Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ablehnung, Richter, Besorgnis der Befangenheit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 42 ZPO
Ablehnung, Richter, Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verzögerter Sachbearbeitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 12 O 165/06
- OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 1571
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09
Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei unterbliebener Förderung des …
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10
Eine andere Beurteilung gilt ausnahmsweise dann, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des zuständigen Richters unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken können, etwa weil er sein besonderes Interesse an einer zeitnahen Entscheidung wiederholt zum Ausdruck gebracht hat oder dieses offensichtlich ist (vgl. OLG Köln Beschluss v. 24.02.2010, Az. 4 WF 25/10, veröffentlicht bei juris; OLG Dresden, Beschluss v. 29.06.2009, Az. 3 W 526/09, veröffentlicht bei juris; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1052). - OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 11 W 9/98
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10
Eine andere Beurteilung gilt ausnahmsweise dann, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des zuständigen Richters unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken können, etwa weil er sein besonderes Interesse an einer zeitnahen Entscheidung wiederholt zum Ausdruck gebracht hat oder dieses offensichtlich ist (vgl. OLG Köln Beschluss v. 24.02.2010, Az. 4 WF 25/10, veröffentlicht bei juris; OLG Dresden, Beschluss v. 29.06.2009, Az. 3 W 526/09, veröffentlicht bei juris; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1052). - OLG Köln, 24.02.2010 - 4 WF 25/10
Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10
Eine andere Beurteilung gilt ausnahmsweise dann, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des zuständigen Richters unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken können, etwa weil er sein besonderes Interesse an einer zeitnahen Entscheidung wiederholt zum Ausdruck gebracht hat oder dieses offensichtlich ist (vgl. OLG Köln Beschluss v. 24.02.2010, Az. 4 WF 25/10, veröffentlicht bei juris; OLG Dresden, Beschluss v. 29.06.2009, Az. 3 W 526/09, veröffentlicht bei juris; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1052).
- OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Befangenheit wegen …
Rn. 10 Denn eine Verfahrensverzögerung kann für sich genommen - auch wenn sie von Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das richterliche Vorgehen als derart weit vom geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (…OLG Köln, Beschl. v. 23. Juni 2017 - II-27 WF 95/17 -, juris Rn. 14;… OVG NRW, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 -, juris Rn. 6), etwa bei grober Verletzung von Verfahrensgrundrechten, schwerwiegender Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte oder einem Vorgehen, das jeglicher sachlicher Rechtfertigung entbehrt (OLG Hamm, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris Rn. 22;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris Rn. 6). - OLG Köln, 23.06.2017 - 27 WF 95/17
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verzögerung eines …
Rn. 15 dd) Darüber hinaus kann eine Verfahrensverzögerung für sich genommen - auch wenn sie von einem Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das Vorgehen des Richters als derart weit von dem geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011 - 1 W 86/10, juris Rn. 23;… OLG Düsseldorf, FF 2001, 105, juris Rn. 4;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 ZPO Rn. 24 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12
Richterablehnung wegen Verzögerung der Entscheidung über ein …
Rn. 4 2. Zwar kann unter Umständen auch eine ungebührliche Verfahrensverzögerung Zweifel daran aufkommen lassen, ob der Richter der Sache unvoreingenommen gegenübersteht, so auch bei langanhaltender Nichtbearbeitung von PKH-Verfahren unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei (vgl. etwa OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263; OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, BeckRS 2011, 01571; OLG Köln, Beschluss vom 24.02.2010 BeckRS 2010, 12684). - VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 36/11
Rechtliches Gehör; Beruhen; Zügiges Verfahren; Prüfungsmaßstab; Befangenheit
Eine grobe Verletzung auch materieller Grundrechte kann zwar die Befangenheit eines Richters begründen (vgl. zuletzt: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 - zitiert nach juris, Rn. 22). - BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvC 28/23
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
Anderes kann gelten, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen der mit der Sache befassten Richterinnen und Richter unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken können, weil sein besonderes Bedürfnis an einer zeitnahen Entscheidung wiederholt zum Ausdruck gebracht worden oder offensichtlich ist (vgl. etwa OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris, Rn. 23; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2020 - 1 W 25/20 -, juris, Rn. 15).
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