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   OLG Hamm, 30.04.2013 - I-4 U 149/12   

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OLG Hamm, 30.04.2013 - I-4 U 149/12 (https://dejure.org/2013,12189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2013 - I-4 U 149/12 (https://dejure.org/2013,12189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2013 - I-4 U 149/12 (https://dejure.org/2013,12189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Spiruletten, Gerstengras, Vitalstoffe, irreführende Werbung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Spiruletten, Gerstengras, Vitalstoffe, irreführende Werbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit "über 7.000 Vitalstoffen" ist irreführend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung der Bewerbung des Vitalstoffgehalts von Gerstengras

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Werbung eines Nahrungsergänzungsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung der Bewerbung des Vitalstoffgehalts von Gerstengras

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "über 7.000 Vitalstoffen in Original Spiruletten mit Gerstengras" ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wissenschaftlich unfundierte Werbeaussagen mit "Vitalstoffen" sind unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nährwertbezogene Angaben in der Werbung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Werbeaussage für Original Spiruletten mit Gerstengras

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung "mit über 7.000 Vitalstoffen" in "Original Spiruletten mit Gerstengras" unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung "mit über 7.000 Vitalstoffen" in "Original Spiruletten mit Gerstengras" unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" - Unzulässige Reklame für Nahrungsergänzungsmittel: "Spiruletten mit Gerstengras"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nährwertbezogene Werbung mit dem Begriff "Vitalstoffe" ist unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Achtung Online-Händler: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel kann unzulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung "mit über 7.000 Vitalstoffen" in "Original Spiruletten mit Gerstengras

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Werbung "mit über 7.000 Vitalstoffen" in "Original Spiruletten mit Gerstengras"

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung "mit über 7.000 Vitalstoffen" in "Original Spiruletten mit Gerstengras" unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit über 7.000 Vitalstoffen in Original Spiruletten mit Gerstengras unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit über 7.000 Vitalstoffen in Original Spiruletten mit Gerstengras

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für "Original Spiruletten mit Gerstengras" und "über 7.000 Vitalstoffe" ist irreführend und unzulässig - Werbeaussage enthält unzulässige nährwertbezogene Angaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 9682
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Zwar mag es an einer nährwertbezogenen Angabe fehlen, wenn auf allgemeine Vorzüge des Lebensmittels oder einer Lebensmittelkategorie verwiesen wird oder es um nichtssagende anpreisende Auslobungen geht (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011 - 2 U 61/10, ZLR 2011, 352; Vorlagebeschluss des BGH vom 05.12.2012 - I ZR 36/11, WRP 2013, 180 - Monsterback e - zur Werbung für einen Früchtequark mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!").

    Gesundheitsbezogene Angaben sind danach nur dann zulässig, wenn sie - erstens - den allgemeinen Anforderungen der Art. 3 bis 7 HCVO und - zweitens - den in Art. 10 bis 19 dieser Verordnung aufgestellten speziellen Anforderungen entsprechen sowie - drittens - gemäß dieser Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung aufgenommen sind (BGH, WRP 2013, 180 - Monsterbacke ).

    Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH, a. a. O., Rn. 35; BGH, WRP 2013, 180).

  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Die Beklagte beruft sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, ZLR 2011, 352 - Monsterbacke.

    Zwar mag es an einer nährwertbezogenen Angabe fehlen, wenn auf allgemeine Vorzüge des Lebensmittels oder einer Lebensmittelkategorie verwiesen wird oder es um nichtssagende anpreisende Auslobungen geht (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011 - 2 U 61/10, ZLR 2011, 352; Vorlagebeschluss des BGH vom 05.12.2012 - I ZR 36/11, WRP 2013, 180 - Monsterback e - zur Werbung für einen Früchtequark mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!").

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Der Begriff "Zusammenhang" in der Definition der "gesundheitsbezogenen Angabe" ist weit zu verstehen (EuGH, GRUR 2012, 1161 Rn. 34 - Deutsches Weintor ).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Der Streitgegenstand umfasst in diesem Fall - unabhängig davon, ob der Kläger sich auf diese Rechtsverletzung gestützt und den zu dieser Rechtsverletzung gehörenden Tatsachenvortrag gehalten hat - alle Rechtsverletzungen, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind, auch wenn die verschiedenen Verletzungen jeweils einen unterschiedlichen Tatsachenvortrag erfordern (BGH, WRP 2013, 472 - Biomineralwasser ).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil - zu § 3 HWG; auch OLG Frankfurt, Magazindienst 2012, 291 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11

    reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Es ist deshalb nur konsequent, dass etwa auch die Angabe "reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen" auf der Verpackung eines Hirseproduktes als nährwertbezogen angesehen worden ist (so OLG Rostock, WRP 2011, 1330; ebenso: Link in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl. 2013, § 4 Nr. 11 UWG Rn. 172).
  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 4 U 31/10

    Irreführung der Werbung für nicht wissenschaftlich belegte Wirkungen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Eine Führung des Beweises der Richtigkeit der Werbeangaben durch erst noch zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht ( Senat , Urteil vom 17.08.2010 - 4 U 31/10).
  • OLG Hamm, 13.12.2011 - 4 U 92/11

    Irreführung durch Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12
    Zu den Lebensmitteln in diesem Sinne gehören gerade auch Nahrungsergänzungsmittel ( Senat , Urteil vom 13.12.2011 - 4 U 92/11).
  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 19/14

    Alkoholfreies Bier durfte nicht mit "vitalisierend" beworben werden

    Der Kläger hat insoweit auf das Urteil des Senats vom 30.04.2013 im Verfahren 4 U 149/12 OLG Hamm verwiesen und zudem geltend gemacht, die Angabe "vitalisierend" sei - ähnlich wie "wohltuend" oder "bekömmlich" - dahin zu verstehen, dass eine entsprechende Wirkung auf die Gesundheit oder zumindest das gesundheitsbezogene Wohlbefinden hervorgerufen werde.

    Schon deshalb bringt das Adjektiv "vitalisierend" eine Verbesserung des Gesundheitszustands zum Ausdruck (vgl. auch BGH, GRUR 2013, 958 - Vitalpilze - zur gesundheitsbezogenen Angabe "Zur Unterstützung einer optimalen Leistungsfähigkeit" und "... erhöht die Ausdauer und Leistungsfähigkeit"; Senat , Urteil vom 30.04.2013 - 4 U 149/12 - zur gesundheitsbezogenen Angabe "Über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe geben Ihnen, insbesondere im Frühjahr, den nötigen Schwung für den Sommer", wobei "Schwung" im Zusammenhang mit einer weiteren Werbeaussage als "Stärke und Ausdauer" zu verstehen war; Meyer /Streinz, 2. Aufl., HCVO, Rn. 61 zur gesundheitsbezogenen Angabe "Vitalität").

    Zu berücksichtigen ist auch das Ziel der HCVO, das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts in Bezug auf nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sicherzustellen und gleichzeitig mit Blick auf eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung ein hohes Verbraucherschutzniveau zu bieten, vgl. die Erwägungsgründe 1 und 36 der HCVO ( Senat , Urteil vom 30.04.2013, 4 U 149/12).

  • OLG Hamm, 02.07.2019 - 4 U 142/18

    Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittels

    Zu berücksichtigen ist auch das Ziel der HCVO, das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts in Bezug auf nährwert- und gesunheitsbzogene Angaben sicherzustellen und gleichzeitig mit Blick auf eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung ein hohes Verbraucherschutzniveau zu bieten (so auch Senat, Urteil vom 20.05.2014 - 4 U 19/14 - Vitalisierend und Urteil vom 30.04.2013 - 4 U 149/12; vgl. auch die Erwägungsgründe 1 und 36 der HCVO).
  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 4 U 20/13

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 1 lit b HCVO

    Wie in der Entscheidung des BGH Biomineralwasser (BGH GRUR 2013, 401 Tz. 19 m. zust. Anm. Teplitzky; ähnlich bereits BGH GRUR 2011, 1151 Tz. 13 f. - Original Kanchipur; GRUR 2012, 184 Tz. 15 - Branchenbuch Berg; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.4.2013 - 4 U 149/12, BeckRS 2013, 9682), geht es auch hier um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, nämlich eine bestimmte Internetwerbung mit Wirkaussagen, die eine unzulässige Gesundheitswerbung darstellen soll.

    Sie gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern für alle gesundheitsbezogene Aussagen, also auch für Wirkungsangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (Senat, Urt. v. 13.12.2011 - 4 U 92/11, BeckRS 2012, 2854; Urt. v. 30.4.2013 - 4 U 149/12, BeckRS 2013, 9682 - Original Spiruletten mit Gerstengras; Fezer/Meyer/Reinhart, UWG, 2.Auflage 2010, § 4-S4 Rn. 42).

  • OLG Hamm, 04.08.2016 - 4 U 18/16

    Begriff der nährwertbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. vier lit b

    Bei dem von der Beklagten verwendeten Begriff der "Vitalstoffe" handelt es sich um einen Oberbegriff für alle vom menschlichen Körper benötigten bzw. der Gesundheit des Organismus förderlichen Substanzen mit Ausnahme derjenigen Nährstoffe, die der direkten Energiezufuhr dienen, nämlich Eiweiß, Kohlenhydrate und Fett (Senat, Urteil vom 30.04.2013 - 4 U 149/12 - , dort unter Hinweis auf: Brockhaus, Ernährung, Artikel "Vitalstoffe", 2. Aufl. 2004).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 170/14

    Nährwertbezogene Angabe für ein Nahrungsergänzungsmittel

    Dies ist - wie das Landgericht mit zutreffenden Erwägungen angenommen hat - für den hier verwendeten Begriff "Vitalstoffe" als Inhaltsangabe für ein Nahrungsergänzungsmittel zu bejahen (ebenso OLG Hamm, Urt. v. 30.4.2013 - 4 U 149/12; juris).
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