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Rechtsprechung
   OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34560
OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11 (https://dejure.org/2011,34560)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.2011 - 1 W 1532/11 (https://dejure.org/2011,34560)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 2011 - 1 W 1532/11 (https://dejure.org/2011,34560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Mitbehandlung der Frage einer ordnungsgemäßen Aufklärung im Rahmen der Prüfung eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 23261
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …

    Rn. 13 Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (OLG München, Beschluss vom 19. September 2011 - 1 W 1532/11, juris Rn. 9; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 13 Verg 7/10, juris).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess wegen …

    Ob die Überschreitung des Gutachtenauftrages dabei geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (…BGH MDR 2013, S. 739; OLG München, Beschl. vom 19.09.2011, Az. 1 W 1532/11, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22

    Befangenheit des Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags

    Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich (BGH…, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013 S. 851 Rn. 12f; OLG München, Beschluss vom 19.9.2011 - 1 W 1532/11, BeckRS 2011, 23261; OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010 - 13 Verg 7/10, BeckRS 2010, 16079; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 13.02.2014 - 7 W 10/14 , BeckRS 2014, 8315 Rn. 9, beck-online).

    Es kann demnach nicht festgestellt werden, dass der Sachverständige von sich aus gänzlich neue Aspekte in das Verfahren eingeführt hat (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 19.09.2011 - 1 W 1532/11, BeckRS 2011, 23261, beck-online).

  • OLG Köln, 20.08.2025 - 19 W 21/25

    Ablehnungsgesuch nach der Anhörung kann verspätet sein!

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass bei einem medizinischen Sachverständigen keine juristischen Detailkenntnisse vorausgesetzt werden können (OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, 1 W 1532/11, juris Rn. 8).

    Selbst die Unterstellung einer fehlerhaften Tatsachengrundlage für das Sachverständigengutachten kann daher allenfalls Anlass für die Einholung einer ergänzenden erläuternden Stellungnahme oder/und einer (weiteren) mündlichen Anhörung des Sachverständigen geben, keinesfalls aber die Besorgnis einer Befangenheit begründen (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 28.01.2010, 1 W 82/09, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, 1 W 1532/11, juris Rn. 8 f.).

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des …

    Denn dies liegt - auch für die Klägerin erkennbar - an einem auf die nicht eindeutige, missverständliche Abfassung des Beschlusses vom 02.04.2012 zurückzuführendem fehlerhaften Verständnis bzw. einer Fehlinterpretation der zu begutachtenden Umstände, ohne dass es irgendeinen Anhaltspunkt für ein bewusstes und gezieltes Fehlverständnis seitens des Sachverständigen gibt (vgl. OLG Karlsruhe [13. ZS], GesR 2012, 682 ff., juris Tz. 3/6; OLG Köln, GesR 2012, 172 f., juris Tz. 6; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, Az. 1 W 1532/11, juris Tz. 8/9).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Ob die Überschreitung des Gutachtenauftrages dabei geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (…BGH MDR 2013, S. 739; OLG München, Beschl. vom 19.09.2011, Az. 1 W 1532/11, zitiert nach juris so auch der Senat im Beschluss vom 07.03.2019, Az. 12 W 3/19, veröffentlicht in juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
    Rn. 24 Indes verbietet sich bei der Prüfung, inwieweit Sachverständigenhandeln, das als Überschreiten oder Ausdehnen der eigenen Kompetenzen verstanden werden kann, die Besorgnis der Unvoreingenommenheit und damit der Befangenheit aus der Sicht der betroffenen Verfahrensbeteiligten rechtfertigen kann, eine generalisierende oder schematische Betrachtungsweise; vielmehr kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rz. 13; OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, 1 W 1532/11 zit. nach juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 07.03.2019, 12 W 3/19, BeckRS 2019, 4166 Rz. 17).
  • KG, 26.10.2015 - 10 W 74/15

    Spruchverfahren W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG: Sachverständigen nicht befangen

    Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (OLG München, Beschluss vom 19. September 2011 - 1 W 1532/11, zit. juris; vgl. auch OLG Gelle, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 13 Verg 7110, juris).
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