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| VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayVBl 2011, 149
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (6)
- VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03
Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (BayVerfGH vom 12.1.2005 - Az. Vf. 3-VII-03 - in juris ; BayVGH vom 5.2.2007 KStZ 2007, 135/137; vom 8.3.2010 - 6 B 09.1957 in juris ). - VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (BayVerfGH vom 12.1.2005 - Az. Vf. 3-VII-03 - in juris ; BayVGH vom 5.2.2007 KStZ 2007, 135/137; vom 8.3.2010 - 6 B 09.1957 in juris ). - VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nicht gefangene …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
Rn. 23 Bei den Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der neueren Rechtsprechung des Senats zu differenzieren zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen (vgl. BayVGH vom 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 in juris; vom 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 in juris zur entsprechenden Problematik im Erschließungsbeitragsrecht;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 RdNr. 19).
- VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
Rn. 23 Bei den Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der neueren Rechtsprechung des Senats zu differenzieren zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen (vgl. BayVGH vom 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 in juris; vom 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 in juris zur entsprechenden Problematik im Erschließungsbeitragsrecht;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 RdNr. 19). - VGH Bayern, 07.10.2008 - 6 AS 06.2771
Straßenausbaubeitragsrecht; aufschiebende Wirkung; Rechtskraft der Hauptsache; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
Rn. 11 Mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 (Az. 6 AS 06.2771) ordnete der Verwaltungsgerichtshof die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 25. April 2003 in Höhe von 981, 71 Euro an. - VGH Bayern, 26.11.2004 - 6 CS 04.1
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
… an (Az. 6 CS 04.1), da nicht erkennbar sei, welche sinnvolle und zulässige Nutzungsmöglichkeit mit dem Baudenkmal verbunden sein könne.
- BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16
Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der …
Ob sich die materiellen Eigentumsverhältnisse durch gutgläubigen Erwerb oder Ersitzung den unrichtigen Einzeichnungen angepasst haben, ist ohne Belang (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1993, 217; OVG Greifswald, NotBZ 2008, 433, 434; BayVGH, BayVBl. 2011, 149, 150 f.).Deshalb kann dahinstehen, ob die in einer älteren Entscheidung vertretene Ansicht des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 1. März 1973 - III ZR 69/70, VersR 1973, 617) zutrifft, wonach die Vermessungsbehörde einen solchen Zeichenfehler nur mit Zustimmung der Betroffenen berichtigen darf (ablehnend die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unter Hinweis auf die Vermessungsgesetze der Länder, vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1993, 217, 218; OVG Mecklenburg-Vorpommern, NotBZ 2008, 433, 434; BayVGH, BayVBl. 2011, 149, 150; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. November 2011 - OVG 10 B 14.09, juris, Rn. 40).
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Vielmehr genügt im Straßenausbaubeitragsrecht die qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit als solche, die im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute kommt (BayVGH, U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149 m.w.N.). - VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23
Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung
Die Kläger berufen sich zum einen allgemein auf die gesamte Rechtsprechung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs, zum anderen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Januar 2010 (19 B 08.1694 - BayVBl 2011, 149), die sich mit der Berichtigung eines fehlerhaften Eintrages in das Liegenschaftskataster befasst.
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags
Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum Einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum Anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (vgl. BayVGH vom 18.6.2010 Az. 6 BV 09.1228 ‹juris›; vom 15.4.2010 BayVBl 2011, 149). - VG Ansbach, 07.06.2011 - AN 18 K 10.02231
Geschoß/Vollgeschoß; Kirchtum, Sondervorteil; Gewerbezuschlag für Kirchengebäude
Rn. 49 Der BayVGH hat im Urteil vom 15. April 2010, 6 B 08.1849, zu einer die Frage des Vorliegens eines beitragspflichtigen Sondervorteils betreffenden ähnlichen Problematik (dort: Sonderfall eines lediglich mit einem über den bloßen Besitz hinaus nicht nutzbaren Wehrturm aus dem 13. Jahrhundert bebauten Grundstückes) folgendes ausgeführt:.Rn. 53 Ferner können selbst bei Zugrundelegung zukünftig möglicher Nutzungsvarianten nur solche innerhalb der durch die zulässigerweise vorhandene Nutzung gebildeten Bandbreite liegenden in Betracht kommen und auch nur insoweit, als diese ins Auge gefasste zukünftige Nutzung für den Eigentümer mit wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen verwirklicht werden könnte (vgl. insoweit BayVGH vom 15.4.2010, 6 B 08.1849).
- VG Würzburg, 23.10.2014 - W 3 K 13.967
Straßenausbaubeitrag; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks in Hanglage; …
Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (…BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - juris Rn. 25;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris Rn. 46;… B.v. 18.12.2012 - 6 CS 12.2550 - juris Rn. 9).Denn der Sondervorteil i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG, § 2 ABS liegt in der qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit, die im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zu Gute kommt (…BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - juris Rn. 25;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris Rn. 46).
- VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
Straßenausbaubeitrag; gefangenes Hinterliegergrundstück; ehemaliger Bachlauf
Rn. 34 Bei Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine andere Gemeindestraße angrenzen, zu differenzieren (BayVGH v. 29.04.2009 Az. 6 ZB 07.2050 ; v. 15.04.2010 BayVBl 2011, 149).Rn. 36 Im Fall eines gefangenen Hinterliegergrundstücks ist es für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Grundstückseigentümer eine "rechtlich gewährleistete Möglichkeit des Überquerens" des Anliegergrundstücks zur ausgebauten Straße bzw. eine "rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt über das Anliegergrundstück" zur ausgebauten Straße hat (BayVGH v. 02.08.2001 Az. 6 B 96.3626 ; v. 15.04.2010 Az. 6 B 08.1849 BayVBl 2011, 149; v. 01.06.2011 Az. 6 BV 10.2467 ).
- VGH Bayern, 17.03.2017 - 6 CS 17.353
Straßenausbaubeitrag und Bemessung des Nutzungsfaktors anhand der Zahl der …
Es ist schon fraglich, ob das dreiecksförmige nur etwa 60 m² große Grundstück - für sich gesehen - überhaupt sinnvoll und zulässig nutzbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 3 BayKAG sind verfassungsgemäß
Rn. 7 Für den Sondervorteil, der mit dem Straßenausbaubeitrag abgegolten wird, sind zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U. v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - juris Rn. 22;… U. v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404
Beitragsrechtlich relevanter Vorteil einer Straßenausbaumaßnahme
Zum einen ist mit der Grundstücksfläche, die nach Abzug der mit öffentlichen Verkehrsanlagen überbauten Teile verbleibt, wegen der geringen Größe und des Zuschnitts - ausnahmsweise - keine Nutzungsmöglichkeit verbunden, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (vgl. BayVGH, U. v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 49 Rn. 25). - VG Würzburg, 16.07.2014 - W 6 K 13.194
Abmarkung; Abmarkungstermin; Ankündigung des Abmarkungstermins; nicht …
- VG Würzburg, 21.01.2016 - W 3 K 14.1045
Straßenausbaubeitragsbescheid und natürliche Betrachtungsweise der Ausbaumaßnahme
- VG Würzburg, 30.07.2015 - W 3 K 14.787
Teilweise rechtswidriger Straßenausbaubeitragsbescheid
- VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2616
Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …
- VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …
- VGH Bayern, 16.10.2012 - 6 CS 12.1594
Straßenausbaubeitragsrecht; Oberflächenentwässerung einer Ortsstraße; …
- VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.1116
Straßenausbaubeitragsrecht; Feststellbarkeit der Anzahl der …
- VG Bayreuth, 31.05.2017 - B 4 K 16.327
Straßenausbaubeitrag, Anlagenbildung, Stichweg, keine selbstständige Einrichtung, …
- VG Ansbach, 08.03.2017 - AN 3 K 16.01605
Straßenausbaubeitrag für Erneuerung der Straßenbeleuchtung
- VGH Bayern, 23.09.2011 - 6 CS 11.843
Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; gefangenes Hinterliegergrundstück …
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