Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.03.2011 - III-5 Ws 59/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57; StPO § 454 Abs. 1 S. 3
Überprüfung einer Reststrafenaussetzung durch das Beschwerdegericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überprüfung einer Reststrafenaussetzung durch das Beschwerdegericht
Verfahrensgang
- LG Essen - I StVK 2085/10
- OLG Hamm, 10.03.2011 - III-5 Ws 59/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 325
- BeckRS 2011, 7191
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 10.07.2008 - 5 Ws 216/08
Berücksichtigung anderer objektiver Umstände neben dem persönlichen Eindruck …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 Ws 59/11
Nach der Rechtsprechung aller Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm kommt dem persönlichen Eindruck der Strafvollstreckungskammer von dem zu beurteilenden Strafgefangenen eine hohe Bedeutung zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2008 - 5 Ws 216/08 - und vom 23. Juli 2009 - 5 Ws 169 u. 170/09 - OLG Hamm Beschlüsse vom 18. November 1999 4 Ws 389/99 , vom 27. Juli 2000. - OLG Hamm, 26.10.2000 - 4 Ws 429/00
Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung, persönlicher Eindruck in der Anhörung, …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 Ws 59/11
Rn. 7 4 Ws 288/00 , vom 26. Oktober 2000 4 Ws 429/00 - und vom 23. Dezember 2010 - 2 Ws 339/10 -). - OLG Hamm, 27.07.2000 - 4 Ws 288/00
Anordnung der bedingten Entlassung, Beschwerde der StA, persönlicher Eindruck in …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 Ws 59/11
Rn. 7 4 Ws 288/00 , vom 26. Oktober 2000 4 Ws 429/00 - und vom 23. Dezember 2010 - 2 Ws 339/10 -).
- OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16
Haftbefehl; Außervollzugsetzung; eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts; …
Ein Abweichen von diesem persönlichen Eindruck ist nur möglich, wenn wesentliche objektive Umstände, die einer bedingten Entlassung entgegenstehen, unberücksichtigt geblieben sind (OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.2013 - 2 Ws 22/13 -, BeckRS 2014, 01822 und vom 10.03.2011 - 5 Ws 59/11-, BeckRS 2011, 07191). - OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21
Aussetzung des Strafrests: Anhörung des Sachverständigen und des Verurteilten …
Da es sich um einen wesentlichen objektiven Umstand handelt, auf dessen Relevanz der persönliche Eindruck von dem Verurteilten nach dem Dafürhalten des Senats sich nicht auswirken kann (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2011 - II-5 Ws 59/11 -, Rn. 5 - juris), sieht der Senat keinen Anlass, hierzu eine mündliche Anhörung - sei es durch die Strafvollstreckungskammer oder durch den Senat selbst - herbeizuführen.
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