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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33346
LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08 (https://dejure.org/2010,33346)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.01.2010 - 7 O 352/08 (https://dejure.org/2010,33346)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 7 O 352/08 (https://dejure.org/2010,33346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tankwagenfahrer hat keine Pflicht zur technischen Überprüfung der Tankanlage; Pflichten eines Tankwagenfahrers bzgl. der technischen Überprüfung der Tankanlage

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 10229
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
    Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96

    Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
    Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
    Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948).
  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99

    Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
    Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81

    Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
    Unabhängig davon, dass auch nach den von den Beklagten zitierten Entscheidungen des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 233 ff bzw. NJW 1983, 1108 ff) ein Tankwagenfahrer keine technische Überprüfung der Anlage durchführen muss, kann von Herrn Keyser nicht verlangt werden, dass er einen baulichen Mangel wahrnimmt, den sowohl ein Fachunternehmen bei der Installation und späteren Wartung als auch der Bezirksschornsteinfeger nicht erkannt hat (Bl. 22 GA).
  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82

    Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
    Unabhängig davon, dass auch nach den von den Beklagten zitierten Entscheidungen des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 233 ff bzw. NJW 1983, 1108 ff) ein Tankwagenfahrer keine technische Überprüfung der Anlage durchführen muss, kann von Herrn Keyser nicht verlangt werden, dass er einen baulichen Mangel wahrnimmt, den sowohl ein Fachunternehmen bei der Installation und späteren Wartung als auch der Bezirksschornsteinfeger nicht erkannt hat (Bl. 22 GA).
  • LG Aachen, 28.10.2011 - 7 O 342/10

    Schadensersatzanspruch wegen Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund Austritts von …

    Ausschlaggebend ist die visuelle Erkennbarkeit des Mangels einer Tankanlage, die den Befüller zu weiteren intensiven Prüfungen oder aber zur vorsichtigen Befüllung verpflichtet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.1996, 3 U 45/95, Rn 4, zitiert nach juris; vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, 7 O 352/08, Rn 25 f. zitiert nach juris).

    An den Tankwagenfahrer sind aber keine solchen Sorgfaltsanforderungen zu stellen, denen er technisch nicht gewachsen ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, a. a. O.).

  • LG Hannover, 03.04.2023 - 1 O 201/21

    Sorgfaltspflichten des den Öltank befüllenden Personals eines Ölanlieferers

    Ausschlaggebend ist die visuelle Erkennbarkeit eines etwaigen Mangels einer Tankanlage, die den Befüller zu weiteren intensiven Prüfungen oder aber zur vorsichtigen Befüllung verpflichtet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.1996, 3 U 45/95, juris Rn 4; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, 7 O 352/08, juris Rn 25 f.).

    An den Tankwagenfahrer sind keine solchen Sorgfaltsanforderungen zu stellen, denen er technisch nicht gewachsen ist (siehe oben unter Berufung auf OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.1996, 3 U 45/95, juris Rn 4; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, 7 O 352/08, juris Rn 25 f.).

  • OLG Köln, 16.04.2012 - 11 U 199/11

    Heizöllieferung: Welche Kontrollpflichten hat der Fahrer?

    Nur bei sichtbaren Mängeln ist der Fahrer zur Prüfung verpflichtet (BGH NJW 1983, 1109; NJW 1984, 233; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1247; LG Düsseldorf Urt. v. 5.1.2010 - 7 O 352/08, BeckRS 2011, 10229; Hager in Staudinger, BGB, Neubarbeitung 2009, § 823 E 395; Spindler in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand.
  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.5446
    Er ist hauptsächlich dazu verpflichtet, den Füllvorgang zu beaufsichtigen und zuvor sowie danach das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage zu kontrollieren ( BGH vom 18.10.1983 Az. VI ZR 146/82 RdNr. 9 f.; LG Düsseldorf vom 5.1.2010 Az. 7 O 352/08 RdNr. 25 f. -alle in juris-).
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