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   VGH Bayern, 08.08.1983 - 1.N - 1275/79   

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VGH Bayern, 08.08.1983 - 1.N - 1275/79 (https://dejure.org/1983,3696)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.1983 - 1.N - 1275/79 (https://dejure.org/1983,3696)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 1983 - 1.N - 1275/79 (https://dejure.org/1983,3696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 1 Abs. 6; BBauG § 2a Abs. 6
    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Belangen der durch Verkehrsbelastung beeinträchtigten Anwohnerinteressen

Papierfundstellen

  • BayVBl 1984, 405
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Hieraus wird zugleich deutlich, daß das Normenkontrollgericht nicht mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 8. August 1983 - Nr. 1 N 1279/79 - BayVBl. 1984, 405) und des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 24. April 1985 - 6 C 3/84 - BRS 44 Nr. 31) abgewichen ist.
  • OLG Stuttgart, 07.11.2006 - 202 EnWG 5/06

    Energiewirtschaft: Rückwirkung der erstmaligen Genehmigung von

    Dies entspreche den strengen Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 VwVfG, aus welchen der BayVGH ableite, dass dem Begriff des Widerrufs immanent sei, dass er nicht zurückwirke (BayVGH, BayVBl. 1984, 405 - Anlage AST. 27).
  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 4 N 782/91

    Keine Beiladung im Normenkontrollverfahren

    Eine derartige Erkennbarkeit kann sich in erster Linie aus dem Vortrag im Rahmen der Bürgerbeteiligung - hier gemäß § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB -, ansonsten nur dann ergeben, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen mußte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß vom 27.01.1987, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluß vom 08.08.1983 - 1 N 1275/79 -, BayVBl. 84, 405).
  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 3 N 954/85

    Bebauungsplan - Verstoß gegen Abwägungsgebot - Annahme der Unbebaubarkeit eines

    Das sind alle (privaten) Belange, von denen bei der Entscheidung über den Plan mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist, daß sie als nicht geringwertige und auch schutzwürdige Interessen bestimmter Personen von dem Plan in mehr als geringfügiger Weise betroffen werden (BVerwG, B. v. 9. November 1979, a.a.O. S. 104; BayVGH, B. v. 8. August 1983 -- Nr. 1 N 1275/79 -- BayVBl. 1984, 405 ).
  • VG Ansbach, 30.03.2010 - AN 15 K 09.00350

    Keine Klagebefugnis für Anfechtungsklage gegen Umzugskostenzusage bei

    Die Kammer nimmt insoweit ausdrücklich Bezug auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. November 1983 (3 B 82 A.910, BayVBl. 1984, 405), in dem Folgendes ausgeführt wird: "Dem Kläger fehlt nämlich hierfür (= Aufhebung der Umzugskostenzusage) die in § 42 Abs. 2 VwGO für die Anfechtung von Verwaltungsakten zwingend vorausgesetzte Klagebefugnis.
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