gleichzeitig die Befugnis umfassen, materiellrechtliche Gestaltungsrechte für den Vollmachtgeber auszuüben (BVerwG, B.v. 21.2.2011 - 6 P 13.10 - juris Rn. 18).Darin liegt zugleich die Ermächtigung, die mit dem Prozessantrag notwendig einhergehende Ausübung des materiellrechtlichen Gestaltungsrechts wahrzunehmen (BVerwG, B.v. 21.2.2011 - 6 P 13.10 - juris Rn. 32).
Das diesbezügliche Schreiben war geeignet, dem Beteiligten zu 1 nachdrücklich klar zu machen, wie sich die Universität zu seinem Anspruch auf Weiterbeschäftigung stellt und dass er sich um den Erhalt seines Arbeitsplatzes kümmern muss (wohl im Ergebnis ebenso BVerwG, B.v. 21.2.2011 - 6 P 13.10 - juris Rn. 36).
- BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Der Arbeitgeber muss nämlich innerhalb des Dreimonats-Zeitraums des Art. 9 Abs. 2 BayPVG mit einem Übernahmeverlangen rechnen (vgl. BVerwG, B.v. 29.3.2006 - 6 PB 2.06 - PersR 2006, 308/309).Grund für diese Betrachtungsweise ist der systematische Zusammenhang zwischen dem Auflösungsbegehren des Arbeitgebers nach Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayPVG und dem Beginn des gesetzlich fingierten Arbeitsverhältnisses nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG (BVerwG, B.v. 29.3.2006 - 6 PB 2.06 - PersR 2006, 308 Rn. 6).
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG vom 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292/295 f. m.w.N.).Die Frage nach einem freien Arbeitsplatz bestimmt sich auch nicht danach, ob Arbeitsaufgaben vorhanden sind, mit deren Verrichtung der Arbeitnehmer betraut werden könnte (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292/300 f. m.w.N.).
- BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Eine Stelle, die einer solchen Sperre unterliegt, kann einem nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG Weiterbeschäftigungsberechtigten nicht übertragen werden (BVerwG, B.v. 30.10.1987 - 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 1988; OVG LSA, B.v. 27.4.2005 - 5 L 5/04 - PersV 2008, 266).Der Antragsteller hat die Vorgaben des Haushaltsrechts zu beachten, ihm kann ebenso wie beim Fehlen einer freien Stelle nicht zugemutet werden, das Weiterbeschäftigungsverlangen zu erfüllen (BVerwG, B.v. 30.10.1987 - 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 1988; OVG LSA, B.v. 27.4.2005 - 5 L 5/04 - PersV 2008, 266).
- BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12
Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
In diesem Fall ist der Arbeitsplatz vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.2012 - 6 PB 5.12 - ZTR 2012, 532 Rn. 4 m.w.N.).Der Jugendvertreter kann daher nicht verlangen, dass der öffentliche Arbeitgeber Arbeitsplätze schafft oder fortschreibt, welche auf die von ihm erworbene Qualifikation zugeschnitten sind (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.2012 - 6 PB 5.12 - ZTR 2012, 532 Rn. 5 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2005 - 5 L 5/04
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Eine Stelle, die einer solchen Sperre unterliegt, kann einem nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG Weiterbeschäftigungsberechtigten nicht übertragen werden (BVerwG, B.v. 30.10.1987 - 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 1988; OVG LSA, B.v. 27.4.2005 - 5 L 5/04 - PersV 2008, 266).Der Antragsteller hat die Vorgaben des Haushaltsrechts zu beachten, ihm kann ebenso wie beim Fehlen einer freien Stelle nicht zugemutet werden, das Weiterbeschäftigungsverlangen zu erfüllen (BVerwG, B.v. 30.10.1987 - 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 1988; OVG LSA, B.v. 27.4.2005 - 5 L 5/04 - PersV 2008, 266).
- BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87
Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Sie sollen ihr Amt ohne Furcht vor Nachteilen für ihre spätere berufliche Entwicklung ausüben können (BVerwG, B.v. 28.2.1990 - 6 P 21.87 - BVerwGE 85, 5). - BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für ein Mitglied der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Verfügung steht, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.2009 - 6 P 1.08 - BVerwGE 133, 42 Rn. 25 f. m.w.N.). - BVerwG, 03.06.2011 - 6 PB 1.11
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Auflösungsbegehren des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
21 Im Verfahren nach Art. 9 Abs. 4 Satz 1 BayPVG darf diejenige Person für den öffentlichen Arbeitgeber handeln, die berechtigt ist, über die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu entscheiden, und die ferner befugt ist, den öffentlichen Arbeitgeber im Verfahren wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht zu vertreten (vgl. BVerwG, B.v. 3.6.2011 - 6 PB 1.11 - NVwZ 2011, 947 Rn. 3 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 17 P 11.2748 - BayVBl 2013, 474 Rn. 30). - BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Entwicklungen nach Ausbildungsende je nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit oder dem Ausmaß des zeitlichen Abstandes zu berücksichtigen, verbietet sich daher (BVerwG, B.v. 11.3.2008 - 6 PB 16.07 - DÖD 2008, 231 Rn. 3). - VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748
Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort …
- VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.161
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertreters
- VGH Bayern, 15.11.2022 - 17 P 22.21
Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Jugendvertreter nach …
Der antragstellende Freistaat ... ist vorliegend "Arbeitgeber" des Beteiligten zu 1 i.S.d. Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayPVG, weil er bei der gedachten Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses dessen Vertragspartner wäre (…vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - BayVBl 2016, 271 Rn. 22); denn die Personalverwaltung ist eine staatliche Aufgabe, welche Hochschulen gemäß Art. 12 Abs. 3 Nr. 1 BayHSchG für den Freistaat ... wahrnehmen.Denn der Arbeitgeber muss innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums des Art. 9 Abs. 2 BayPVG mit einem Übernahmeverlangen rechnen (…vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - BayVBl 2016, 271 Rn. 24 m.w.N.).
- VG München, 10.10.2023 - M 20 P 22.3387
Erfolgloses form-, aber nicht fristgerechtes Weiterbeschäftigungsverlangen eines …
Dabei ist der Arbeitsgeber jedoch in der Definition der von ihm benötigten Arbeitsplätze frei (BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - juris).Es erfolgt lediglich eine Missbrauchskontrolle durch das Gericht (…BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 17 P 11.2748 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - juris Rn. 23).
- VG Ansbach, 16.11.2021 - AN 8 P 19.01411
Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Jugendvertreter …
Rn. 22 1.2 Der Antragsteller war bei der Einleitung des Verfahrens ordnungsgemäß vertreten (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - juris Rn. 21 ff.).Es ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass die Bestimmung des Art. 9 BayPVG nicht beinhaltet, dass der Arbeitgeber alle Instrumente des Haushaltsrechts ausschöpfen muss, um den Jugendvertreter einen Arbeitsplatz zu verschaffen (BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - BayVBl 2016, 271 - juris Rn. 25).
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