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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8808
OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02 (https://dejure.org/2003,8808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.01.2003 - 16 WF 160/02 (https://dejure.org/2003,8808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 16 WF 160/02 (https://dejure.org/2003,8808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltungsdauer einer Aufforderung eine vollstreckbare Urkunde zu errichten; Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels; Vorrang einer Abänderungsklage gegenüber einer befristeten Verpflichtungsklage; Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1660
  • BeckRS 2003, 9463
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02
    Wenn schon nach Treu und Glauben und in Einzelfällen über das Institut der Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt die Aufforderung (Mahnung), überhaupt Unterhalt zu zahlen, ihre Wirkung verlieren kann (vgl. BGH, FamRZ 1995, 725 Nr. 437 und FamRZ 1983, 352), muss dies erst recht für die Aufforderung, einen Unterhaltstitel zu errichten, gelten, deren Wirkung sich auf die Anwendbarkeit des § 93 ZPO beschränkt und die jederzeit wiederholt werden kann, ohne dass bei dem Unterhaltsgläubiger in der Zwischenzeit Rechtsverlust eintreten würde.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02
    Wenn schon nach Treu und Glauben und in Einzelfällen über das Institut der Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt die Aufforderung (Mahnung), überhaupt Unterhalt zu zahlen, ihre Wirkung verlieren kann (vgl. BGH, FamRZ 1995, 725 Nr. 437 und FamRZ 1983, 352), muss dies erst recht für die Aufforderung, einen Unterhaltstitel zu errichten, gelten, deren Wirkung sich auf die Anwendbarkeit des § 93 ZPO beschränkt und die jederzeit wiederholt werden kann, ohne dass bei dem Unterhaltsgläubiger in der Zwischenzeit Rechtsverlust eintreten würde.
  • OLG Dresden, 03.02.1997 - 13 W 935/96

    Sofortiges Anerkenntnis des Konkursverwalters im Feststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02
    Anerkannt ist, dass der Beklagte, dem nicht vorgerichtlich die erforderlichen Belege für die dann anerkannte Forderung vorgelegt werden, keine Veranlassung zur Klagerhebung gegeben hat und dass der Beklagte, der mit seinem Anerkenntnis bis zur Vorlage der erforderlichen Belege zuwartet, noch sofort im Sinne des § 93 ZPO anerkennen kann (vgl. etwa aus neuerer Zeit OLG Dresden, ZIP 1997, 327; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 790; OLGR Düsseldorf 1999, 410;… aus der älteren Literatur Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., 1977 § 93 Rn. 9 f;… aus der neueren Literatur Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., 2002 § 93 Rn. 27: unschlüssige Klage).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1997 - 11 W 85/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02
    Anerkannt ist, dass der Beklagte, dem nicht vorgerichtlich die erforderlichen Belege für die dann anerkannte Forderung vorgelegt werden, keine Veranlassung zur Klagerhebung gegeben hat und dass der Beklagte, der mit seinem Anerkenntnis bis zur Vorlage der erforderlichen Belege zuwartet, noch sofort im Sinne des § 93 ZPO anerkennen kann (vgl. etwa aus neuerer Zeit OLG Dresden, ZIP 1997, 327; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 790; OLGR Düsseldorf 1999, 410;… aus der älteren Literatur Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., 1977 § 93 Rn. 9 f;… aus der neueren Literatur Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., 2002 § 93 Rn. 27: unschlüssige Klage).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 11 W 3/99

    Veranlassung zur Klageerhebung; Rechtzeitigkeit des Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02
    Anerkannt ist, dass der Beklagte, dem nicht vorgerichtlich die erforderlichen Belege für die dann anerkannte Forderung vorgelegt werden, keine Veranlassung zur Klagerhebung gegeben hat und dass der Beklagte, der mit seinem Anerkenntnis bis zur Vorlage der erforderlichen Belege zuwartet, noch sofort im Sinne des § 93 ZPO anerkennen kann (vgl. etwa aus neuerer Zeit OLG Dresden, ZIP 1997, 327; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 790; OLGR Düsseldorf 1999, 410;… aus der älteren Literatur Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., 1977 § 93 Rn. 9 f;… aus der neueren Literatur Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., 2002 § 93 Rn. 27: unschlüssige Klage).
  • LG Lübeck, 02.03.2021 - 7 T 48/21

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Klageveranlassung bei …

    Auf Treu und Glauben kann die Pflicht zur Auskunft und zur Vorlage von Belegen gestützt werden, wenn der Schuldner auf die Auskunft und die Belege angewiesen ist und sie sich nicht anderweitig beschaffen kann und wenn dem Gläubiger die Vorlage zugemutet werden kann (…Jaspersen in: BeckOK, 39. Edition (Stand: 01.12.2020), § 93 ZPO, Rn. 30; vgl. auch OLG Koblenz BeckRS 2019, 4853 betreffend Klage gegenüber Bürgen betreffend einer Werklohnforderung; OLG Dresden ZIP 1997, 327 für die Pflichten des Gläubigers gegenüber dem Insolvenzverwalter, wenn der Gläubiger eine Forderung zur Tabelle anmeldet; OLG Karlsruhe BeckRS 2003, 09463 für die Pflicht des Unterhaltsgläubigers zur Vorlage einer Schulbescheinigung; KG NJW-RR 2009, 1073 für die Pflicht des Erben des bisherigen Gläubigers, seine Erbenstellung nachzuweisen).
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