Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 12 W 139/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 577 Abs. 2 § 42
Richterablehnung - Befangenheit - Anwaltsregress - Erfolgsaussicht einer gegen das eigene Urteil gerichteten Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Besorgnis der Befangenheit; Schadensersatz; Anwaltliche Pflichten; Spruchkörper; Anwaltsregressprozess; Erfolgsaussicht einer Berufung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 07.05.2001 - 1 O 33/01
- OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 12 W 139/01
Papierfundstellen
- BeckRS 2001, 30201835
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 21.08.2013 - 32 W 11/13
Richter; Ablehnung; Befangenheit
Allein diese Umstände rechtfertigen es aber nicht, von einem Fall zu sprechen, der der Interessenlage des § 41 Nr. 6 ZPO entspricht und deswegen eine Ablehnung gemäß § 42 Abs. 2 ZPO als gerechtfertigt anzusehen (OLG Düsseldorf, 11 W 45/98, zit. über Juris Tz. 8 m.w.Nachw.; - a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2001, 12 W 139/01, BeckRS 2001 30201835;… Bauer, Hypothetische Inzidentprozesse, in Festschrift für Karl Larenz, 1973, Seite 1073f). - LG Münster, 13.06.2013 - 111 O 11/13
Ausschluss und Ablehnung der tätigen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit …
Rn. 13 Auch eine entsprechende Anwendung des § 41 Nr. 6 ZPO kommt entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 29.08.2011, Az. 12 W 139/01) nicht in Betracht.
dejure.org
Übersicht OLG Frankfurt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.