Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.07.2011 - II-13 UF 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- afs-rechtsanwaelte.de
Dauerhafte sexuelle Beziehung im Freundes- und Bekanntenkreis kann Trennungsunterhaltsansprüche verwirken lassen
- afs-rechtsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ehebruch
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ehewidrige Beziehung als Verwirkungsgrund: Voraussetzungen und Reichweite im Trennungsunterhaltsrecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehefrau bändelt mit Hausfreund an - Eklatant ehefeindliches Verhalten schließt Trennungsunterhalt aus
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Unterhaltsverwirkung wegen intensivem Ehebruchs
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Unterhalt bei Ehebruch?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterhaltsverwirkung bei intensivem Ehebruch?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwirkung des Anspruchs eines getrennt lebenden Ehepartners auf Trennungsunterhalt bei Verursachung der Trennung durch eine außereheliche intime Beziehung
Verfahrensgang
- AG Münster, 15.07.2010 - 46 F 355/09 AG Münster
- AG Münster, 03.12.2010 - 46 F 355/09
- OLG Hamm, 19.07.2011 - II-13 UF 3/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3379
- FamRZ 2012, 642
- BeckRS 2011, 21700
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.03.2012 - 8 UF 285/11
Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung; sachliche Zuständigkeit …
Das Gleiche gilt - soweit ersichtlich - für die vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des OLG Hamm, FamFR 2011, 10; FamFR 2011, 416; BeckRS 2011, 21700. - AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
Versagen von Trennungsunterhalt wegen grober Unbilligkeit des Berechtigten …
Die heimliche Aufnahme einer Beziehung zu einem gemeinsamen Freund, und die heimliche Fortsetzung dieser Beziehung stellen objektiv eine besonders gravierende Verletzung des wechselseitigen Vertrauens der Eheleute dar (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 642).
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