Rechtsprechung
BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.01.2011 - 327 O 306/10
- OLG Hamburg, 20.12.2012 - 3 U 20/11
- BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 17436
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
Auch der Umstand, dass die Ausführungsbeispiele, die im Klagepatent beschrieben werden, jeweils eine dauerhafte Verbindung von Rand- und Rahmenteil und Mulden- und Abdeckteil vorsehen, rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Senats eine sachliche Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs 1 festgelegten Gegenstand nicht (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 209 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
"Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents
Auszug aus BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
Dessen abweichende Auslegung von Patentanspruch 1 im Nichtigkeitsverfahren ist für den Senat nicht bindend, weil die Nichtigkeitsklage, soweit der Gegenstand des Klagepatents im Umfang von Patentanspruch 1 und auf ihn rückbezogener Ansprüche angegriffen wurde, abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - X ZR 57/96, GRUR 1998, 895, 896 - Regenbecken). - BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur …
Zur Ermittlung der Bedeutung der im Patentanspruch gebrauchten Begriffe darf der Stand der Technik nur insoweit herangezogen werden, als er in der Patentschrift mitgeteilt ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2014, X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436 Rn. 21).Die demgegenüber von der Antragstellerin angeführte einschränkende Auslegung des Begriffs Fluid-Durchtrittsöffnung vor dem Hintergrund des Stands der Technik war schon deswegen verfehlt, weil zur Ermittlung der Bedeutung der im Patentanspruch gebrauchten Begriffe der Stand der Technik nur insoweit herangezogen werden darf, als er in der Patentschrift mitgeteilt ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2014, X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436 Rn. 21).
- OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes …
Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II; Urt. v. 29.07.2014, Az.: X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 25). - OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren
Die Schrift "N..." (EP 0 413 041 B1, vgl. Anlage FBD B 14) kann bei der Auslegung des streitgegenständlichen Patentanspruchs bereits deshalb keine Berücksichtigung finden, weil sie weder in der Patentbeschreibung des Klagepatents I noch auf dessen Deckblatt erwähnt ist (BGH, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine; Urt. v. 29.07.2014, Az.: X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschnitt A, Rz. 56).
- BPatG, 07.06.2016 - 3 Ni 16/15
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dünnwandige Mikroplatte" - zur …
D3 Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014 im Verletzungsverfahren X ZR 5/13.Hierbei sei - im Gegensatz zum früheren Nichtigkeitsurteil des Senats im Verfahren 3 Ni 45/10 (EP) - von der weiten Auslegung des Patentanspruchs 1 auszugehen, wie sie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29. Juli 2014 (X ZR 5/13, D3) im parallelen Verletzungsverfahren vorgenommen habe.
Dies gelte auch dann, wenn man die Auslegung des Bundesgerichtshofs aus dem im Verletzungsverfahren erlassenen Revisionsurteil (vom 29. Juli 2014, X ZR 5/13) zugrunde lege.
- OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren …
Da ein Hauptanspruch regelmäßig so gefasst ist, dass er die beanspruchte Erfindung in ihrer allgemeinsten Form erfasst, während die Unteransprüche besondere Ausführungsformen dieser allgemeinen Lehre beschreiben, die weitere Merkmale aufweisen, wobei dieses Verhältnis von Haupt- und Unteranspruch bei der Bestimmung des Schutzbereichs zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 29.07.2014 - X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436), ist klar, dass allein eine solche Amplifikation nicht aus dem Schutzbereich des Verfügungspatents herausführt. - OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
Auslegung einer Lizenzvereinbarung hinsichtlich der Einbeziehung eines bestimmten …
Unselbständige Unteransprüche lassen zudem regelmäßig den Schluss zu, dass der Hauptanspruch, der die Erfindung in seiner allgemeinsten Form erfasst, nicht auf diejenigen Konstruktionen beschränkt ist bzw. um die Merkmale, die nur in einem Unteranspruch beschrieben werden, zu ergänzen ist (BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH Urt. v. 29.07.2014 - X ZR 5/13 BeckRS 2014, 17436; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe). - OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; …
Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II; Urt. v. 29.07.2014, Az.: X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 25). - BPatG, 13.12.2023 - 8 Ni 21/23 Auch darf aus Ausführungsbeispielen nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden, als es dessen Wortlaut für sich genommen nahelegt (vgl. BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, Urteil vom 29. Juli 2014, X ZR 5/13, juris Rn. 20;… Schulte, PatG, 11. Aufl. 2022, § 14 Rn. 41), eine Auslegung unterhalb des Sinngehalts des Anspruchs ist nicht zulässig (vgl. BGH GRUR 2007, 309 - 313 - Schussfädentransport).
- OLG Köln, 23.02.2023 - 18 U 30/22 Einzelne Worte können je nach Kontext ihrer Äußerung, insbesondere ihrer Stellung und Verknüpfung mit anderen Bestandteilen der Erklärung, eine unterschiedliche Bedeutung aufweisen, sodass bei der Auslegung die systematische Stellung der Formulierung im Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2014 - X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436 Rn. 18; BGH, Urteil vom 19.03.1956 - VIII ZR 74/56, BeckRS 1956, 103882).
- OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18
Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des …
Unselbständige Unteransprüche lassen zudem regelmäßig den Schluss zu, dass der Hauptanspruch, der die Erfindung in seiner allgemeinsten Form erfasst, nicht auf diejenigen Konstruktionen beschränkt ist bzw. um die Merkmale, die nur in einem Unteranspruch beschrieben werden, zu ergänzen ist (BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH Urt. v. 29.07.2014 - X ZR 5/13 BeckRS 2014, 17436; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe). - BGH, 05.06.2018 - X ZR 86/16
Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung …
- OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
- OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 83/14
Entschädigung wegen einer Patentverletzung
- LG München I, 23.06.2021 - 21 O 7265/20
Keine Patentverletzung durch drahtloses Lautprechersystem
- LG München I, 21.04.2021 - 21 O 16260/20
Keine schutzbereichsbeschränkende Wirkung von Zweckangaben bei …
- BPatG, 26.10.2022 - 4 Ni 42/21