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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - I-2 U 88/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21288
OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 16331
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Damit soll verhindert werden, dass ein vom Vorbenutzer redlich erworbener Besitzstand durch die nachträgliche Gewährung eines Schutzrechtes zerschlagen wird (BGH, GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 89/08

    Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Rn. 8 Die Beklagte zu 2. stellt an ihrem Firmensitz in Ö Tabletten her, welche sie seit Juni 2006 in D unter den Bezeichnungen "B 0, 1 mg" und "B 0, 2 mg" vertreiben lässt, zunächst durch die Beklagte zu 1, später - zu einem nach den Feststellungen des Landgerichts nicht näher bezeichneten Zeitpunkt - stattdessen durch die C Arzneimittel GmbH (die Beklagte des Parallelverfahrens I - 2 U 89/08 ist).
  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69

    Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Für den Bereich der unmittelbaren Vorbenutzung, um den es im Streitfall geht, ist dementsprechend anerkannt, dass ein dem Hersteller oder Lieferanten (hier: der Beklagten zu 2.) zustehendes Vorbenutzungsrecht selbstverständlich auch den nachfolgenden Handelsstufen (hier: der Beklagten zu 1.) zugute kommt, indem die vom Vorbenutzungsberechtigten bezogenen (wegen § 12 PatG rechtmäßig in den Verkehr gelangten) Gegenstände anschließend gewerblich frei weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (BGH, Urteil vom 17.11.1970 - X ZR 13/69;… Benkard, PatG GebrMG, 10. Auflage, § 10 PatG Rdnr. 4;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 12 PatG, Rdnr. 47;… Schulte, PatG EPÜ, 8. Aufl., § 12, Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2025 - 2 U 48/24

    Schutzfähigkeit des Klagepatents "flüssige pharmazeutische Zusammensetzung von …

    Rn. 198 Es ist anerkannt, dass ein dem Hersteller oder Lieferanten zustehendes Vorbenutzungsrecht auch den nachfolgenden Handelsstufen zugutekommt, indem die vom Vorbenutzungsberechtigten bezogenen (wegen § 12 PatG rechtmäßig in den Verkehr gelangten) Gegenstände anschließend gewerblich frei weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (…BGH, GRUR 2012, 895 Rn. 35 - Desmopressin; Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

    Die von § 12 PatG gewollte Bewahrung eines durch Vorbenutzung begründeten Besitzstandes findet noch nicht allein dadurch statt, dass dem Vorbenutzungsberechtigtem als solchem gestattet bleibt, seine bis zum Prioritätszeitpunkt angelegten oder bereits ausgeübten Benutzungshandlungen im Rahmen seines Geschäftsbetriebes fortzusetzen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

    Ein derart verstandenes Vorbenutzungsrecht wäre weitgehend sinnlos, weil es dem Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit geben würde, gewerblichen Abnehmern des Vorbenutzungsberechtigten den Gebrauch und Weitervertrieb der vorbenutzten Gegenstände unter Berufung auf seine (ihnen gegenüber bestehenbleibenden) Ausschließlichkeitsrechte zu untersagen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

    Jeder vernünftige Abnehmer würde unter solchen Umständen davon absehen, Gegenstände, auf die sich das Vorbenutzungsrecht bezieht, zu erwerben, weil sie für ihn und seinen Geschäftsbetrieb unverwertbar wären (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Dort ist anerkannt, dass ein Vorbenutzungsrecht, das einem Hersteller oder Lieferanten zusteht, den nachfolgenden Handelsstufen - als abgeleitetes Recht - zugutekommt, indem die Erzeugnisse frei gewerblich weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24

    Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Rn. 277 In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Anmeldezeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563;… Urt. v. 15.05.2025 - I-2 U 48/24, GRUR-RS 2025, 11692 Rn. 139 - Adalimumab;… Urt. v. 03.07.2025 - I-2 U 13/24, GRUR-RS 2025, 15548 Rn. 72 - Bodenverdichtungsgerät).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 89/08

    Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG

    Rn. 8 Die BGmbH (die Beklagte zu 2. des Parallelverfahrens I - 2 U 88/08) stellt an ihrem Firmensitz in Ö Tabletten her, welche sie seit Juni 2006 in D unter den Bezeichnungen "C 0, 1 mg" und "C 0, 2 mg" vertreiben lässt, zunächst durch die E Pharma D GmbH (die Beklagte zu 1. des Parallelverfahrens I - 2 U 88/08), später - zu einem nach den Feststellungen des Landgerichts nicht näher bezeichneten Zeitpunkt - stattdessen durch die Beklagte.

    Entscheidend ist jedoch, dass die E Pharma D GmbH tatsächlich der Vertriebspartner der BGmbH für neuartige A-Tabletten war, weswegen die Klägerin ihre parallele Gebrauchsmusterverletzungsklage (I - 2 U 88/08) eben auch gegen die E Pharma D GmbH gerichtet hat.

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 13/24

    Bodenverdichtungsgerät

    In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Prioritätszeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 116/05

    Faserstoffbahn II

    In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Prioritätszeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2025 - 2 U 67/24

    Schutzfähigkeit des Klagepatents "Verfahren zum Glätten und Polieren von Metallen …

    Rn. 242 In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Anmeldezeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563;… Urt. v. 15.05.2025 - I-2 U 48/24, GRUR-RS 2025, 11692 Rn. 139 - Adalimumab;… Urt. v. 03.07.2025 - I-2 U 13/24, GRUR-RS 2025, 15548 Rn. 72 - Bodenverdichtungsgerät).
  • LG München I, 03.08.2022 - 21 O 15036/20

    Überwiegend erfolgreiche Gebrauchsmusterverletzungsklage

    Dort ist anerkannt, dass ein Vorbenutzungsrecht, das einem Hersteller oder Lieferanten zusteht, den nachfolgenden Handelsstufen - als abgeleitetes Recht - zugutekommt, indem die Erzeugnisse frei gewerblich weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (…OLG Düsseldorf GRUR 2018, 814, Rn. 106 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen, mit Verweis auf BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 113/10

    Filmträger

    Rn. 116 Da das Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugute kommt (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rz. 1321), kann sich die Beklagte hinsichtlich der Filme, die durch die T. P. GmbH codiert wurden, als deren Abnehmerin auf ein privates Vorbenutzungsrecht berufen (vgl. insbesondere Anlage K 12 ["Harry Potter und der Feuerkelch"]).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 175/10

    Filmträger II

    Da das Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugute kommt (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rz. 1321), kann sich die Beklagte hinsichtlich der Filme, die durch die A GmbH codiert wurden, als deren Abnehmerin auf ein privates Vorbenutzungsrecht berufen (vgl. insbesondere Anlage K 12 ["V"]).
  • LG Düsseldorf, 14.06.2016 - 4a O 284/10

    Hubstütze für Wohnmobile

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

  • LG Düsseldorf, 31.05.2012 - 4b O 157/06

    Verbrennungsmotor-Auslassventil

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