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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2006 - 2 StR 602/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12513
BGH, 01.02.2006 - 2 StR 602/05 (https://dejure.org/2006,12513)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2006 - 2 StR 602/05 (https://dejure.org/2006,12513)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 2 StR 602/05 (https://dejure.org/2006,12513)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 300 StPO; § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 397a StPO
    Beistandsbestellung für die Nebenklage; Auslegung eines Prozesskostenhilfeantrags als Antrag auf Beistandsbestellung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 3152
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99

    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen …

    Auszug aus BGH, 01.02.2006 - 2 StR 602/05
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 1999, 2380; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 4 StR 82/05).
  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05

    Strafverfolgungsverjährung; Beweiswürdigung (mangelhafte Feststellungen: …

    Auszug aus BGH, 01.02.2006 - 2 StR 602/05
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 1999, 2380; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 4 StR 82/05).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrages der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe …

    Rn. 2 2. Daneben kommt die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, denn diese ist nur für jene Fälle vorgesehen, in denen die Voraussetzungen einer Beiordnung gerade nicht gegeben sind, § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 2 StR 602/05).
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