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Rechtsprechung
   LG Münster, 29.09.2008 - 05 T 634/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,45631
LG Münster, 29.09.2008 - 05 T 634/08 (https://dejure.org/2008,45631)
LG Münster, Entscheidung vom 29.09.2008 - 05 T 634/08 (https://dejure.org/2008,45631)
LG Münster, Entscheidung vom 29. September 2008 - 05 T 634/08 (https://dejure.org/2008,45631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtungsansprüche sind bei der Berechnung der verwalteten Vermögensmasse nicht zu berücksichtigen; Berücksichtigung von Insolvenzanfechtungsansprüche bei der Berechnung der verwalteten Vermögensmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 21027
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Münster, 29.09.2008 - 5 T 634/08
    Rn. 9 Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) können nur solche Vermögenswerte finden, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGH, NZI 2004, 444 [445] m.w.N.).
  • LG Kiel, 04.05.2017 - 4 T 55/17

    Insolvenzverwaltervergütung: Zulässigkeit der Berücksichtigung von …

    Auch die Kammer folgt insoweit - wie auch eine Vielzahl anderer Instanzgerichte (vgl. LG Kassel, BeckRS 2010, 07342; LG Darmstadt, NZI 2009, 809; LG Landau, BeckRS 2010, 25201; a.A. LG Köln, BeckRS 2009, 8049; LG Münster, BeckRS 2011, 21027; LG Potsdam, BeckRS 2011, 12654; LG Bonn, BeckRS 2012, 05540) - der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschl. v. 7.7.2011 - IX ZB 223/08, BeckRS 2011, 19577, beck-online, Beschluss vom 7.2.2013, NZG 2013, 757, jeweils mit weiteren Nachweisen), nach der Anfechtungsansprüche nicht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzubeziehen sind.
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