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   OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06   

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https://dejure.org/2006,8382
OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2006,8382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2006 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2006,8382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2006,8382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit: Schutzbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes; Verkehrssicherung bei deutlich erkennbaren Gefahren; überwiegendes Mitverschulden bei Handeln auf eigenes Risiko

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der gesetzlichen Krankenkasse für einen Sturz in einen Schacht; Haftung für Unfälle auf einem Betriebsgelände unabhängig von betrieblichen Arbeiten; Beschränkung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse auf Arbeitnehmer für ein bestimmtes Grundstück; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; SGB X § 116 Abs. 3 S. 1; ; ASiG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; SGB X § 116 Abs. 3 S. 1; ASiG § 6
    Schutzbereich des § 6 ASiG umfasst nur Unfälle in Zusammenhang mit betrieblicher Tätigkeit auf dem Unternehmensgelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 15226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98

    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Eine deutlich erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (im Anschluss an BGH VersR 1999, 1033).

    Eine so deutlich wie hier erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (vgl. BGH VersR 1999, 1033; Senat VersR 1979, 382; BGB-RGRK - Steffen, 12. Aufl. § 823 Rn. 144).

  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Auch Anhaltspunkte für eine besondere Unvernunft des Geschädigten hatte der Hausmeister nicht (solche werden von der Klägerin jedenfalls nicht dargelegt), abgesehen davon, dass die Beklagte zu 1 ganz unvernünftiges Verhalten entgegen der Ansicht der Klägerin bei ihren Überlegungen zur Abwehr möglicher Gefährdungen nicht in Betracht zu ziehen brauchte (vgl. BGH VersR 1980, 863).
  • OLG Bamberg, 18.01.2005 - 5 U 207/04

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückbesitzers gegenüber unbefugten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Der hier zu beurteilenden Sachverhalt unterscheidet sich daher wesentlich von dem Fall, dass auf einem öffentlich zugänglichen Gelände eine Gefahrenstelle durch einen verdeckten Brunnenschacht besteht (vgl. OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2005, 154).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Durch eine Sicherungspflicht werden grundsätzlich diejenigen Personen geschützt, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss, nicht hingegen Personen, die sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben (vgl. nur Palandt/Sprau, 66. Auflage, § 823 Rn. 47 m.w.N.; BGH VersR 1997, 249, 250).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Die Nichtabwendung einer Gefahr begründet daher eine Haftung des Sicherungspflichtigen nur dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. BGH v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89, VersR 1990, 498, 499 m. w. N.; Senat, OLGR Karlsruhe 2005, 787).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (NJW 2003, 281; 2005, 659, 660; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1555).
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung der Berufung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (NJW 2003, 281; 2005, 659, 660; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1555).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2005 - 7 U 104/04

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Schulträgers: Nächtlicher Sturz eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Die Nichtabwendung einer Gefahr begründet daher eine Haftung des Sicherungspflichtigen nur dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. BGH v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89, VersR 1990, 498, 499 m. w. N.; Senat, OLGR Karlsruhe 2005, 787).
  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 54/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Wahrung von Verfahrensgrundsätzen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (NJW 2003, 281; 2005, 659, 660; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1555).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.1978 - 7 U 170/77

    Starkstromanlage; Hochspannungsmast; Sicherung; Klettern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
    Eine so deutlich wie hier erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (vgl. BGH VersR 1999, 1033; Senat VersR 1979, 382; BGB-RGRK - Steffen, 12. Aufl. § 823 Rn. 144).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12

    Haftung für Arbeitsunfall: Vertragliche Übernahme der

    Auch das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11.12.2006, Az. 7 U 170/06, BeckRS 2006, 15226) bejaht die vertragliche Haftung eines externen Sicherheitsbeauftragten im Sinne von § 6 ASiG nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, soweit die übernommenen Vertragspflichten auch den Schutz der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Betrieb des Arbeitgebers bezwecken.
  • OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 692/14

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Fahrradfahrers auf einem Wirtschaftsweg

    Als weiterer Grundsatz im Bereich der Verkehrssicherungspflicht gilt, dass derjenige nicht schutzbedürftig ist, der die konkreten Gefahren erkennen kann (OLG Koblenz 12 U 513/03, Urteil vom 19.04.2004, juris; OLG Karlsruhe, OLG-R 2007, 118; OLG Brandenburg in NJW-RR 2008, 1614).
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