Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Drittanfechtung einer Baugenehmigung; Zulässigkeit einer Grenzbebauung; Schädliche Auswirkungen durch Errichtung einer Grenzmauer; Einfügen der so genannten offenen Bauweise in die Umgebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 259
- DVBl 2002, 720 (Ls.)
- BayVBl 2002, 411
- ZfBR 2002, 508 (Ls.)
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 21.07.1997 - 14 B 96.3086
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775
Zur Frage, ob eine weitere Grenzbebauung bei planungsrechtlich möglicher, aber nicht zwingender halboffener Bauweise voraussetzt, dass die Bauweise in der Umgebung nicht "regellos" ist (Abgrenzung u.a. zu BayVGH vom 21.7.1997, BayVBl 1998, 534/535).Allerdings wird diese Zulassung von Grenzbebauung zum Teil, in einer zwischen den Senaten des Verwaltungsgerichtshofs umstrittenen Weise, einschränkend dahin ausgelegt, dass sie bei "regelloser" Bauweise in der Umgebung nicht gelten soll (so der erkennende Senat, BayVGH vom 14.12.1993 NVwZ 1995, 281/283; ausführlich ferner der 14. Senat, BayVGH vom 21.7.1997 BayVBl 1998, 534/535; anderer Ansicht BayVGH vom 23.12.1996 26 CS 96.2572: Einschränkung nur auf planungsrechtlicher Ebene durch das Gebot der Rücksichtnahme;… zum weiteren Streitstand siehe Dhom in Simon, BayBO, RdNr. 43 zu Art. 6 und Schwarzer/König, BayBO, 3. Auflage, RdNr. 7 bis 11 zu Art. 6).
In Abgrenzung zu seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung und zu ähnlichen gleich lautenden Entscheidungen ist der Senat allerdings nunmehr der Auffassung, dass der Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO derart eindeutig ist, dass er - der Wortlaut bildet im Regelfall die Grenze möglicher Auslegung - eine einschränkende Auslegung nicht zulässt (…so auch mit Recht Schwarzer/König a.a.O.); auch die rechtspolitisch ansonsten bedenkenswerte Analogie zu der Regelung über Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften (zu ihr BayVGH vom 21.7.1997 a.a.O.) scheitert am unterschiedlichen Gesetzeswortlaut.
- BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94
Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775
Es kann aber auch sein, wie das Bundesverwaltungsgericht für den entsprechenden Fall einer geschlossenen Bauweise festgestellt hat (BVerwG vom 11.3.1994 NVwZ 1994, 1008), dass "in einem unbeplanten Gebiet mit teils offener, teils geschlossener Bebauung regelmäßig beide Bauweisen planungsrechtlich zulässig sind und sich daran im Grundsatz nichts ändert, wenn die geschlossene Bebauung zahlenmäßig überwiegt.Für Fälle dieser Art steht es dem Landesgesetzgeber frei, die Einhaltung von Abstandsflächen vorzuschreiben, die halboffene Bauweise also landesrechtlich zu verbieten (BVerwG vom 11.3.1994 a.a.O.).
- BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775
Ebenfalls außer Betracht bleibt der Wechsel der Nutzungsart von bisher Landwirtschaft (Tenne) zur Wohnbebauung; denn die einzelnen planungsrechtlichen Kriterien (Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise) sind nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung nicht miteinander verzahnt, sondern jeweils unabhängig voneinander zu prüfen (BVerwG vom 6.11.1997 NVwZ-RR 1998, 539; die Probleme der dörflichen Umstrukturierung können in Fällen der vorliegenden Art allenfalls im Zusammenhang mit dem Gebot der Rücksichtnahme geprüft werden, siehe hierzu BayVGH vom 11.3.1998 26 B 96.591). - VGH Bayern, 14.12.1993 - 20 B 93.2760
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775
Allerdings wird diese Zulassung von Grenzbebauung zum Teil, in einer zwischen den Senaten des Verwaltungsgerichtshofs umstrittenen Weise, einschränkend dahin ausgelegt, dass sie bei "regelloser" Bauweise in der Umgebung nicht gelten soll (so der erkennende Senat, BayVGH vom 14.12.1993 NVwZ 1995, 281/283; ausführlich ferner der 14. Senat, BayVGH vom 21.7.1997 BayVBl 1998, 534/535; anderer Ansicht BayVGH vom 23.12.1996 26 CS 96.2572: Einschränkung nur auf planungsrechtlicher Ebene durch das Gebot der Rücksichtnahme;… zum weiteren Streitstand siehe Dhom in Simon, BayBO, RdNr. 43 zu Art. 6 und Schwarzer/König, BayBO, 3. Auflage, RdNr. 7 bis 11 zu Art. 6).
- VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …
(…BVerwG, U. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 ff. = juris Rn. 26 ff.;… U. v. 19.2.2004 - 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 = juris Rn. 17;… B. v. 22.5.2007 - 4 B 14.07 - ZfBR 2007, 582 f. = juris Rn. 9; BayVGH, U. v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl. 2002, 411 f. = juris Rn. 17;… OVG Saarl., B. v. 6.1.2012 - 2 B 398/11 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363
Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines …
Nach Ansicht des Senats gilt dies - entgegen einer in der Rechtsprechung des BayVGH früher vielfach vertretenen, inzwischen aber wohl nicht mehr überwiegenden Auffassung (vgl. BayVGH vom 14.12.1993 NVwZ 1995, 281; vom 21.7.1997 VGH n. F. 51, 5 = BayVBl 1998, 534 = NVwZ-RR 1998, 712; vom 7.2.2007 - 14 CS 06.2408 - juris) - auch dann, wenn die vorhandene Mischung von Gebäuden mit und ohne seitlichem Grenzabstand "regellos" erscheint (so auch: BayVGH vom 10.12.2001 NVwZ-RR 2002, 259 = BayVBl 2002, 411 m. w. N.; vom 29.4.2003 - 20 B 02.1904 - juris; vom 25.1.2008 - 15 ZB 06.3115 - juris). - VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4400
Nachbarklage gegen Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich bei geschlossener …
Für Fälle dieser Art steht es dem Landesgesetzgeber daher frei, die Einhaltung von Abstandsflächen vorzuschreiben, wovon der bayerische Gesetzgeber aber keinen Gebrauch gemacht hat, da nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO Abstandsflächen nicht nur dann entfallen können, wenn nach Planungsrecht an die Grenze gebaut werden muss, sondern auch, wenn an die Grenze gebaut werden darf (BayVGH, B. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775/20 CS 01.2775 - juris Rn. 19).Im Hinblick darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für die Möglichkeit im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB an entsprechende Grundstücksgrenzen zu bauen, das Kriterium des "einigermaßen ablesbaren organisch gewachsenen bauplanerischen Ordnungssystems" aufgegeben hat und lediglich verlangt, dass eine entsprechende Bauweise in der Umgebung gehäuft vorzufinden ist (…BayVGH, B. v. 29.4.2003 - 20 B 02.1904 - juris Rn. 16; B. v. 10.12.2002 - 20 ZS 01.2775 - juris Rn. 20), lässt sich eine systematisch geschlossene Bebauung des nordöstlichen Teils des Quartiers und damit die Vorprägung des westlichen Teils im Hinblick auf die Zulässigkeit dieser Bauweise nicht leugnen.
- VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 21.2440
Untersagung der Nutzung eines Nebengebäudes als Kfz-Werkstatt
Die Bauweise ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 34 Abs. 1 BauGB Tatbestandsmerkmal des Einfügens (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2001 - 20 CS 01.2775 - juris Rn. 14).Soweit die Kläger auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2001 (Az. 20 CS 01.2775) verweisen und rügen, dass vorliegend keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vorlägen, kommt es darauf im hier zu entscheidenden Fall nicht an.
- VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.3559
Nachbarklage; gegen erteilte Abweichung von der Einhaltung von Abstandsflächen
In einer derartigen Konstellation sei nach Auffassung der Beklagten sowohl die Errichtung von Gebäuden mit als auch ohne Grenzabstand der Bauweise nach planungsrechtlich zulässig (BayVGH, U. v. 25.11.2013 - 9 B 09.952; B. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775).Maßgeblich für die durchzuführende Interessenabwägung sei hier zum einen der Umstand, dass das klägerische Grundstück durch die bislang bestehende grenzständige Bebauung bereits vorbelastet gewesen sei, aber auch, dass der Einwand, der Kläger könne selbst die Abstandsflächen nicht mehr auf seinem Grundstück einhalten, insoweit fehl gehe, als dem Kläger die gleichen Vorteile der Mischform der Bauweise zugutekämen wie der Beigeladenen (BayVGH, B. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775).
- VGH Bayern, 20.10.2010 - 14 B 09.1616
Nachbarklage; Baugenehmigung; Grenzbebauung; Einfügen in die nähere Umgebung; …
Diese Rechtsprechung hat der 20. Senat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2001 (NVwZ-RR 2002, 259 f.) aufgegeben und der für den vorliegenden Fall zuständige 14. Senat hält seine damalige Rechtsprechung insoweit ebenfalls nicht mehr aufrecht. - VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846
Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude
Dieses zitierte Urteil geht zurück auf eine ältere Entscheidung aus dem Jahr 2001 (BayVGH, U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl 2002, 411 = juris Rn. 16 ff.). - VG München, 20.12.2013 - M 8 SN 13.5483
Unbeplanter Innenbereich
Für Fälle dieser Art steht es dem Landesgesetzgeber daher frei, die Einhaltung von Abstandsflächen vorzuschreiben, wovon Bayern aber keinen Gebrauch gemacht hat, da nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO Abstandsflächen nicht nur dann entfallen können, wenn nach Planungsrecht an die Grenze gebaut werden muss, sondern auch, wenn an die Grenze gebaut werden darf (BayVGH, Beschl. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775/20 CS 01.2775 - juris RdNr. 19).Im Hinblick darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für die Möglichkeit im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB an entsprechende Grundstücksgrenzen zu bauen, das Kriterium des "einigermaßen ablesbaren organisch gewachsenen bauplanerischen Ordnungssystems" aufgegeben hat und lediglich verlangt, dass eine entsprechende Bauweise in der Umgebung gehäuft vorzufinden ist (BayVGH, Beschl. v. 29.4.2003 - 20 B 02.1904 - juris RdNr. 16; Beschl. v. 10.12.2002 - 20 ZS 01.2775 - juris RdNr. 20), lässt sich eine systematisch geschlossene Bebauung des nordöstlichen Teils des Quartiers und damit die Vorprägung des westlichen Teils im Hinblick auf die Zulässigkeit dieser Bauweise nicht leugnen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
Gestattung geringerer Abstandsflächen
Selbst wenn sich das Vorhaben der Beigeladenen bauplanungsrechtlich als rechtmäßig erweisen sollte, weil es sich im Sinne des §§ 34 Abs. 1 oder 2 BauGB einfügt, was der Senat im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen kann, ist der Landesgesetzgeber nicht daran gehindert, bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit eines baulichen Vorhabens zu stellen, die zur (teilweisen) Unzulässigkeit des Vorhabens führen können (vgl. VGH München Beschluss vom 10.02.2001 - 20 ZS 01.2775, NVwZ-RR 2002, 259; OVG Berlin Beschluss v. 28.08.1996 - 2 S 15.96, BRS 58 Nr. 104). - VG München, 30.09.2013 - M 8 K 12.3498
Dachgeschossausbau bei einem Bestandsgebäude, das die aktuellen Abstandsflä-chen …
Vorhandene abstandswidrige Bebauungsverhältnisse sollen nach Möglichkeit bereinigt und nicht verewigt werden (BayVGH vom 13.2.2001, BayVBl. 2002, 411). - VG München, 30.09.2013 - M 8 K 12.3497
Dachgeschossausbau bei einem Bestandsgebäude, das die aktuellen Abstandsflä-chen …
- VG München, 02.04.2013 - M 8 SN 12.4288
Nachbareilantrag gegen grenzständige Bebauung in einem Blockinnenbereich; …
- OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 663/09
Einfügen, Bauweise
- VGH Bayern, 25.01.2008 - 15 ZB 06.3115
Nachbarklage; Baugenehmigung; Abstandsflächen; Zulassung einer Grenzbebauung; …
- VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 21.1153
Baurechtliche Nachbarklage, keine Abstandsflächenpflicht bei regelloser …
- VG Regensburg, 05.09.2018 - RN 6 S 18.1219
Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für die …
- VG Augsburg, 18.11.2010 - Au 5 K 10.184
Nachbarklage; Grenzanbau; Bauweise; Abstandsflächen
- VG Saarlouis, 17.02.2010 - 5 K 1903/08
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung gegen ein grenzständiges …
- VG Regensburg, 07.12.2017 - RO 7 S 17.1937
Keine Beachtung des Abstandsflächenrechts im Rahmen des Einfügungsgebots und dem …
- VG München, 30.09.2013 - M 8 K 12.3499
Dachgeschossausbau bei einem Bestandsgebäude, das die aktuellen Abstandsflächen …
- VG München, 27.02.2012 - M 8 K 11.5252
Baunachbarklage; Abweichung von Abstandflächen; Atypik (verneint); überwiegendes …
- VG Augsburg, 18.08.2011 - Au 5 K 10.662
Abbruch eines baufälligen Fachwerkstadels
- VG München, 18.10.2010 - M 8 K 09.4501
Einfügen eines grenzständigen Rückgebäudes mit drei Geschossen nach der Bauweise
- VG Weimar, 12.07.2005 - 6 K 6325/04
Abstandsfläche; Einfügen; geringfügiger Grenzabstand; Zwangsgeldandrohung; …
- VG Cottbus, 06.02.2003 - 3 L 385/02
Abstandsflächengebot und Drittschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung für ein …
- VG Würzburg, 26.04.2012 - W 5 K 11.726
Feuerwehrgerätehaus; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot; Bauweise; Abstandsflächen; …
- VG München, 27.02.2012 - M 8 K 11.5378
Baunachbarklage; Abweichung von Abstandflächen; Atypik (verneint); überwiegendes …
- VG München, 27.02.2012 - M 8 K 11.5254
Baunachbarklage; Abweichung von Abstandflächen; Atypik (verneint); überwiegendes …
- VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
Baurechtliche Nachbarklage; Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten (Erlass …
- VG Würzburg, 05.12.2013 - W 5 K 12.866
Nachbarklage gegen zwei Baugenehmigungen
- VG München, 09.08.2017 - M 1 SN 17.2668
Verstoß einer Grenzbebauung gegen das Gebot der Rücksichtnahme
- VG Ansbach, 25.07.2012 - AN 9 K 11.01208
- VG Würzburg, 12.01.2012 - W 5 K 10.1000
Nachbarklage; Balkonanlage; Erforderlichkeit von Abstandsflächen; Abweichung; …
- VG München, 04.11.2008 - M 1 K 08.1111
Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot
- VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
Abstandsflächen; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; Rücksichtnahmegebot im …
- VG München, 25.04.2008 - M 9 SN 08.693
Abweichung von Abstandsflächenvorschriften und bauliche Änderung eines …
- VG München, 31.03.2008 - M 1 SN 08.1112
Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot
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