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   BVerwG, 01.04.2019 - 2 VR 1.19   

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https://dejure.org/2019,10120
BVerwG, 01.04.2019 - 2 VR 1.19 (https://dejure.org/2019,10120)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2019 - 2 VR 1.19 (https://dejure.org/2019,10120)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2019 - 2 VR 1.19 (https://dejure.org/2019,10120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Kein Eilrechtsschutz gegen Anordnung einer ärztlichen Zusatzbegutachtung im Zurruhesetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BBG § 44 Abs. 1 S. 1-2; VwGO § 44a
    Überprüfbarkeit einer i.R.e. Zurruhesetzungsverfahrens ergangenen Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsbedingte Fehltage - und die Anordnung einer amtsärtzlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 6666
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2019 - 2 VR 1.19
    Dies hat der Senat jüngst (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - Rn. 16 ff. und Leitsatz 1) entschieden.

    Soweit der Antragsteller auf die von ihm angeführten Anforderungen verweist, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Untersuchungsanordnungen gemäß §§ 44, 48 BBG entwickelt worden sind, ist erneut klarzustellen, dass diese nur für Anordnungen auf der Grundlage von § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG, nicht dagegen für solche aufgrund der gesetzlichen Vermutungsregel des § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG gelten (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - Rn. 46 f. und Leitsatz 2).

    Sie kann insbesondere beinhalten, dass sich der Beamte ggf. einer von dem beauftragten (Amts-)Arzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - Rn. 55 ff. und Leitsatz 5).

  • BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2019 - 2 VR 1.19
    Ein dagegen gerichteter Eilantrag des Antragstellers wurde vom Senat mit Beschluss vom 16. Mai 2018 abgelehnt (BVerwG 2 VR 3.18 ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vom Antragsteller im vorliegenden und im vorangegangenen Eilverfahren BVerwG 2 VR 3.18 eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

    Nach den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen im vorliegenden und im vorangegangenen Eilverfahren BVerwG 2 VR 3.18 stützt die Antragsgegnerin ihre Untersuchungsanordnung(en) auf die ihr auch nur allein bekannten erheblichen Fehlzeiten des Antragstellers und damit auf die gesetzliche Vermutungsregel des § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2019 - 2 MB 1/19

    Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im

    Die Beschwerde muss bereits deshalb ohne Erfolg bleiben, weil eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens gemäß § 44a VwGO nicht isoliert angreifbar ist, sondern - falls der Beamte der Anordnung nicht folgt - nur im Rahmen des (Eil- oder Klage-)Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung (inzidenter) gerichtlich überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - Juris LS 1 und Rn. 18, bestätigt durch Beschluss vom 1. April 2019 - 2 VR 1.19 - Juris Rn. 9).

    a) Grundsätzlich gilt, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Angabe der Gründe für eine Untersuchungsanordnung nur dann gelten, wenn der Dienstherr seine Zweifel an der Dienstfähigkeit auf § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG stützt, nicht aber, wenn es sich um eine auf die gesetzliche Vermutungsregel nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG (für Landesbeamte: § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) gestützte Untersuchungsaufforderung handelt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - Juris LS 2 und Rn. 46 f. und vom 1. April 2019 - 2 VR 1.19 - Juris Rn. 11; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 3. September 2018 - 6 B 860/18 - Juris LS 1 und 2 ; a.A. OVG Münster, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 1 B 1470/17 - Juris LS und Rn. 16 ff.).

    Der Dienstherr muss insbesondere in der Untersuchungsanordnung nicht darlegen, dass und warum die zugrundeliegenden Erkrankungen Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten begründen; da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Angaben zu Gründen der Dienstunfähigkeit nicht enthalten, kann er dies regelmäßig auch nicht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - Juris LS 2 und Rn. 46 f. und vom 1. April 2019 - 2 VR 1.19 - Juris Rn. 11; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 3. September 2018 - 6 B 860/18 - Juris LS 1 und 2 ; a.A. OVG Münster, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 1 B 1470/17 - Juris LS und Rn. 16 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2019 - 1 B 1858/18

    Anordnung der fachärztlichen Untersuchungen eines Beamten zur Abklärung der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris, Rn.16 ff., und vom 1. April 2019 - 2 VR 1.19 -, juris, Rn. 8 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2019 - 4 S 24.19

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes zur Auszahlung der Dienstbezüge ohne

    Dass der Senat bei jetzt zu prüfenden Untersuchungsanordnungen in Würdigung der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - und vom 1. April 2019 - 2 VR 1.19 - (jeweils in juris) mit ihren nicht nur prozessrechtlichen, sondern auch materiellrechtlichen Neuerungen zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, steht auf einem anderen Blatt.
  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 1 E 21.2094

    (Keine) isolierte Anfechtung einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der

    Mit Schriftsatz vom 21.10.2021 ließ der Antragsteller vortragen: Nach Ansicht des BVerwG könne der Antragsteller der Untersuchung fernbleiben und dieses Fernbleiben solle nicht als Dienstpflichtverletzung gewertet werden können (BVerwG, B.v. 1.4.2019 - 2 VR 1/19 - juris).
  • VG Berlin, 20.11.2023 - 37 L 547.23
    Die Zulässigkeit eines Antrages auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung setzt daher nach überwiegender Meinung die Einlegung eines Widerspruchs - oder, wenn ein Widerspruchsverfahren nicht vorgesehen ist, die Erhebung einer Anfechtungsklage - voraus (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 2 VR 1/19 -, NVwZ 2020, 1051 Rn. 16; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand 44. El 2023, § 80 VwGO Rn. 460; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 945; zur Gegenauffassung vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 80 Rn. 139).
  • VG Berlin, 12.11.2020 - 5 K 186.16
    Ob die Anordnung aus dem Jahr 2015, sich zum Zwecke der Feststellung der Dienstfähigkeit bei Dr. W... psychiatrisch untersuchen zu lassen, rechtswidrig gewesen ist, weil die Präsidentin des L...gerichts B... zunächst den amtsärztlichen Dienst des Landes Berlin hätte beauftragen müssen und nicht sogleich ein psychiatrisches Sachverständigengutachten habe einholen dürfen, wie die Klägerin meint, ist angesichts von § 39 Abs. 1 Satz 2-4 LBG zweifelhaft (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1. April 2019 - 2 VR 1.19 - Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 4 S 6.15 - Rn. 12, jeweils juris), hier aber ohne Belang.
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