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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - I-22 U 137/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15608
OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - I-22 U 137/02 (https://dejure.org/2004,15608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2004 - I-22 U 137/02 (https://dejure.org/2004,15608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - I-22 U 137/02 (https://dejure.org/2004,15608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber kündigt ohne vorherige Fristsetzung aus wichtigem Grund: zulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung aus wichtigem Grund bei nicht genehmigungsfähiger Planung! (IBR 2005, 606)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1684 (Ls.)
  • BeckRS 2005, 12461
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - 22 U 137/02
    Allein die Kenntnis eines Risikos begründet nicht die Annahme, dass der Auftraggeber sich vertraglich zur Übernahme dieses Risikos verpflichtet (vgl. BGH BauR 2002, 1872), wenn der Architekt die Planung übernimmt.

    Darauf, ob die vom Beklagten im Laufe des Rechtsstreits vorgelegten Alternativen mit Tiefgarage realisierbar waren, kommt es aber auch deshalb nicht an, weil es sich dabei um ganz andere Planungen handelte, zu deren Realisierung mit dem für die Mängel verantwortlichen Architekten der Bauherr nicht verpflichtet ist (vgl. BGH BauR 2002, 1872 ).

  • OLG Hamm, 11.03.1994 - 12 U 9/93

    Vertretungsmacht eines Architekten bei mündlicher Absprache; Fälligkeit des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - 22 U 137/02
    Anders als in dem der vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm (BauR 1994, 536, 538) entschiedenen Fall lag hier nicht nur ein allgemeiner Wunsch der Klägerin nach zügiger Baudurchführung vor, sondern es wurden konkret Leistungen zur Ausführung der Planung des Beklagten aufgrund von dessen Aussage über die Genehmigungsfähigkeit und in Abstimmung mit ihm in Auftrag gegeben.
  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - 22 U 137/02
    Der Beklagte, der den Auftrag hatte, die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben zu erstellen, schuldete eine genehmigungsfähige Planung (vgl. BGH BauR 1999, 1195), denn die bestandskräftige Baugenehmigung ist das Ziel eines solchen Vertrages.
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97

    Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - 22 U 137/02
    Im Gegensatz zu dem Fall des BGH BauR 1999, 934, 936 hat der Beklagte gerade nicht auf die Risiken hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1995 - 21 U 53/95

    Schadensersatz bei nichtgenehmigter Planung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - 22 U 137/02
    Genehmigungsfähigkeit setzt nicht nur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik voraus, sondern auch Einhaltung der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften (vgl. OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, BauR 1996, 287 m.w.N.).
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