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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1981 - 1 StR 270/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5304
BGH, 25.08.1981 - 1 StR 270/81 (https://dejure.org/1981,5304)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1981 - 1 StR 270/81 (https://dejure.org/1981,5304)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1981 - 1 StR 270/81 (https://dejure.org/1981,5304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen einer Tat (Untreue) außerhalb des Gegenstands der Anklage - Vorliegen einer prozessualen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 606
  • BeckRS 1981, 652
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 25.08.1981 - 1 StR 270/81
    Handelt es sich um mehrere Ereignisse, so bilden sie eine Tat, wenn die ihnen zugrundeliegenden Handlungen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine der Beschuldigungen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 25.08.1981 - 1 StR 270/81
    Handelt es sich um mehrere Ereignisse, so bilden sie eine Tat, wenn die ihnen zugrundeliegenden Handlungen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine der Beschuldigungen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146).
  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen …

    Die reine wiederholte Tatbegehung, auch innerhalb kurzer Zeit, ist demgegenüber ebenso wenig ausreichend, um eine innere Verknüpfung herzustellen (…BGH, Urt. v. 26.09.2002 - 1 StR 233/02, NStZ-RR 2003, 82), wie die geschäfts-, gewohnheits- oder gewerbsmäßige Tatbegehung (…BGH, Urt. v. 20.02.1951 - 3 StR 64/50; BGH, Beschl. v. 24.07.1987 - 3 StR 36/87, NJW 1988, 1800;… OLG Celle, Urt. v. 01.07.1991 - 3 Ss 77/91, NJW 1992, 190), das Ausnutzen derselben Begebenheiten (BGH, Urt. v. 25.08.1981 - 1 StR 270/81, BeckRS 1981, 652) oder das Handeln im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplanes oder aus einer einheitlichen Grundhaltung heraus (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22. September 1998 - 2 Ss 284/98 -, juris, Rn. 16).
  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Steuerhinterziehung: Strafklageverbrauch bei Abgabe falscher …

    Auch die mehrfache Handlung aus einer einheitlichen Grundhaltung heraus, die Ausnutzung derselben Gelegenheit, die mehrfache Verletzung desselben Rechtsguts und die nahe zeitliche und örtliche Aufeinanderfolge der Vorgänge begründen für sich allein nicht die Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat (vgl. BGH StV 1997, 183; StV 1981, 606).
  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …

    Mithin erscheinen die Leerungen der Ghettokrankenhäuser am 01.09.1942 in einer Weise innerlich verknüpft, dass ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde, zumal eine Teilnahme eines bestimmten Mitwirkenden bei der Räumung eines einzelnen Spitals Gleiches bei der Leerung eines - vor allem in einem anderen Ghettoteil gelegenen - weiteren Spitals wegen eventueller Gleichzeitigkeit der Ereignisse ausschliessen könnte, so dass keines von ihnen strafgerichtlich verständlich allein verhandelt und beurteilt werden kann, ohne dass notwendigerweise auch das andere mitbehandelt werden müsste (vgl. BGH, Urteil vom 25.08.1981 - 1 StR 270/81).
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 644/90

    Verwerfung einer Revision - Pflicht zur erschöpfenden Aburteilung der dem …

    Die notwendige Verknüpfung der dem Anklagevorwurf zugrunde liegenden Lebensvorgänge ergibt sich nicht allein daraus, daß der Täter aus einer einheitlichen Grundhaltung heraus gehandelt oder den gleichen Endzweck verfolgt hat oder daß sich die Taten gegen das gleiche Rechtsgut richteten (…Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 5;… Hürxthal in KK 2. Aufl. § 264 Rdn. 6; vgl. auch BGH StV 1981, 606).
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